Sondersiechenhauses um Ankauf des nöthigen Brennholzes. Der Ankauf des für die Unterstands- häuser nöthigen Brennholzes wird hie- mit bewilligt. Dieser Ankauf hat wie es bisher am Vortheilhaftesten sich zeigte, durch die Herrn Inspizienten zu geschehen. Es wer- den demnach diese Herrn ersucht, für das Bürgerspital 18 Klftr. hartes und 2 Klftr. weiches 30″ Brennholz; für das Bruderhaus ebenso 18 Klftr. har- tes und 2 Klafter weiches Brennholz und für das Sondersiechenhaus eben diese Quantität auf Rechnung des M. V. Fondes, und 10 Klafter hartes 30″ Brennholz für das Siechenzimmer, diese Letzteren auf Rechnung des Armen Instituts gefälligst zu besorgen und die benöthigten Geldbe- träge sich anweisen zu lassen, und bei den bezüglichen Kassen beheben zu wollen. Hievon sind die Herrn Inspizienten Heindl, Edelbauer und Vögerl, dann die M. V. Fond und Armeninstitutsrechnungs- führung letztere zwey mit dem Auftrage zu verständigen, die durch den Herrn Bürgermeister angewiesenen Beträge, an die Herrn Inspizienten auszubezalen. 2325. Betreffend die Aufnahme und Behand- lung der siphilitischen Kranken in Ge- meindeanstalten. Zur Aufnahme von siphilitischen Kranken, welche hieher zuständig sind, wird eine passende Lokalität im Sondersiechenhause bestimmt, und sind alldort derlei Kranke anstandslos aufzunehmen. Die ärztliche Behandlung wird dem Herrn Stadt- arzte Dr. Krakowitzer übertragen. Die Gebühr für ärztliche Behandlung
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