Schwestern nicht selbst zu verhalten, die Pflege derselben zu besorgen, sondern können sie unter ihrer Aufsicht weltlicher Wärterinen übertragen. Dieser § wäre in weiterer Verhandlungsfolge wohl zu berücksichtigen; vorläufig aber ist der kreisbehördliche Erlaß aufzubewahren, und die weitere Erledigung der k.k. Kreisbehörde abzuwarten. Einstimmiger Beschluß nach diesen Antrage. 3175. Kostenanschlag des Zimmermeister Karl Stohl über die Reparaturherstellung bei dem Waschfloß im Bürgerspital. Ist vorerst ein Augenschein bei diesem Waschflosse am 17. d.M. 3 Uhr N.M. abzuhalten, wobei die Nothwendigkeit dieser Herstellung konstatirt wird. Hiezu sind Herr Lechner und Edelbauer einzuladen und selbe zu ersuchen darüber zu relationiren. 3215. und ad Num. 2612. Betreffend die Zurückzalungen der Kapitalien der Stadtpfarr und Vorstadtpfarrkirche von der Lichtamtskasse der Stadtpfarrkirche zu Wels. Die Vogtey dieser Stadtpfarrkirche ist anzugehen, für die Rückzalungen dieser Kapitalien in kürzester Zeit alle Sorge zu tragen, da bei der Dringlichkeit des Selbstbedarfs ein längeres Zuwarten unmöglich wird. Derselben ist zu proponiren, die bereits zur Verpfändung bewilligten Werthpapiere zur Zurückzalung des Kapitals pr. fl 1000 an die St. Michaelskirche, mit den geeigneten Gesuche bei der Sparkasse zu Steyr einzureichen, indem unter den obwaltenden Umständen mit der hiesigen
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