Ratsprotokoll vom 12. Mai 1857

Jahren die kaiserlichen Burgherrn von Steyr der Stadt eingeräumt und zugestanden haben. Wolle demnach Ein löblicher Gemeinderath von diesen richterlichen Entscheidungen Kenntniß nahmen. Werden diese richterlichen Entscheidungen zur Kenntniß genommen. ad Nrum 2077 Nachtrag zum Vortrag des Herrn Bürgermeister. Vortrag Nach dem gemeinderäthl. Beschluße vom 31. März l.J. sollen die Belohnungen der Polizeiwach Jndividuen für die Wachen während der Jahrmärkte und bei den Tanzmusiken förmlich taxirt, ämtlich eingehoben und dann an die Wachleute hinausbezalt werden, damit hierdurch jeder Vorwand zur Betteley und jede Abhängigkeit beseitiget werde. Es ist auch bringend nothwendig, daß diese Taxirung schon bei dem jetzt bevorstehenden Jahrmarkte ins Leben trette, damit nicht die neuen Wachmänner schon gleich anfangs in den alten Schlendrian hineingerathen, der dann bekanntlich später wieder schwer abzustellen wäre. Bei Bemessung dieser Taxen wird nun der Grundsatz festzuhalten sein, daß dieselben nicht als eine bloße Belohnung für diese geleisteten Wachen, sondern mitunter auch als Ergänzung der noch immer sehr knapp ausgemessenen Polizeilöhnung zu gelten haben würde. Bisher trug das Marktwachgeld, abgesehen von dem Wachtmeister und Corporal, wovon der erstere wieder besonders sammelte, jedem Wachmann nach zu verläßlicher Erhebung, wenn ihrer 6 Mann waren, in jedem Markte durchschnittlich

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