ungesäumt geleitet werde. Unter Einem sind in Gemäßheit der gemeinderäthlichen Erledigung vom 31. März 1857 Z. 1444 dem Johann und der Anna Göschl, Hausbesitzern zu Riedau, im Wege der dortigen Gemeindevorstehung auf die hieramts de prs. 7. März 1857 überreichte Eingabe, Abschriften der definitiven Erledigung der Stadtkassarechnungen 1854 u. 1855 mit dem Bedeuten hinauszugeben, daß nach Einzalung der ausgewiesenen Ersatzposten als: an den Armenfond pr. 9 fl 29 xr C.M. an die Stadtkassa mit 35 fl 33 xr zusammen 45 fl 2 xr C.M. der Erfolglassung der Caution des verstorbenen Stadtkassiers Ludwig Göschl kein Hinderniß in Wege stehe. Refrt. Sekretär Aichinger 2701. Indorsat der Kreisbehörde v. 16. Mai 1857 Z. 725 wegen Erwerbsteuer Minderung des Josef Them, Schuhmachers. Ist die Vernehmung des Vorstehers der Schuhmacher Innung zu pflegen und die Unterfertigung des Gesuchs vom Expedit zu veranlassen. ad Num. 2701 Prot. mit dem Vorsteher der Schuhmacher Innung. Wird der Kreisbehörde mit dem Antrage auf Herabsetzung des Erwerbsteuersatzes auf den nächst minderen Steuersatz und mit dem ergebenen Bemerken, daß die Äußerung des Innungs-Vorstehers ihre Begründung in der weiters gepflogenen polizeilichen Erhebung finde. 2334. Indors. der Kreisbehörde v. 8. l.Mts. Z. 872 wegen Erwerbsteuer Minderung der Theres Zink, Schuhmacherin. Ist die Vernehmung des Innungs Vorst. zu pflegen
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