fundierten Summa pr. fl 4500 nunmehr konsulidirt erscheint, so sind für obigen baren Betrage pr. fl 5369 32 xr 5 % Staatsschuldverschreibungen im er- möglichten Werthe anzukaufen, und zu diesem Ende wird diese Summa aus der Kassa auszufolgen sein. Durch diese eingegangenen Beträge wird es nunmehr auch möglich werden, die erledigten bischöflichen Pfründen wieder ihrer Bestimmung zuzu- führen und zu besetzen. Ferner wird beschlossen in Hinkunft, u. z. v. 1. November 1857 angefangen das bi- schöfliche Pfründenstiftungskapital aus- zuscheiden und abgesondert vom Milden- Versorgungsfonde zu verwalten und eine eigene Rechnung zu führen. Zu diesem Ende sind die nun anzukau- fenden Obligationen auf diese Stiftung lautend zu vinculiren und nebst dem Schuldbriefe dieser Stiftung abgesondert in der M. V. Fondskassa zu deponiren. Ueber diesen letzten Beschluß ist die Bewilligung hochortig nachzusuchen. Von diesen Beschlüßen wird die M. V. Fonds Rechnungsführung rathschlägig ver- ständigt und beauftragt zu berichten: a. In welcher genauen Ziffer dieses Stif- tungskapital auszuscheiden und in eigene Rechnung zu nehmen sein wird. b. Wie viel im Baren vorhanden ist, und zur Anlegung in Staatspapieren sich eignen. c. Wie viel bischöfliche Pfründen erledigt sind und wann die Besetzung derselben erfolgen kann. Die Expensnote des Herrn Dr. Pierer
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