Ratsprotokoll vom 12. Juni 1857

nahme zu bringen ist. 1756. Der Lehrer an der städt. Schule zu Aichet Franz Schulz um Gehaltsaufbesserung. Vortrag Dieses Gesuch wurde mit gemeinderäthl. Erledigung vom 21. April einem Comite zur Berathung zugewiesen, um über die Gehaltsaufbesserung der Unterlehrer eine Norm festzustellen, weil zu er- warten steht, daß sich der Gesuchsteller bei einem abweislichen Bescheide, höhern Orts verwenden wird, und die Frage dann unliebsam noch einmahl behandelt wer- den müßte, oder, daß im Falle einer Aufbesserung auch der zweite Lehrer an der Aichetschule, dieselbe auch für sich nachsuchen wird. Bei dieser Berathung wurde die ganz richtige Ansicht aufgestellt, daß es wohl am Platze wäre, den Lehrern an den städtischen Schulen einen fixen Gehalt zu bestimmen, sowie derselbe bereits an einigen Gemeindeschulen, nach Maß- gabe der kaiserl. Schulen eingeführt ist. Bei einer solchen Maßregel müßte jedoch die Einhebung des Schulgeldes von der Gemeindevorstehung gepflogen werden, wobei aber der Befürchtung Raum zu geben sei, daß diese Art der Einhebung lange nicht den Erfolg haben wird, wie die jetzige, weil vielleicht die Hälfte der Kinder sich als zalungsunfähig ausweisen und auch als solche behandelt werden würden. Allein diese Maßregel würde die Kräf- te der Schulgemeinde resp. der Stadkasse noch mehr in Anspruch nehmen, wie aus

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