Ratsprotokoll vom 12. Mai 1857

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 12. Mai 1857 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Kreisstadt Steyr vom 12. May 1857 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegen- wart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Amort, Dr. Spängler, Vögerl, Heindl Michael, Unzeitig, Heindl Anton, Sandböck, Nutzinger, Wittigschlager, Edelbauer, v. Jäger, Haas, Haratzmüller und Mayr. Abwesend die Herrn Gemeinderäthe: Lechner, Engl, Stiegler, Millner, Vogl, Eysn, Krenklmüllner. Herr Bürgermeister trägt vor 2077. Distrikts Aktuar Willner relationirt ad Nrum 1042 über die entsprechende Taxirung (videat am Ende dieses Protokolls) und Einhebung der Jahrmarkts und Tanzmu- sik Wachgelder. Mit dem Antrage, welchen in der Relation des Distrikts Aktuars Willner vom 2. May über die entsprechende Taxirung und Einhe- bung der Jahrmarkts-Wachgelder enthalten ist, sind die Hrn. Gemeinderäthe einverstanden und zwar: Wittigschlager, Krenklmüllner, Vogl, Stiegler, Engl, Nutzinger, Dr. Spängler, Mayr, Edlbauer, Vögerl, Haas, Amort, Un- zeitig, Sandbök, Haratzmüller, Michl Heindl, Millner, Lechner, Anton Heindl, v. Jäger und Haller. (laut Zirkulationsbogen) III. Section Referent Herr vice Bürgermeister: 2341. Rev. Konto des Peter Puxkandt pr 49 fl 50 xr für gelieferte Tischlerarbeiten. Zur Zalung aus der Stadtkassa. 2345. Rev. Konto des M. C. Reschauer pr 24 fl 41 xr für geliefertes Buch zur Polizei Uniformierung. Zur Zalung aus der Stadtkasse. 2347. Rev. Konto des Josef Zierer pr 29 fl für gelie- ferte Schneiderarbeiten (städt. Polizei) Zur Zalung aus der Stadtkasse. 2346. Rev. Konto des M. C. Reschauer pr 24 fl 41 xr für geliefertes Tuch zur Polizei Uniformirung. Zur Zalung aus der Stadtkasse.

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Kreisstadt Steyr vom 12. May 1857 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Amort, Dr. Spängler, Vögerl, Heindl Michael, Unzeitig, Heindl Anton, Sandböck, Nutzinger, Wittigschlager Edelbauer, v. Jäger, Haas, Haratzmüller und Mayr. Abwesend die Herrn Gemeinderäthe: Lechner, Engl, Stiegler, Millner, Vogl, Eysn, Krenklmüllner. Herr Bürgermeister trägt vor 2077. Distrikts Aktuar Willner relationirt ad Nrum 1042 über die entsprechende Taxirung (videat am Ende dieses Protokolls) und Einhebung der Jahrmarkts und Tanzmusik Wachgelder. Mit dem Antrage, welchen in der Relation des Distrikts Aktuars Willner vom 2. May über die entsprechende Taxirung und Einhebung der Jahrmarkts-Wachgelder enthalten ist, sind die Hrn. Gemeinderäthe einverstanden und zwar: Wittigschlager, Krenklmüllner, Vogl, Stiegler, Engl, Nutzinger, Dr. Spängler, Mayr, Edlbauer, Vögerl, Haas, Amort, Unzeitig, Sandbök, Haratzmüller, Michl Heindl, Millner, Lechner, Anton Heindl, v. Jäger und Haller. (laut Zirkulationsbogen) III. Section Referent Herr vice Bürgermeister: 2341. Rev. Konto des Peter Puxkandt pr 49 fl 50 xr für gelieferte Tischlerarbeiten. Zur Zalung aus der Stadtkassa. 2345. Rev. Konto des M. C. Reschauer pr 24 fl 41 xr für geliefertes Buch zur Polizei Uniformierung. Zur Zalung aus der Stadtkasse. 2347. Rev. Konto des Josef Zierer pr 29 fl für gelieferte Schneiderarbeiten (städt. Polizei) Zur Zalung aus der Stadtkasse. 2346. Rev. Konto des M. C. Reschauer pr 24 fl 41 xr für geliefertes Tuch zur Polizei Uniformirung. Zur Zalung aus der Stadtkasse.

2277. Zalungsauftrag des kk. Steueramtes Steyr über die Gebühr von dem Urtheile des kk. Kreisgerichtes Steyr pcto stärkere Recht zum Fahren, Reiten u. Gehen durch das fürstl. Schloß pr 4 fl CMz. Dem Cassa Amte zur Abfuhr an das kk. Steueramt Steyr. 2304. Kaßier Schiefermayr berichtet zur Z. 2189 über die aus der Stadtkassa zu verwendenden Betrag zur Abstossung der Vorschüße bei der Bankfiliale und Sparkasse in Linz. Auf Grund dieser Relation wird das Vollzugsbureau durch Vorhalt dieses beauftragt, bei dem Cassa-Amte behufs der Abzalung und theilweisen Abstossung der Bankvorschüße von 2000 fl CMz verfallen am 5. Juni, und 13.800 fl am 25. May d.J. 7000 fl und weiters die für Einleitung der Prolongation auf die nach verbliebende Schuld pr 8800 fl von 25. May bis 25. August d.J. entfallenden Interessen nebst Gebühren zu beheben, und diese Beträge mit eigenem Ersuchschreiben an Herrn Josef Dierzer Ritter v. Traunthal zur Vermittlung dieses Geschäftes einzusenden, wobei die Bitte dahin zu gehen hat, daß der Vorschuß von 2000 gänzlich zu tilgen, jener von 15.800 um 5000 fl zu mindern kömmt und die dieserwegen frey gewordenen Depositen in Staatspapieren hieher ausgefolgt werden wollen. Unter Einem ist auch der Vorschuß der Sparkassa in Linz pr 4000 fl CMz, verfallen am 22ten May 1857, auf weitere 3 Monate u. bis 22. August l.J. zu prolongieren und das schriftliche Ansuchen unter Einlage der Interessen und Gebühren, an den Herrn Gemeindevorstand von Linz zu richten. Von dieser Anordnung wird das Kassaamt

