Ratsprotokoll vom 12. Juni 1857

und Verpflegung wird auf 30 xr pr. Tag festgesetzt, und sind diese Kosten von dem Verpflegten selbst, ihren Verwandten, oder den bezüglichen Dienstherrn, Innungen, oder Bruderschaften herein- zubringen. Von dieser Maßregel ist das Polizei- amt, dann der Herr Inspizient und der Obmann des Sondersiechenhauses. Letzterer mit dem Bemerken rathschlä- gig verständiget, über jedes derlei Individuum, welche dort in Verpfle- gung und Behandlung waren, die Ver- pflegskostenrechnung hereinzugeben. An die k.k. Kreisbehörde ist über diese Einrichtung Bericht zu erstatten. 2612. Schreiben der geistl. und weltlichen Vogtey der Stadtpfarrkirche Wels mit der Rück- erwiderung, daß sie sich unter Einem mit der Direktion der Sparkassa Linz we- gen Verpfändung der betreffenden Staats- papiere zur Aufnahme von 1000 fl C.M. und Zu- rückzalung des der Vorstadtpfarrkirche St. Michael in Steyr aus der Lichtamtskasse der Stadtpfarrkirche Wels schuldigen Darlehens verständiget habe. Von dieser Zuschrift sind den beiden geist- lichen Vogtheien Abschriften mit dem höflichen Ersuchen zu zustellen, sich hierüber gefäl- ligst äußern zu wollen. Die Zuschrift selbst, nebst den Vorakten ist nebst diesen Äußerungen, den Referenten zur wei- teren Beschlußfassung zuzustellen. 2327. Betreffend die vom Leopold Anzen- gruber nachgesuchte Abtrettung der dem M. V. Fond gehörigen Grundtheile beim Sondersiechenhause. Obwohl der Anboth mit 1 fl pr. □ Klftr.

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