einzuhebenden Wachgelde, wären dann für die Leitung und Beaufsichtigung der Wache dem Wachtmeister 8 fl dem Comparial 5 fl hinauszuzalen, und der erüberigende Betrag unter die 6 Wachmänner zu vertheilen, wovon nach annähernder Berechnung auf jeden Mann 11-12 fl pr Markt entfallen würden. Für die Wachen bei Tanzmusiken wurden bisher 48 Krenzer bezalt, und dürfte auch dieser, als billig erscheinende Betrag künftig als Taxe mit dem Armenbeitra- ge einzuheben und dann an den betreffen- den Wachmann hinauszubezalen sein. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrag. Gaffl Anton Haller Dr. Spängler Franz Karl Schriftführer
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