2277. Zalungsauftrag des kk. Steueramtes Steyr über die Gebühr von dem Urtheile des kk. Kreis- gerichtes Steyr pcto stärkere Recht zum Fahren, Reiten u. Gehen durch das fürstl. Schloß pr 4 fl CMz. Dem Cassa Amte zur Abfuhr an das kk. Steueramt Steyr. 2304. Kaßier Schiefermayr berichtet zur Z. 2189 über die aus der Stadtkassa zu verwendenden Betrag zur Abstossung der Vorschüße bei der Bankfiliale und Sparkasse in Linz. Auf Grund dieser Relation wird das Vollzugsbureau durch Vorhalt dieses be- auftragt, bei dem Cassa-Amte behufs der Abzalung und theilweisen Abstossung der Bankvorschüße von 2000 fl CMz verfallen am 5. Juni, und 13.800 fl am 25. May d.J. 7000 fl und weiters die für Einleitung der Prolongation auf die nach verbliebende Schuld pr 8800 fl von 25. May bis 25. August d.J. entfallenden Interessen nebst Gebühren zu beheben, und diese Beträge mit eigenem Ersuchschreiben an Herrn Josef Dierzer Ritter v. Traunthal zur Vermittlung dieses Geschäftes einzu- senden, wobei die Bitte dahin zu gehen hat, daß der Vorschuß von 2000 gänzlich zu tilgen, jener von 15.800 um 5000 fl zu mindern kömmt und die dieserwegen frey gewordenen Depositen in Staatspapieren hieher ausgefolgt werden wollen. Unter Einem ist auch der Vorschuß der Spar- kassa in Linz pr 4000 fl CMz, verfallen am 22ten May 1857, auf weitere 3 Monate u. bis 22. August l.J. zu prolongieren und das schriftliche Ansuchen unter Einlage der Interes- sen und Gebühren, an den Herrn Gemeinde- vorstand von Linz zu richten. Von dieser Anordnung wird das Kassaamt

zum Behufe der Ausfolgung der nöthigen Gelder auf Rubrik verständigt. 2244. Liste Aktuar Willner relationirt ad Nrum 1526 über die Beendigung der Correctionsstra- fe des Polizeiwachmannes Jos. Oberhuber. Der inngestellte Antrag des Hrn. Distrikts- Aktuars nebst der Erhöhung der Löhnung auf 24 xr CMz vom 1. Mai d.J. an, wird auf Grund dieser Relation gemeinderäthlich genehmigt, und demgemäß angeordnet, daß die Verwendung des Polizeiwach- mannes Jos. Oberhuber sich bloß auf den inneren Dienst zu beschränken habe und von Seite des Polizeiamtes strenge darü- ber gewacht werde, daß bei anderwer- tiger Verwendung in außerordent- lichen Falle bisher öfters vorgekomme- ne, das Ansehen der Gemeindebehör- de compromittirende Scandale, für immer beseitiget werden. Diese Verfügung ist dem Polizeimann Oberhuber in Gegenwart des Distrikts Aktuars unter ernstgemäßer Auf- nahme an seine durch den Eid erhärteten Pflichten bekannt zu geben, und wird der Herr Bürgermeister die Execution pflegen. 2308. Mehrere Innungen den hiesigen Feuerar- beiter um Würdigung der Manufaktur- Verhältnisse aus Anlaß der bevorstehen- den Verpachtung der kk. Hauptgewerkschaft. Nachdem in dieser wichtigen Angelegen- heit bereits ein Comité berathen, und den Beschluß gefaßt hat, daß von Seite der Gemeindevorstehung eine Petition in dieser Richtung an das h. Handelsmini- sterium geleitet werde, so kömmt diese Darstellung unter gehöriger Bezug- nahme hiebei in Betracht zu nehmen

zum Behufe der Ausfolgung der nöthigen Gelder auf Rubrik verständigt. 2244. Liste Aktuar Willner relationirt ad Nrum 1526 über die Beendigung der Correctionsstrafe des Polizeiwachmannes Jos. Oberhuber. Der inngestellte Antrag des Hrn. DistriktsAktuars nebst der Erhöhung der Löhnung auf 24 xr CMz vom 1. Mai d.J. an, wird auf Grund dieser Relation gemeinderäthlich genehmigt, und demgemäß angeordnet, daß die Verwendung des Polizeiwachmannes Jos. Oberhuber sich bloß auf den inneren Dienst zu beschränken habe und von Seite des Polizeiamtes strenge darüber gewacht werde, daß bei anderwertiger Verwendung in außerordentlichen Falle bisher öfters vorgekommene, das Ansehen der Gemeindebehörde compromittirende Scandale, für immer beseitiget werden. Diese Verfügung ist dem Polizeimann Oberhuber in Gegenwart des Distrikts Aktuars unter ernstgemäßer Aufnahme an seine durch den Eid erhärteten Pflichten bekannt zu geben, und wird der Herr Bürgermeister die Execution pflegen. 2308. Mehrere Innungen den hiesigen Feuerarbeiter um Würdigung der ManufakturVerhältnisse aus Anlaß der bevorstehenden Verpachtung der kk. Hauptgewerkschaft. Nachdem in dieser wichtigen Angelegenheit bereits ein Comité berathen, und den Beschluß gefaßt hat, daß von Seite der Gemeindevorstehung eine Petition in dieser Richtung an das h. Handelsministerium geleitet werde, so kömmt diese Darstellung unter gehöriger Bezugnahme hiebei in Betracht zu nehmen

und dem Ersterem anzuschließen. 2189. Verständigung der Stadtgemeinde Vorstehung von Seite der Sparkassa Diõn Steyr wegen Intervenirung bei Errichtung des aufzunehmenden Notariatsaktes pcto cessionsweisen Ablösung des städt. Schuldkapitals pr. 4300 fl welches auf dem Joachim Gschaider'schen Hause No 167 in Steyrdorf haftet. Bei der bereits vollzogenen Errichtung des Notariatsaktes unter gehöriger Intervenirung der Gemeindevorstehung ergeht an das städt. Kassaamt mittelst Originalzustellung der Auftrag, die Cessionsvaluta aus Handen der löbl. Sparkassa Direktion, resp. des Herrn Notars Franz Kiderle in Empfang zu nehmen, und sich hiebei die abzüglichen Zinsen und Ratenbeträge nebst den bis zum Zalungstage laufenden Interessen von dem Schuldner Hrn. Joachim Gschaider vergüten zu lassen. Zugleich wird Herr Kaßier aufgefort mit Rücksicht auf die gegen Ende May nöthig werdenden Prolongationen der Bank und Sparkassa Vorschüße, dem Gemeinderathe die Ziffer der abzustossenden Summe nach Maßgabe der geschehenen Rückzalungen der gekündeten Privatschuldscheine bekannt zu geben, und hiebei auf den höchst entbehrlichen Betrag anzutragen. 2335. Roman v. Jäger überreicht 2 Lieferscheine über im Monat März 1857 ausgeführtes Bier mit der Bitte um Rückvergütung des städt. Zuschlages. In Berücksichtigung der angeführten Gründe wird das Cassa Amt angewiesen, für nachträglich gelegte Lieferscheine

