mit fl 24 4 1/4 xr ist als nicht für sich be- stehend, sondern als Theil der frühern Expensnote der wohll. k.k. Kreisbehörde mit der Bitte um Prüfung und hochortg. Genehmigung mittelst Bericht zu un- terbreiten. 6231. Rückantwort der Blinden-Instituts- Direktion zu Linz. Hinsichtlich der Auf- nahme des blinden Kindes Martin Solpointner. Die Direktion des Blinden Instituts zu Linz, ist nach vorjähriger gemein- deräthl. Erledigung vom 16. Dezbr. neuerlich zu ersuchen, den blinden Knaben Martin Solpointner gegen den jährl. Sustentationsbeitrag von fl 48 C.M. in die Anstalt aufzunehmen. 3565. Note des k.k. städt. deleg. Bezirksge- richtes Steyr wegen Uebernahme des freieigenthümlichen und vinculir- ten Vermögens des hieher zuständigen Kuranden Karl Reiche gegen dem, daß derselbe von dem Armen-Insti- tute die Verpflegung erhalte. Hierüber wird dem k.k. städt. deleg. Be- zirksgerichte Steyr mit Note erwiedert, daß, nachdem der Kurand Karl Reiche, über kurz oder lang dem Armen-In- stitute zur Last fallen wird, die Stadt- gemeinde Steyr die Verpflegung die- ses Menschen auf sich nehmen wird, wenn sowohl der vinculirte Theilbetrag von fl 223 8 3/4 xr, sowie das freieigenthüm- liche Vermögen pr fl 118 6 xr zusammen pr. fl 341 14 3/5 xr C.M. dem Armen Institute Steyr urkundlich abgetreten und als Eigenthum dieses Institutes er- klärt wird.
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