über 36 1/2 Eimer ausgeführtes Bier, aus dem Monat März d.J. die Rückvergütung mit 5 fl 1 xr CMz an Herrn Roman v. Jäger zu lei- sten, wobei erinnert wird, daß in Hin- kunft der § 57 der Instruktion vom 28. Oktbr. 1856 Z. 5596, welcher zum Zwecke hat die Rechte der Erzeuger und der Gemeinde- behörde gleich zu wahren, festgehalten werden muß. 2274. Jakob Baumann Schuhmachermeister um Ausfertigung einer Löschungserklärung zum Behufe der gewerblichen Extabulation eines städtischen Satzkapitales pr 700 fl CMz. In Erledigung dieses Einschreitens wird Hr. Jakob Baumann bedeutet, daß der Gemeinderath in eine Löschung seines Schuldkapitals im Gewerbsprotokolle folio 35 (der Stadt Steyr) nicht willigen könne, jedoch in Berücksichtigung seiner dargestellten Verhältnisse den Beschluß gefaßt habe, die mit gemeinderäthl. Er- ledigung vom 14. Oktbr d. J. Z. 4885 ver- ordnete executive Hereinbringung des auf seinem Schuhmachergewerbe zu Gunsten der Stadtgemeinde Steyr haftenden Schuldkapitales im gegenwärtigen Betrage von fl 340 48 1/4 xr einstweilen zu sistiren. Hievon ist derselbe unter Aus- händigung seiner Gesuchsbeilagen zu verständigen. 2197. Josef Wallerstorfer Mauthpächter am Schnallenthor bittet, den Hrn. Krenklmül- ler Gastwirth in Steyrdorf, zur gesetzli- chen Mauthentrichtung zu verhalten. Ueber diese Beschwerde ist Herr Josef Krenklmüller zu Protokoll zu verneh- men, wobei scharf hervorzuheben wäre, welche Fuhren unter dem Begriffe
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