Ratsprotokoll vom 12. Juni 1857

und Verpflegung wird auf 30 xr pr. Tag festgesetzt, und sind diese Kosten von dem Verpflegten selbst, ihren Verwandten, oder den bezüglichen Dienstherrn, Innungen, oder Bruderschaften hereinzubringen. Von dieser Maßregel ist das Polizeiamt, dann der Herr Inspizient und der Obmann des Sondersiechenhauses. Letzterer mit dem Bemerken rathschlägig verständiget, über jedes derlei Individuum, welche dort in Verpflegung und Behandlung waren, die Verpflegskostenrechnung hereinzugeben. An die k.k. Kreisbehörde ist über diese Einrichtung Bericht zu erstatten. 2612. Schreiben der geistl. und weltlichen Vogtey der Stadtpfarrkirche Wels mit der Rückerwiderung, daß sie sich unter Einem mit der Direktion der Sparkassa Linz wegen Verpfändung der betreffenden Staatspapiere zur Aufnahme von 1000 fl C.M. und Zurückzalung des der Vorstadtpfarrkirche St. Michael in Steyr aus der Lichtamtskasse der Stadtpfarrkirche Wels schuldigen Darlehens verständiget habe. Von dieser Zuschrift sind den beiden geistlichen Vogtheien Abschriften mit dem höflichen Ersuchen zu zustellen, sich hierüber gefälligst äußern zu wollen. Die Zuschrift selbst, nebst den Vorakten ist nebst diesen Äußerungen, den Referenten zur weiteren Beschlußfassung zuzustellen. 2327. Betreffend die vom Leopold Anzengruber nachgesuchte Abtrettung der dem M. V. Fond gehörigen Grundtheile beim Sondersiechenhause. Obwohl der Anboth mit 1 fl pr. □ Klftr.

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