und dem Ersterem anzuschließen. 2189. Verständigung der Stadtgemeinde Vorstehung von Seite der Sparkassa Diõn Steyr wegen In- tervenirung bei Errichtung des aufzunehmen- den Notariatsaktes pcto cessionsweisen Ablösung des städt. Schuldkapitals pr. 4300 fl welches auf dem Joachim Gschaider'schen Hause No 167 in Steyrdorf haftet. Bei der bereits vollzogenen Errichtung des Notariatsaktes unter gehöriger Intervenirung der Gemeindevorstehung ergeht an das städt. Kassaamt mittelst Originalzustellung der Auftrag, die Cessionsvaluta aus Handen der löbl. Sparkassa Direktion, resp. des Herrn Notars Franz Kiderle in Empfang zu nehmen, und sich hiebei die abzüglichen Zinsen und Ratenbeträge nebst den bis zum Zalungstage laufenden Interessen von dem Schuldner Hrn. Joachim Gschaider vergüten zu lassen. Zugleich wird Herr Kaßier aufgefort mit Rücksicht auf die gegen Ende May nöthig werdenden Prolongationen der Bank und Sparkassa Vorschüße, dem Gemeinderathe die Ziffer der abzustos- senden Summe nach Maßgabe der ge- schehenen Rückzalungen der gekündeten Privatschuldscheine bekannt zu geben, und hiebei auf den höchst entbehrlichen Betrag anzutragen. 2335. Roman v. Jäger überreicht 2 Liefer- scheine über im Monat März 1857 ausge- führtes Bier mit der Bitte um Rückver- gütung des städt. Zuschlages. In Berücksichtigung der angeführten Gründe wird das Cassa Amt angewie- sen, für nachträglich gelegte Lieferscheine

über 36 1/2 Eimer ausgeführtes Bier, aus dem Monat März d.J. die Rückvergütung mit 5 fl 1 xr CMz an Herrn Roman v. Jäger zu lei- sten, wobei erinnert wird, daß in Hin- kunft der § 57 der Instruktion vom 28. Oktbr. 1856 Z. 5596, welcher zum Zwecke hat die Rechte der Erzeuger und der Gemeinde- behörde gleich zu wahren, festgehalten werden muß. 2274. Jakob Baumann Schuhmachermeister um Ausfertigung einer Löschungserklärung zum Behufe der gewerblichen Extabulation eines städtischen Satzkapitales pr 700 fl CMz. In Erledigung dieses Einschreitens wird Hr. Jakob Baumann bedeutet, daß der Gemeinderath in eine Löschung seines Schuldkapitals im Gewerbsprotokolle folio 35 (der Stadt Steyr) nicht willigen könne, jedoch in Berücksichtigung seiner dargestellten Verhältnisse den Beschluß gefaßt habe, die mit gemeinderäthl. Er- ledigung vom 14. Oktbr d. J. Z. 4885 ver- ordnete executive Hereinbringung des auf seinem Schuhmachergewerbe zu Gunsten der Stadtgemeinde Steyr haftenden Schuldkapitales im gegenwärtigen Betrage von fl 340 48 1/4 xr einstweilen zu sistiren. Hievon ist derselbe unter Aus- händigung seiner Gesuchsbeilagen zu verständigen. 2197. Josef Wallerstorfer Mauthpächter am Schnallenthor bittet, den Hrn. Krenklmül- ler Gastwirth in Steyrdorf, zur gesetzli- chen Mauthentrichtung zu verhalten. Ueber diese Beschwerde ist Herr Josef Krenklmüller zu Protokoll zu verneh- men, wobei scharf hervorzuheben wäre, welche Fuhren unter dem Begriffe

über 36 1/2 Eimer ausgeführtes Bier, aus dem Monat März d.J. die Rückvergütung mit 5 fl 1 xr CMz an Herrn Roman v. Jäger zu leisten, wobei erinnert wird, daß in Hinkunft der § 57 der Instruktion vom 28. Oktbr. 1856 Z. 5596, welcher zum Zwecke hat die Rechte der Erzeuger und der Gemeindebehörde gleich zu wahren, festgehalten werden muß. 2274. Jakob Baumann Schuhmachermeister um Ausfertigung einer Löschungserklärung zum Behufe der gewerblichen Extabulation eines städtischen Satzkapitales pr 700 fl CMz. In Erledigung dieses Einschreitens wird Hr. Jakob Baumann bedeutet, daß der Gemeinderath in eine Löschung seines Schuldkapitals im Gewerbsprotokolle folio 35 (der Stadt Steyr) nicht willigen könne, jedoch in Berücksichtigung seiner dargestellten Verhältnisse den Beschluß gefaßt habe, die mit gemeinderäthl. Erledigung vom 14. Oktbr d. J. Z. 4885 verordnete executive Hereinbringung des auf seinem Schuhmachergewerbe zu Gunsten der Stadtgemeinde Steyr haftenden Schuldkapitales im gegenwärtigen Betrage von fl 340 48 1/4 xr einstweilen zu sistiren. Hievon ist derselbe unter Aushändigung seiner Gesuchsbeilagen zu verständigen. 2197. Josef Wallerstorfer Mauthpächter am Schnallenthor bittet, den Hrn. Krenklmüller Gastwirth in Steyrdorf, zur gesetzlichen Mauthentrichtung zu verhalten. Ueber diese Beschwerde ist Herr Josef Krenklmüller zu Protokoll zu vernehmen, wobei scharf hervorzuheben wäre, welche Fuhren unter dem Begriffe

Industriefuhren, verstanden sein wollen, im Gegensatze zu jenen, welche aus der Natur der Bodenbewirthschaftung abgeleitet werden müssen. Auch ist anzuführen, seit wie viel Jahren für letztere die Mauthfreiheit bereits besteht. 2242. Verständigung der Stadtgemeinde Vorstehung von Seite der Sparkassa Direktion Steyr wegen Intervenirung bey Errichtung des aufzunehmenden Notariatsaktes pcto cessionsweisen Ablösung des städt. Schuldkapitals pr 300 fl, welches auf dem August Hoffmann'schen Hause No 241 Vorstadt b.d. St. grundbücherlich haftet. Die Einlösung des städtischen Kapitals pr 300 fl CMz laut Schuldschein des August und der Magdalena Hoffmann wird zur Nachricht genommen und das Kassaamt mit Originalzustellung angewiesen, bei dem bereits dieserwegen vollzogenen Notariatsakte im Sinne der Erledigung vom 5. May d. J. ad Nrum 2189 vorzugehen IV. Section Refrt. Herr Gemeinderath Amort. 2364. Sigmund v. Pichl, Handelsmann in Sirning bittet ad No 5364 um Abhaltung eines Augenscheins wegen Vergrößerung seiner Markthütte No 52. Ist auf dem 15. May unter Vorladung der betreffenden Partheien durch Hr. Distr. Aktuar Willner der Augenschein abzuhalten und über die Zulässigkeit das Ansuchens oder der Abweisung zu relationiren. 2182. Johann Amtmann, Pächter des städt. Wagund Niederlagsgefälles, wegen baldiger Hanstellung der Wasserwage. Nachdem bei den um ehest zu Ende geführten

