Beauftragung des Steueramtes zur Einhebung der im Jahre 1856 erlaufenen Schulkosten. Dem Herrn Cassier zum weiteren Amtsgebrauche zuzustellen. 2625. Zuschrift des k.k. Kreisbauamtes, daß wegen Erfolglassung des nachgesuchten Vorschußes pr. 2000 fl an den Unternehmer des Ennsdorfer Schulhausbaues in technischer Beziehung kein Anstand obwaltet. Es wird dem Vollzugsbureau unliebsam bemerkt, daß der Gemeinderathsbeschluß vom 21. April l.J. ad Num. 2052 ausdrücklich die Vornahme der Kollaudirung des bereits vollendeten Schulhausgebäudes zum Zwecke hatte, und nicht ohne Gegenauftrag beseitiget werden kann. Es ist sonach unverweilt demselben nachzukommen und die gegenwärtige Äußerung des k.k. Kreisbauamtes dem Referenten wieder zuzustellen, sobald Herr Leopold Degenfellner dem gemeinderäthlichen Bescheide vom 21. April l.J. Z. 1920 nachgekommen sein wird. IV. Section Referent Herr G. Rath Amort 2357. Mathias Graßl, Hausbesitzer No. 38 in der Stadt macht die Gegenvorstellung pcto. Dareinzalung in die Kosten des Kanalumbaues. Der Kanal zwischen dem Rathhause und jenem des Herrn Graßl hat immer als ein gemeinschäftlicher gegolten, weil, wenn nichts weiter, so ergießen sich doch die Dachtraufen und das Regenwasser von beiden Häusern in denselben. Dieß ist bisher auch unbeanständet dadurch anerkannt worden, weil Herr wGer na dß il gb ge ie wd eonr dveonne nZ eKi ta nz ua l ZReäi ut mn out nh g- e n
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