mit fl 24 4 1/4 xr ist als nicht für sich bestehend, sondern als Theil der frühern Expensnote der wohll. k.k. Kreisbehörde mit der Bitte um Prüfung und hochortg. Genehmigung mittelst Bericht zu unterbreiten. 6231. Rückantwort der Blinden-InstitutsDirektion zu Linz. Hinsichtlich der Aufnahme des blinden Kindes Martin Solpointner. Die Direktion des Blinden Instituts zu Linz, ist nach vorjähriger gemeinderäthl. Erledigung vom 16. Dezbr. neuerlich zu ersuchen, den blinden Knaben Martin Solpointner gegen den jährl. Sustentationsbeitrag von fl 48 C.M. in die Anstalt aufzunehmen. 3565. Note des k.k. städt. deleg. Bezirksgerichtes Steyr wegen Uebernahme des freieigenthümlichen und vinculirten Vermögens des hieher zuständigen Kuranden Karl Reiche gegen dem, daß derselbe von dem Armen-Institute die Verpflegung erhalte. Hierüber wird dem k.k. städt. deleg. Bezirksgerichte Steyr mit Note erwiedert, daß, nachdem der Kurand Karl Reiche, über kurz oder lang dem Armen-Institute zur Last fallen wird, die Stadtgemeinde Steyr die Verpflegung dieses Menschen auf sich nehmen wird, wenn sowohl der vinculirte Theilbetrag von fl 223 8 3/4 xr, sowie das freieigenthümliche Vermögen pr fl 118 6 xr zusammen pr. fl 341 14 3/5 xr C.M. dem Armen Institute Steyr urkundlich abgetreten und als Eigenthum dieses Institutes erklärt wird.
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