Industriefuhren, verstanden sein wol- len, im Gegensatze zu jenen, welche aus der Natur der Bodenbewirthschaf- tung abgeleitet werden müssen. Auch ist anzuführen, seit wie viel Jahren für letztere die Mauthfreiheit bereits besteht. 2242. Verständigung der Stadtgemeinde Vorste- hung von Seite der Sparkassa Direktion Steyr wegen Intervenirung bey Errichtung des aufzunehmenden Notariatsaktes pcto cessionsweisen Ablösung des städt. Schuld- kapitals pr 300 fl, welches auf dem August Hoffmann'schen Hause No 241 Vorstadt b.d. St. grundbücherlich haftet. Die Einlösung des städtischen Kapitals pr 300 fl CMz laut Schuldschein des August und der Magdalena Hoffmann wird zur Nachricht genommen und das Kassaamt mit Originalzustellung angewiesen, bei dem bereits dieserwegen vollzogenen Notariatsakte im Sinne der Erledigung vom 5. May d. J. ad Nrum 2189 vorzugehen IV. Section Refrt. Herr Gemeinderath Amort. 2364. Sigmund v. Pichl, Handelsmann in Sirning bittet ad No 5364 um Abhaltung eines Augen- scheins wegen Vergrößerung seiner Markthütte No 52. Ist auf dem 15. May unter Vorladung der betreffenden Partheien durch Hr. Distr. Aktuar Willner der Augenschein abzuhalten und über die Zulässigkeit das Ansuchens oder der Abweisung zu re- lationiren. 2182. Johann Amtmann, Pächter des städt. Wag- und Niederlagsgefälles, wegen baldiger Hanstellung der Wasserwage. Nachdem bei den um ehest zu Ende geführten

Anländebau beim sogenannten Eisen- floß die Aufstellung der alten Wasser- wage ganz unpraktisch erscheint, so be- antrage ich die Anschaffung einer Decimal Wage mit 20 Zt. cimendirt und dagegen die Veräußerung der alten überflüßi- gen Metallgewichten, wozu der löbliche Gemeinderath mit Beschluß von heute seine Zustimmung gibt, und soll dieß- falls so schnell wie thunlich das Geeigne- te veranlaßt werden. 1772. Das Polizeiamt zeigt die Nothwendig- keit der Errichtung unterirdischer Mist- stätten im Innern der Häuser längs des neuen Quais am Ennsfluße an. Soll durch Anbringung der Warnungs- tafeln am geeigneten Ort den Unfug gesteuert werden, wozu dem Polizeiamte der Auftrag zu geben ist, und sind den betreffenden Hauseigenthümern De- krete im inngedachten Sinne zuzufer- tigen. Was die Reinigung des Rath- hauses, das Hinauswerfen des Kehrichts auf die Strasse oder auf dem Quai an- belangt, so ist dieß am allerwenigsten zu gestatten, und das Polizeiamt soll die strenge Weisung erhalten, daß es nicht mehr geschehe. Sobald der Quai- Bau vollendet sein wird, soll von Seite des Bauamtes Sorge getragen werden, damit am geeigneten Ort eine gedeckte Grube gemacht wird, wo der Kehricht vom Rathhause hineingeschüttet werden kann, vor der Hand soll man sich einer alten Kiste bedienen, die, wenn sie voll ist, abgeführt werden kann. 2139. Expeditor Amtmann relationirt

Anländebau beim sogenannten Eisenfloß die Aufstellung der alten Wasserwage ganz unpraktisch erscheint, so beantrage ich die Anschaffung einer Decimal Wage mit 20 Zt. cimendirt und dagegen die Veräußerung der alten überflüßigen Metallgewichten, wozu der löbliche Gemeinderath mit Beschluß von heute seine Zustimmung gibt, und soll dießfalls so schnell wie thunlich das Geeignete veranlaßt werden. 1772. Das Polizeiamt zeigt die Nothwendigkeit der Errichtung unterirdischer Miststätten im Innern der Häuser längs des neuen Quais am Ennsfluße an. Soll durch Anbringung der Warnungstafeln am geeigneten Ort den Unfug gesteuert werden, wozu dem Polizeiamte der Auftrag zu geben ist, und sind den betreffenden Hauseigenthümern Dekrete im inngedachten Sinne zuzufertigen. Was die Reinigung des Rathhauses, das Hinauswerfen des Kehrichts auf die Strasse oder auf dem Quai anbelangt, so ist dieß am allerwenigsten zu gestatten, und das Polizeiamt soll die strenge Weisung erhalten, daß es nicht mehr geschehe. Sobald der QuaiBau vollendet sein wird, soll von Seite des Bauamtes Sorge getragen werden, damit am geeigneten Ort eine gedeckte Grube gemacht wird, wo der Kehricht vom Rathhause hineingeschüttet werden kann, vor der Hand soll man sich einer alten Kiste bedienen, die, wenn sie voll ist, abgeführt werden kann. 2139. Expeditor Amtmann relationirt

über die Schadhaftigkeit des sogenannten rothen Kreuzes außerhalb des Langseppenberges in der Vorstadt Aichet. Der Hr. Bürgermeister belieben den Gegenstand an Ort und Stelle einen Augenschein abhalten zu lassen und zwar am 23. Mai Nachmittag 3 Uhr und hier zu die Herren Gemeinderäthe Dr. Spängler, Eduard Mayr, Nutzinger, der Hr. Referent und Hr. Distrkts Aktuar Willner zu bestimmen, welche dann Geeignetes zu relationiren haben. 1708. Das Expedit zeigt an, daß die Lizitation oder das Accordprotokoll wegen des Aufspritzens am Stadtplatze wärend der kommermannte vorgenommen werden soll. Herr Mittendorfen ist vorzuladen mit ihm das Accordprotokoll wegen Aufspritzen am Stadtplatz während der Sommermonate 1857 zu erneuern. 2365. Expeditor Amtmann relationirt in Betreff der nothwendigen Vornahme eines Augenscheins im Fehrerschacher in Betreff der alldort an Herrn Nußbaumer verpachteten Grundtheile. Ist auf den 23. May l.J. 2 Uhr Nachmittag mit Vorladung der betreffenden Partheien durch Herrn Distrikts Aktuar Willner der Augenschein abzuhalten und Geeignetes zu relationiren. 1702. Expeditor Amtmann berichtet wegen Vornahme der Liquidation zur Sicherstellung des Schotterbedarfes pro 1857 dann der städtischen Wirthschaftsfuhren.Zur Sicherstellung des Schotters so wie der städt. Wirthschaftsfuhren wird auf den 13. May die Lizitation anberaumt und sind hiezu die Pferdebesitzer und

