führer Schiefermayr zu erscheinen haben. Von dieser Berathung soll bestimt werden: 1. Ob und in welcher Ziffer ein Darlehen aufgenommen werden soll, wobei die schon bestehenden Passiven, die für Wochenlisten verbrauchten Gelder und die Auslagen für noch weiters nöthige Arbeiten als Maßgabe dienen sollen. 2. Bei wem, und ob allenfalls bei der hiesigen Sparkasse gegen Verpfändung der Schuldverschreibung der Kirche, dieses Darlehen aufgenommen werden könnte; in diesem Falle wäre die hochortige Genehmigung sogleich einzuholen. 3. Auf welche Art die endliche oder ratenweise Zurückzahlung des Kapitales und die Interessenzahlung bewerkstelliget werden können. 4. Fest zu bestimmen, welche vor und nachträgliche Arbeiten und Veränderungen mit Rücksicht auf die Summe der bereits gesammelten Beiträge im heurigen Jahre noch vollführt werden sollen. Dieser Fragepunkt ist mit dem ersten Fragepunkte zu vereinen. 5. zu beschließen, daß alljährlich für die etwa auszuführenden Arbeiten und Veränderungen in der Kirche sechs Wochen vor
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