Ratsprotokoll vom 12. Mai 1857

über 36 1/2 Eimer ausgeführtes Bier, aus dem Monat März d.J. die Rückvergütung mit 5 fl 1 xr CMz an Herrn Roman v. Jäger zu leisten, wobei erinnert wird, daß in Hinkunft der § 57 der Instruktion vom 28. Oktbr. 1856 Z. 5596, welcher zum Zwecke hat die Rechte der Erzeuger und der Gemeindebehörde gleich zu wahren, festgehalten werden muß. 2274. Jakob Baumann Schuhmachermeister um Ausfertigung einer Löschungserklärung zum Behufe der gewerblichen Extabulation eines städtischen Satzkapitales pr 700 fl CMz. In Erledigung dieses Einschreitens wird Hr. Jakob Baumann bedeutet, daß der Gemeinderath in eine Löschung seines Schuldkapitals im Gewerbsprotokolle folio 35 (der Stadt Steyr) nicht willigen könne, jedoch in Berücksichtigung seiner dargestellten Verhältnisse den Beschluß gefaßt habe, die mit gemeinderäthl. Erledigung vom 14. Oktbr d. J. Z. 4885 verordnete executive Hereinbringung des auf seinem Schuhmachergewerbe zu Gunsten der Stadtgemeinde Steyr haftenden Schuldkapitales im gegenwärtigen Betrage von fl 340 48 1/4 xr einstweilen zu sistiren. Hievon ist derselbe unter Aushändigung seiner Gesuchsbeilagen zu verständigen. 2197. Josef Wallerstorfer Mauthpächter am Schnallenthor bittet, den Hrn. Krenklmüller Gastwirth in Steyrdorf, zur gesetzlichen Mauthentrichtung zu verhalten. Ueber diese Beschwerde ist Herr Josef Krenklmüller zu Protokoll zu vernehmen, wobei scharf hervorzuheben wäre, welche Fuhren unter dem Begriffe

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