über die Schadhaftigkeit des sogenannten rothen Kreuzes außerhalb des Lang- seppenberges in der Vorstadt Aichet. Der Hr. Bürgermeister belieben den Ge- genstand an Ort und Stelle einen Au- genschein abhalten zu lassen und zwar am 23. Mai Nachmittag 3 Uhr und hier zu die Herren Gemeinderäthe Dr. Spängler, Eduard Mayr, Nutzinger, der Hr. Referent und Hr. Distrkts Aktuar Willner zu bestimmen, welche dann Geeignetes zu relationiren haben. 1708. Das Expedit zeigt an, daß die Lizitation oder das Accordprotokoll wegen des Aufspritzens am Stadtplatze wärend der kommermannte vorgenommen werden soll. Herr Mittendorfen ist vorzuladen mit ihm das Accordprotokoll wegen Aufspritzen am Stadtplatz während der Sommermonate 1857 zu erneuern. 2365. Expeditor Amtmann relationirt in Be- treff der nothwendigen Vornahme eines Augenscheins im Fehrerschacher in Betreff der alldort an Herrn Nußbaumer verpachteten Grundtheile. Ist auf den 23. May l.J. 2 Uhr Nachmittag mit Vorladung der betreffenden Par- theien durch Herrn Distrikts Aktuar Willner der Augenschein abzuhalten und Geeignetes zu relationiren. 1702. Expeditor Amtmann berichtet wegen Vornahme der Liquidation zur Sicherstel- lung des Schotterbedarfes pro 1857 dann der städtischen Wirthschaftsfuhren. Zur Sicherstellung des Schotters so wie der städt. Wirthschaftsfuhren wird auf den 13. May die Lizitation anberaumt und sind hiezu die Pferdebesitzer und

sonstigen Unternehmer, wir üblich ein- zuladen. 2266. Anzeige des Michael Heindl pcto An- schaffung von 4 Stück Haftseilen. Ist eine Lizitation auf den 25. d.Mts. 2 Uhr Nachmittags anzuordnen und sind dießfalls die hies. Seilermeister vor- zuladen. 2185. Kreisbehördl. Verständigung über den Erlaß des Ministerium des Innern pcto Regulirungsbau am Steyrfluße nächst der Maderböckau und der Dinstin- gerau. Dem löbl. Gemeinderath zur Wissen- schaft mitgetheilt. VI. Section Herr Bürgermeister für Hrn. G.Rath Lechner. ad Nrum 1805. Protokoll ad Nrum 1390 mit Josef Kemet- müller, Franz Pepök und Jos. Landsiedl in Betreff der erhaltenen Erledigung über das Ansuchen der gemeinschäftlich zu erbauenden Familiengruft. Nachdem die Herrn Pepök und Land- siedl von ihrer Bitte abgestanden sind, der Herr Kemetmüller aber allein die Erbauung der Gruften beabsichtigt, so sind beide geistl. Vog- teien zur gutächtlichen Äußerung anzugehen, ob dem Hrn. Kemetmüller die fragliche Erbauung zu gestatten sei oder nicht. 2140. Protokoll mit Franz Hörzig über den Erlag der 3 Stück Nat. Anleh. Oblig. á pr 20 fl als Caution für den gepachteten unteren Bruderhausgarten mit der Bitte wegen Verwendung der früher als Caution baar erlegten 50 fl Zahlung des Jahrespachtschilling pr 1857. Die Depositen Comißion wird eingeladen

sonstigen Unternehmer, wir üblich einzuladen. 2266. Anzeige des Michael Heindl pcto Anschaffung von 4 Stück Haftseilen. Ist eine Lizitation auf den 25. d.Mts. 2 Uhr Nachmittags anzuordnen und sind dießfalls die hies. Seilermeister vorzuladen. 2185. Kreisbehördl. Verständigung über den Erlaß des Ministerium des Innern pcto Regulirungsbau am Steyrfluße nächst der Maderböckau und der Dinstingerau. Dem löbl. Gemeinderath zur Wissenschaft mitgetheilt. VI. Section Herr Bürgermeister für Hrn. G.Rath Lechner. ad Nrum 1805. Protokoll ad Nrum 1390 mit Josef Kemetmüller, Franz Pepök und Jos. Landsiedl in Betreff der erhaltenen Erledigung über das Ansuchen der gemeinschäftlich zu erbauenden Familiengruft. Nachdem die Herrn Pepök und Landsiedl von ihrer Bitte abgestanden sind, der Herr Kemetmüller aber allein die Erbauung der Gruften beabsichtigt, so sind beide geistl. Vogteien zur gutächtlichen Äußerung anzugehen, ob dem Hrn. Kemetmüller die fragliche Erbauung zu gestatten sei oder nicht. 2140. Protokoll mit Franz Hörzig über den Erlag der 3 Stück Nat. Anleh. Oblig. á pr 20 fl als Caution für den gepachteten unteren Bruderhausgarten mit der Bitte wegen Verwendung der früher als Caution baar erlegten 50 fl Zahlung des Jahrespachtschilling pr 1857. Die Depositen Comißion wird eingeladen

die in Baarem von dem Gesuchsteller erlegte Caution pr 50 fl an die M. V. F. R. Führung auszufolgen, dagegen bezeichneten 3 National Anlehens Oblig. zu deponiren und den abgeänderten Legschein auszustellen. Obige Rechnungsführung wird angewiesen diese baaren 50 fl in Empfang zu nehmen und als Pacht erlag pr 1857 zu verbuchen. Herr Hörzig ist hievon zu verständigen. 2065. Die M. V. F. Rechtsführung macht die Anzeige daß durch den am 18. April d.J. erfolgten Tod des Sebastian Hasenreiter eine Lazarethhauspfründe pr tägl. 5 xr CMz in Erledigung gekommen sei. Diese Anzeige wird zur Wissenschaft genommen, und die M. V. F. Rechnungsführung zu beauftragen, zu berichten ob nunmehr der Stand der Fondsbarschaft der Art sey, daß die Ausschreibung der erledigten Pfründen wieder vorgenommen werden könnte, oder doch die gewünschte Erledigung der h. Statthalterey in dieser Hinsicht urgirt werden könnte. 2130. Kreisbehördl. Intimation des h. Statthalterey Erlaßes den Vermögensstand sämtlicher Armen Institute in Ober Österreich betreffend. Zur Wissenschaft und ist eine Abschrift der Armen Inst. Rechnungsführung zuzustellen. Refrt. Sekretär Aichinger 1983. Ind. der Kreisbehörde wegen Ergänzung der Erhebungen über Mißbräuche im Gesellenstande der Feilenschmiede ad Nrum 945 u. 606. Ist unter Kommunikats Rückschluß und Allegirung der beiden Erhebungsprotokolle No 2275 u. 2276 an die Kreisbehörde wiederhohlt Bericht zu erstatten, daß

