Ratsprotokoll vom 28. Juli 1857

abweislichen Bescheide v. 30. v.Mts. Z. 2917 nicht abgegangen werden. 3350. Georg Atzlinger verehl. Maschinnägl Erzeuger und Hausbesitzer No. 5 in der Vorstadt Ort um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr. Georg Atzlinger wird hiemit gegen Erlag, der beim städt. Kassaamte zu bezalenden Aufnahmstaxe von fl 10 in den Verband der Stadtgemeinde Steyr aufgenommen; wovon selber unter Rückschluß seiner Gesuchsbeilagen, das Conscriptions- und Kassaamt, und die Vorstehung seiner früheren Zuständigkeitsgemeinde Ernsthofen rathschlägig, letztere mit Note zu verständigen sind. 2968. Polizeiamts Kanzellist Gruber relationirt über die Constatirung der Gewerbstörung von Seite des unbefugten Schneiders Franz Kubesch. Nach der gepflogenen Vernehmung des David Kühel stellt sich diese Anzeige als zur Einleitung eines weiteren Verfahrens gegen Franz Kubesch wegen Gewerbstörung nicht geeignet heraus, da H. David Kühel ausdrücklich erklärte, daß seine zugeschnittenen Kleiderstoffe, die bei Franz Kubesch beanständet wurden, nur aus Gefälligkeit von dem Letzteren für David Kühel zugeschnitten und von diesem erst für die Kunden verarbeitet wurden. Hievon ist der Vorsteher der Schneider Innung auf Verlangen mit Abschrift verständigen. 3393. Josef und Katharina Heindl dermalige

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