Ratsprotokoll vom 30. Juni 1857

Handelsstandes sind mit Dekret auf- zufordern, sich zu erklären, welchen jährlichen Beitrag selbe für die Erhal- tung der Gewerbsschule zu leisten sich verbindlich machen. 2966. Die Stadtpfarrkirchen Rechnungsfüh- rung um hochortige Verwendung zur Bewilligung der Reparaturen in der Stadtpfarrkirche und Be- schaffung der Mittel zu diesen und Abtragung der schon bestehenden Passi- ven. Vortrag Der Zustand in welchem das Vermö- gen der Stadtpfarrkirche schon durch frühere Auslagen in An- spruch genommen, gegenwärtig neuerdings stark mitgenommen sich befindet, ist ein Unstatthaf- ter, und bedarf entweder drin- gend der Einstellung aller aus dem Altarbaue entspringenden Zahlungen, oder eine entsprechen- de Abhilfe, und es ist wirklich be- dauerlich, daß für alle diese Auslagen nicht schon früher vor- gesorgt worden ist. Zu allen größeren Auslagen wird vor Allen die hochortige Ge- nehmigung unter Vorlage eines Rechnungs-Extraktes benöthigt; und wird diese Genehmigung er- folgen können, wenn man sich nicht ausweisen kann, daß die erforderlichen Mittel zur De- kung dieser Auslagen vorhanden sind?

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2