die in Baarem von dem Gesuchsteller erlegte Caution pr 50 fl an die M. V. F. R. Führung auszufolgen, dagegen bezeichneten 3 National Anlehens Oblig. zu deponiren und den abgeänderten Legschein auszustellen. Obige Rechnungs- führung wird angewiesen diese baaren 50 fl in Empfang zu nehmen und als Pacht erlag pr 1857 zu verbuchen. Herr Hörzig ist hievon zu verständigen. 2065. Die M. V. F. Rechtsführung macht die Anzeige daß durch den am 18. April d.J. erfolgten Tod des Sebastian Hasenreiter eine Lazareth- hauspfründe pr tägl. 5 xr CMz in Erledigung gekommen sei. Diese Anzeige wird zur Wissenschaft genommen, und die M. V. F. Rechnungs- führung zu beauftragen, zu berichten ob nunmehr der Stand der Fondsbarschaft der Art sey, daß die Ausschreibung der erledigten Pfründen wieder vorgenom- men werden könnte, oder doch die gewünsch- te Erledigung der h. Statthalterey in die- ser Hinsicht urgirt werden könnte. 2130. Kreisbehördl. Intimation des h. Statt- halterey Erlaßes den Vermögensstand sämtlicher Armen Institute in Ober Öster- reich betreffend. Zur Wissenschaft und ist eine Abschrift der Armen Inst. Rechnungsführung zuzustellen. Refrt. Sekretär Aichinger 1983. Ind. der Kreisbehörde wegen Ergänzung der Erhebungen über Mißbräuche im Ge- sellenstande der Feilenschmiede ad Nrum 945 u. 606. Ist unter Kommunikats Rückschluß und Allegirung der beiden Erhebungs- protokolle No 2275 u. 2276 an die Kreisbe- hörde wiederhohlt Bericht zu erstatten, daß

keine Mißbräuche im erwähnten Gesellen stande bestehen. 2283. Heinrich Kautner um Consens zur Ehe mit Viktoria Metz. Bewilligt. 2334. Anton Hasenreiter um Consens zur Ehe mit Katharina Antensteiner. Bewilligt. 2340. Paul Nömayr um Consens zur Ehe mit Barbara Oberndorfer. Bewilligt. 2123. Franz Haider um Consens zur Ehe mit Anna Knechtlstorfer. Bewilligt. 2232. Josef Wegsteck, Vorsteher der Binder Innung bittet, den Franz Koppler Bin- der in Aichet aufzufordern, sich bei der hies. Binder Innung als Meister einver- leiben zu lassen. Infolge Anzeige des Herrn Vorstehers der hies. Binder Innung erhält Franz Koppler den Auftrag sich binnen 4 Wochen bei der hier bestehenden Binder Innung als Meister einverleiben zu lassen, als im widrigen Falle die Befolgung dieser Anordnung zwangsweis veranlaßt werden müßte. Hievon wird gleichzeitig auch der Herr Innungs Vorsteher verständiget, wel- cher nach Ablauf obiger Frist die wei- tere Anzeige zu erstatten hat. 1744. Kreisbehördl. Dekret über den Rekurs der Feilhauer Innung gegen Gewerbs- verleihung an Franz Winkler. Ist unter Kommunikats Rückschluß der kk. Kreisbehörde über die Abste- hung der Feilenschmid Innung vom Minist. Rekurse aus Anlaß der an Franz Winkler

keine Mißbräuche im erwähnten Gesellen stande bestehen. 2283. Heinrich Kautner um Consens zur Ehe mit Viktoria Metz. Bewilligt. 2334. Anton Hasenreiter um Consens zur Ehe mit Katharina Antensteiner. Bewilligt. 2340. Paul Nömayr um Consens zur Ehe mit Barbara Oberndorfer. Bewilligt. 2123. Franz Haider um Consens zur Ehe mit Anna Knechtlstorfer. Bewilligt. 2232. Josef Wegsteck, Vorsteher der Binder Innung bittet, den Franz Koppler Binder in Aichet aufzufordern, sich bei der hies. Binder Innung als Meister einverleiben zu lassen. Infolge Anzeige des Herrn Vorstehers der hies. Binder Innung erhält Franz Koppler den Auftrag sich binnen 4 Wochen bei der hier bestehenden Binder Innung als Meister einverleiben zu lassen, als im widrigen Falle die Befolgung dieser Anordnung zwangsweis veranlaßt werden müßte. Hievon wird gleichzeitig auch der Herr Innungs Vorsteher verständiget, welcher nach Ablauf obiger Frist die weitere Anzeige zu erstatten hat. 1744. Kreisbehördl. Dekret über den Rekurs der Feilhauer Innung gegen Gewerbsverleihung an Franz Winkler. Ist unter Kommunikats Rückschluß der kk. Kreisbehörde über die Abstehung der Feilenschmid Innung vom Minist. Rekurse aus Anlaß der an Franz Winkler

erfolgten Feilenschmid-Gewerbsverleihung unter Vorlage der dem letzteren abverlangten Gewerbs Nachweise Bericht zu erstatten. 2172. Ind. Note des kk. Bezirksamtes Steyr wegen Erhebung der Zuläßigkeit des Werkzeichens S. Z. zur Aufschlagung auf die Sensen des Gewerken Sigmund Sabin in Radstatt. Ist unter Kommunikats Vorlage an die kk. Kreisbehörde Bericht zu erstatten. 2323. Indors. der kk. Kreisbehörde v. 7. l.Mts. Z. 2729 wegen Berichterstattung über den Rekurs des Josef Haslinger pcto abschlägigen Bescheides No 227 wegen Verleihung eines Wirthsgewerbes. Ist unter Kommunikats Rückschluß und Allegirung der Bezugsakten an die kk. Kreisbehörde Bericht mit der Bitte um Aufrechthaltung des rekurrirten Bescheides zu erstatten. 2322. Klara Mayr gr. Bauerstochter vom Lahrnhausergute in Wolfern um Bewilligung zum inwohnungsweisen Aufenthalt in Steyr. Der Gesuchstellerin Klara Mayr wird der gebetene inwohnungsweise Aufenthalt in Steyr bewilligt, wenn sich dieselbe über den Besitz ihres angeblichen Vermögens pr fl 1500 hieramts dokumentirt ausgewiesen haben wird. Hievon ist Gesuchstellerin und nach Beibringung der erwähnten Nachweise das Polizeiamt rathschlägig zu verständigen. 2202. Mehrere befugte Viktualienhändler um

erfolgten Feilenschmid-Gewerbsver- leihung unter Vorlage der dem letzte- ren abverlangten Gewerbs Nachweise Bericht zu erstatten. 2172. Ind. Note des kk. Bezirksamtes Steyr wegen Erhebung der Zuläßigkeit des Werkzeichens S. Z. zur Aufschlagung auf die Sensen des Gewerken Sig- mund Sabin in Radstatt. Ist unter Kommunikats Vorlage an die kk. Kreisbehörde Bericht zu erstatten. 2323. Indors. der kk. Kreisbehörde v. 7. l.Mts. Z. 2729 wegen Berichterstattung über den Rekurs des Josef Haslinger pcto abschlägigen Bescheides No 227 wegen Verleihung eines Wirthsgewerbes. Ist unter Kommunikats Rückschluß und Allegirung der Bezugsakten an die kk. Kreisbehörde Bericht mit der Bitte um Aufrechthaltung des rekurrirten Bescheides zu erstatten. 2322. Klara Mayr gr. Bauerstochter vom Lahrnhausergute in Wolfern um Bewilli- gung zum inwohnungsweisen Aufent- halt in Steyr. Der Gesuchstellerin Klara Mayr wird der gebetene inwohnungsweise Aufenthalt in Steyr bewilligt, wenn sich dieselbe über den Besitz ihres angeblichen Vermögens pr fl 1500 hieramts dokumentirt ausgewiesen haben wird. Hievon ist Gesuchstellerin und nach Beibrin- gung der erwähnten Nachweise das Polizeiamt rathschlägig zu verständigen. 2202. Mehrere befugte Viktualienhändler um

