von München nach Wien zu berichtigen, die Aufstellung in Wien zu veranlassen, nach übereingekommener Zeit die Abbrechung und die Hieherbeförderung desselben loco Steyr franco aller hierauf erlaufenden Unkösten an Fracht, Gebühren, Assekuranz etz. etz. zu besorgen. Dagegen übernehmen die Eigenthümer des Votiv Altars d.i. die Gemeinde Steyr, die äußerst billige Flößerfracht und Assekuranz von München bis Linz zur Zalung, welch auszumittelnder Betrag an den Oester. Kunstverein in Wien s. Z. rückvergütet werden wird. Die Bewilligung zur zollfreien Einfuhr des Votiv-Altars hätte gleichfalls der besagte Verein zu besorgen, und über die gesamten Modalitäten dieser Angelegenheit nebst der HaftungsVerbindlichkeit ist der geeignete Vertrags Entwurf zu entwerfen, und zur Unterschrift einzusenden. Rücksichtlich der bei den 2 Hauptfenstern herzustellenden Ornamentik sei die Güte des Herrn Pötzelberger zu beanspruchen, sich hierüber mit dem Bildhauer Herrn Schönthaller in Wien, der den Giebelbau in der St. Stefanskirche in Wien leitet, ins Einvernehmen zu setzen, ob derselbe die Arbeiten übernehmen und bis zu welcher Zeit zu liefern versprechen. Für den Fall, als Herr Pötzelberger wünschte, eine der 2 Photographien des Votiv-Altars nach Wien zur Einsicht mitzunehmen es denselben frei stehe ein Exemplar hievon zu wählen,
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