Ratsprotokoll vom 28. Juli 1857

Besitzer des Hauses No. 331 in Wieserfeld um die Bewilligung zur Ausübung des bisher von den Johann und Josefa Hintenaus betriebenen Viktualienhandels. Nachdem bei dem Bestande von 41 Viktualienhändlern und 16 Fragnern in Steyr dieser Erwerbszweig weit übersetzt erscheint, welche Thatsache auch durch wiederholte Entscheidungen der h. k.k. Statthalterey bestättiget wurde, so kann diesem Gesuche um Gestattung des Viktualienhandels selbst im Falle, als Johann Hintenaus seinen Erwerbsteuerschein zurücklegen würde, was bisher nicht erfolgte, keine Folge gegeben werden. Gegen diese Entscheidung steht die Berufung an die h. k.k. Statthalterey offen, welcher binnen 4 Wochen angemeldet und binnen weiteren 14 Tagen überreicht werden muß.

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