Steuerung des von mehreren hiesigen Bewoh- nern betrieben werdenden unbefugten Viktualienhandels. Das Polizeiamt erhält in Folge dieses Einschreitens unter Anschluß eines Verzeichnisses der hierorts bestehenden befugten Viktualienhändler und Fragner die Weisung, auf jeden in diese Er- werbskathegorien eingreifenden, un- berechtigten Geschäftsbetrieb das streng- ste Augenmerk zu richten, die Polizei- wach-Organe zur thätigen und unnach- sichtigen Invigilirung in dieser Richtung aufzufordern und jeden Betretungsfall sogleich hieher anzuzeigen. Von dieser mittlerweiligen Vorkehrung werden die Herren Gesuchsteller in Er- ledigung ihrer Eingabe de prs. 2. May l.J. Z. 2202 zu Handen des Herrn Ignatz Kammerhofer verständiget. 1918. Barbara Mayrhofer um inwohnungswei- sen Aufenthalt im Hause No 279 in Ennsdorf. Der Gesuchstellerin Barbara Mayrhofer wird der innwohnungsweise Aufenthalt in Steyr bewilliget und ist selbe so wie das Polizeiamt hievon rathschlägig zu verständigen. 1718. Alois Neumayr um Verleihung eines personellen Tischlergewerbes für Steyr. In Folge dieses Einschreitens und der gepflogenen Erhebungen, wird Hr. Alois Neumayr ein personelles Befugniß zur Ausübung des Tischlergewerbes für Steyr mit dem Bedeuten verliehen, daß er sich nach erfolgten Rechtskraft dieser Verleihung wegen Bemessung der Erwerbsteuer hieramts zu melden hat. Hievon wird H. Gesuchsteller unter Rück- stellung seiner Beilagen und der Herr

Steuerung des von mehreren hiesigen Bewohnern betrieben werdenden unbefugten Viktualienhandels. Das Polizeiamt erhält in Folge dieses Einschreitens unter Anschluß eines Verzeichnisses der hierorts bestehenden befugten Viktualienhändler und Fragner die Weisung, auf jeden in diese Erwerbskathegorien eingreifenden, unberechtigten Geschäftsbetrieb das strengste Augenmerk zu richten, die Polizeiwach-Organe zur thätigen und unnachsichtigen Invigilirung in dieser Richtung aufzufordern und jeden Betretungsfal sogleich hieher anzuzeigen. Von dieser mittlerweiligen Vorkehrung werden die Herren Gesuchsteller in Erledigung ihrer Eingabe de prs. 2. May l.J. Z. 2202 zu Handen des Herrn Ignatz Kammerhofer verständiget. 1918. Barbara Mayrhofer um inwohnungsweisen Aufenthalt im Hause No 279 in Ennsdorf. Der Gesuchstellerin Barbara Mayrhofer wird der innwohnungsweise Aufenthalt in Steyr bewilliget und ist selbe so wie das Polizeiamt hievon rathschlägig zu verständigen. 1718. Alois Neumayr um Verleihung eines personellen Tischlergewerbes für Steyr. In Folge dieses Einschreitens und der gepflogenen Erhebungen, wird Hr. Alois Neumayr ein personelles Befugniß zur Ausübung des Tischlergewerbes für Steyr mit dem Bedeuten verliehen, daß er sich nach erfolgten Rechtskraft dieser Verleihung wegen Bemessung der Erwerbsteuer hieramts zu melden hat. Hievon wird H. Gesuchsteller unter Rückstellung seiner Beilagen und der Herr

Vorsteher der Tischler Innung verständiget. 1808. Indors. der Kreisbehörde wegen Berichterstattung über die Verleihung eines Schnittwarenhandlungsbefugnisses an Josef Kraken. Ist an die kk. Kreisbehörde unter Kommunikats Rückschluß Bericht zu erstatten. 2250. Indors. der kk. Kreisbehörde vom 2. May l.J. Z. 640 Str ad Nrum 2022 wegen Erwerbsteuer Minderung der Papierfabrikantin Anna Robinson. Sind die abverlangten Bezugsakte samt Beilagen zu dem Erwerbsteuer Minderungsgesuche der Papierfabrikantin Anna Robinson der kk. Kreisbehörde zu überreichen. 2142. Georg Haidl, Schuhmacher um Eintragung des Alleineigenthumsrechtes für ihn bei der im Gewerbprotokolle folio 273 vorgetragenen Schuhmachergerechtsame. Auf Grund des orig. Kaufvertrages vom 25. April l.J. wird das Alleineigenthumsrecht auf die bisher von den Eheleuten Johann und Barbara Sprenger besessene, verkäufliche Schuhmachergerechtsame für den Kaufpreis von fl 350 zu Gunsten des Georg Haidl im Gewerb Vormerkungsprotokolle der Stadt Steyr Folio 273 eingetragen. Hievon sind Gesuchsteller unter Aushändigung seiner Beilagen, sowie die Verkäufer rathschlägig zu eigenen Handen und die Gewerbprotokollsführung zum Vollzuge dieser Eintragung auf original Bescheid zu verständigen.

Vorsteher der Tischler Innung verstän- diget. 1808. Indors. der Kreisbehörde wegen Bericht- erstattung über die Verleihung eines Schnittwarenhandlungsbefugnisses an Josef Kraken. Ist an die kk. Kreisbehörde unter Kommunikats Rückschluß Bericht zu er- statten. 2250. Indors. der kk. Kreisbehörde vom 2. May l.J. Z. 640 Str ad Nrum 2022 wegen Erwerbsteuer Minderung der Papier- fabrikantin Anna Robinson. Sind die abverlangten Bezugsakte samt Beilagen zu dem Erwerbsteuer Minderungsgesuche der Papierfabri- kantin Anna Robinson der kk. Kreis- behörde zu überreichen. 2142. Georg Haidl, Schuhmacher um Eintragung des Alleineigenthumsrechtes für ihn bei der im Gewerbprotokolle folio 273 vor- getragenen Schuhmachergerechtsame. Auf Grund des orig. Kaufvertrages vom 25. April l.J. wird das Alleineigen- thumsrecht auf die bisher von den Ehe- leuten Johann und Barbara Sprenger besessene, verkäufliche Schuhmacherge- rechtsame für den Kaufpreis von fl 350 zu Gunsten des Georg Haidl im Ge- werb Vormerkungsprotokolle der Stadt Steyr Folio 273 eingetragen. Hievon sind Gesuchsteller unter Aus- händigung seiner Beilagen, sowie die Verkäufer rathschlägig zu eigenen Handen und die Gewerbprotokollsführung zum Vollzuge dieser Eintragung auf original Bescheid zu verstän- digen.

