Ratsprotokoll vom 12. Mai 1857

Jahren die kaiserlichen Burgherrn von Steyr der Stadt eingeräumt und zugestanden haben. Wolle demnach Ein löblicher Gemein- derath von diesen richterlichen Entschei- dungen Kenntniß nahmen. Werden diese richterlichen Entschei- dungen zur Kenntniß genommen. ad Nrum 2077 Nachtrag zum Vortrag des Herrn Bürgermeister. Vortrag Nach dem gemeinderäthl. Beschluße vom 31. März l.J. sollen die Belohnungen der Polizei- wach Jndividuen für die Wachen während der Jahrmärkte und bei den Tanzmusiken förmlich taxirt, ämtlich eingehoben und dann an die Wachleute hinausbezalt wer- den, damit hierdurch jeder Vorwand zur Betteley und jede Abhängigkeit beseitiget werde. Es ist auch bringend nothwendig, daß die- se Taxirung schon bei dem jetzt bevorste- henden Jahrmarkte ins Leben trette, da- mit nicht die neuen Wachmänner schon gleich anfangs in den alten Schlendrian hineingerathen, der dann bekanntlich später wieder schwer abzustellen wäre. Bei Bemessung dieser Taxen wird nun der Grundsatz festzuhalten sein, daß die- selben nicht als eine bloße Belohnung für diese geleisteten Wachen, sondern mitunter auch als Ergänzung der noch immer sehr knapp ausgemessenen Po- lizeilöhnung zu gelten haben würde. Bisher trug das Marktwachgeld, abge- sehen von dem Wachtmeister und Corporal, wovon der erstere wieder besonders sammelte, jedem Wachmann nach zu ver- läßlicher Erhebung, wenn ihrer 6 Mann waren, in jedem Markte durchschnittlich

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