einzuhebenden Wachgelde, wären dann für die Leitung und Beaufsichtigung der Wache dem Wachtmeister 8 fl dem Comparial 5 fl hinauszuzalen, und der erüberigende Betrag unter die 6 Wachmänner zu vertheilen, wovon nach annähernder Berechnung auf jeden Mann 11-12 fl pr Markt entfallen würden. Für die Wachen bei Tanzmusiken wurden bisher 48 Krenzer bezalt, und dürfte auch dieser, als billig erscheinende Betrag künftig als Taxe mit dem Armenbeitrage einzuheben und dann an den betreffenden Wachmann hinauszubezalen sein. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrag. Gaffl Anton Haller Dr. Spängler Franz Karl Schriftführer
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