Ratsprotokoll vom 12. Mai 1857

Majestät verliehenen Amtsgewalt in der Rechtssache der Stadtgemeinde Steyr durch Dr. Pierer wider Herrn Gustav Fürsten v. Lamberg und die Fideikommißrepräsentation von Schloß Steyr durch Dr. Ladinser Geklagte, wegen Passage durch das fürstl. Schloß Steyr c. s. c. über Appelation der Geklagten mit Verwerfung der Appellation der klagenden Gemeinde das Urtheil des kk. Kreisgerichtes Steyr vom 11. März d.J. Z. 466 abzuändern und zu erkennen befunden: Das Begehren, die l.f. Stadt Steyer befinde sich im rechtmäßigen, redlichen und echten und daher stärkeren Besitze des Rechtes zum Fahren, Reiten und Gehen aus der Vorstadt Voglsang durch das fürstl. Schloß in die Stadt Steyr und die Vorstädte Steyrdorf und Ennsdorf, — dann über die Promenade durch das Fürstl. Schloß in die Vorstädte Steyrdorf und Ennsdorf, — und über die Berggasse und den Schloßberg nach Steyrdorf und Ennsdorf, — und es seien daher Herr Gustav Fürst v. Lamberg und alle seine Nachfolger im Besitze der Fideikommißherrschaft Steyr nicht berechtigt, diesen öffentlichen Passagen durch Absperrung oder sonst eine Weise ein Hinderniß in den Weg zu legen, vielmehr seien die Geklagten schuldig der Stadt Steyr alle Gerichtskosten zu ersetzen, -- finde nicht Statt, und werden die Kosten beider Instanzen aufgehoben. In III. und letzter Instanz wurde mit

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