Handelsstandes sind mit Dekret aufzufordern, sich zu erklären, welchen jährlichen Beitrag selbe für die Erhaltung der Gewerbsschule zu leisten sich verbindlich machen. 2966. Die Stadtpfarrkirchen Rechnungsführung um hochortige Verwendung zur Bewilligung der Reparaturen in der Stadtpfarrkirche und Beschaffung der Mittel zu diesen und Abtragung der schon bestehenden Passiven. Vortrag Der Zustand in welchem das Vermögen der Stadtpfarrkirche schon durch frühere Auslagen in Anspruch genommen, gegenwärtig neuerdings stark mitgenommen sich befindet, ist ein Unstatthafter, und bedarf entweder dringend der Einstellung aller aus dem Altarbaue entspringenden Zahlungen, oder eine entsprechende Abhilfe, und es ist wirklich bedauerlich, daß für alle diese Auslagen nicht schon früher vorgesorgt worden ist. Zu allen größeren Auslagen wird vor Allen die hochortige Genehmigung unter Vorlage eines Rechnungs-Extraktes benöthigt; und wird diese Genehmigung erfolgen können, wenn man sich nicht ausweisen kann, daß die erforderlichen Mittel zur Dekung dieser Auslagen vorhanden sind?
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