2090. Franz Ascherbauer Viktualienhänd- ler und Hausbesitzer No 508 in Wie- serfeld äußert sich bezüglich seiner Berechtigung zur Ausübung des Viktualienhandels. Die Anzeige de prs. 27. April l.J. Z. 2090 von dem zwischen dem Exhiben- ten und den Eheleuten Johann und Katharina Thomayr bestehenden Pachtverhältnisse ob des den letzteren eigenthümlichen Verkäuflichen Frag- nergewerbes wird mit dem Beisatze zur Kenntniß genommen, daß es von den hierämtl. dekretalen Weisung vom 21. April l.J. Z. 1893 sein Abkommen erhalte. Hievon ist Exhibent unter Rückstel- lung seiner Beilage sowie das Polizeiamt im Nachhange zu der Erledigung vom 21. v.Mts. Z. 1893 zu verständigen. 2143. Johann Schmidhuber, Hausirer um Ertheilung eines Erwerbsteuerschei- nes zur freien Beschäftigung der Pflasterschleiferey. In Erledigung dieses Einschreitens de prs. 29. v.Mts. Z. 2143 wird dem Ge- suchsteller Herrn Johann Schmidhuber bedeutet, daß der angezeigten Aus- übung der Pflasterschleiferei im Stadtbezirke kein Anstand entge- genstehe und sich derselbe wegen Be- handlung seiner Erwerbsteuer hier- amts zu melden habe. Dessen Gesuchsteller und das Polizei- amt rathschlägig zu verständigen. 2054. Indorsat des Kreisgerichtes Steyr

2090. Franz Ascherbauer Viktualienhändler und Hausbesitzer No 508 in Wieserfeld äußert sich bezüglich seiner Berechtigung zur Ausübung des Viktualienhandels. Die Anzeige de prs. 27. April l.J. Z. 2090 von dem zwischen dem Exhibenten und den Eheleuten Johann und Katharina Thomayr bestehenden Pachtverhältnisse ob des den letzteren eigenthümlichen Verkäuflichen Fragnergewerbes wird mit dem Beisatze zur Kenntniß genommen, daß es von den hierämtl. dekretalen Weisung vom 21. April l.J. Z. 1893 sein Abkommen erhalte. Hievon ist Exhibent unter Rückstellung seiner Beilage sowie das Polizeiamt im Nachhange zu der Erledigung vom 21. v.Mts. Z. 1893 zu verständigen. 2143. Johann Schmidhuber, Hausirer um Ertheilung eines Erwerbsteuerscheines zur freien Beschäftigung der Pflasterschleiferey. In Erledigung dieses Einschreitens de prs. 29. v.Mts. Z. 2143 wird dem Gesuchsteller Herrn Johann Schmidhuber bedeutet, daß der angezeigten Ausübung der Pflasterschleiferei im Stadtbezirke kein Anstand entgegenstehe und sich derselbe wegen Behandlung seiner Erwerbsteuer hieramts zu melden habe. Dessen Gesuchsteller und das Polizeiamt rathschlägig zu verständigen. 2054. Indorsat des Kreisgerichtes Steyr

wegen Löschung des zu Gunsten der gemeinen Stadt Steyr auf dem sogenannten Wüstenstadl in der Schönau intabulirten Kapitals. pr fl 600 CMz. Zur Wissenschaft und in der Registratur aufzubewahren. Vortrag Nach 14-jährigem Rechtsstreite wurde endlich das Recht der Passage durch das fürstl. Lambergische Schloß in Steyr der Stadtgemeinde Steyr vom kk. Obersten Gerichtshofe endgiltig zuerkannt. Am 11. März 1856 No 466 hat das kk. Kreisgericht Steyr in dieser Sache folgendes Urtheil gefällt: Urtheil Von dem kk. Kreisgerichte Steyr wird Kraft der ihm von Sr. apost. Majestät verliehenen Amtsgewalt in der Rechtssache der Stadtgemeinde Steyr durch Herrn Dr. Pierer wider Herrn Gustav Fürsten von Lamberg und die Fideicommißrepräßentanz von Schloß Steyr durch Herrn Dr. Ladinser, - wegen mit Klage de prs. 4ten Dezember 1851 No 7933 begehrten Erkenntniß: Die landesfürstliche Stadt Steyr befinde sich im rechtmäßigen, redlichen und echten und daher stärkeren Besitze des Rechtes, zum Fahren, Reiten und Gehen aus der Vorstadt Voglsang durch das fürstl. Schloß in die Stadt Steyr und die Vorstädte Steyrdorf und Ennsdorf, - dann über die Promenade durch das fürstl. Schloß in die Vorstädte Steyrdorf und Ennsdorf, – und über die Berggasse und den Schloßberg nach Steyrdorf und Ennsdorf, – und es seien daher Herr Gustav Fürst v. Lamberg und alle seine Nachfolger im Besitze der Fideikommißherschaft

wegen Löschung des zu Gunsten der gemeinen Stadt Steyr auf dem soge- nannten Wüstenstadl in der Schön- au intabulirten Kapitals. pr fl 600 CMz. Zur Wissenschaft und in der Registra- tur aufzubewahren. Vortrag Nach 14-jährigem Rechtsstreite wurde endlich das Recht der Passage durch das fürstl. Lambergische Schloß in Steyr der Stadtgemeinde Steyr vom kk. Obersten Gerichtshofe endgiltig zuerkannt. Am 11. März 1856 No 466 hat das kk. Kreisgericht Steyr in dieser Sache fol- gendes Urtheil gefällt: Urtheil Von dem kk. Kreisgerichte Steyr wird Kraft der ihm von Sr. apost. Majestät ver- liehenen Amtsgewalt in der Rechtssache der Stadtgemeinde Steyr durch Herrn Dr. Pierer wider Herrn Gustav Fürsten von Lamberg und die Fideicommißreprä- ßentanz von Schloß Steyr durch Herrn Dr. Ladinser, - wegen mit Klage de prs. 4ten Dezember 1851 No 7933 begehrten Erkenntniß: Die landesfürstliche Stadt Steyr befinde sich im rechtmäßigen, redlichen und echten und da- her stärkeren Besitze des Rechtes, zum Fahren, Reiten und Gehen aus der Vorstadt Voglsang durch das fürstl. Schloß in die Stadt Steyr und die Vorstädte Steyrdorf und Ennsdorf, - dann über die Promenade durch das fürstl. Schloß in die Vorstädte Steyrdorf und Ennsdorf, – und über die Berggasse und den Schloßberg nach Steyrdorf und Ennsdorf, – und es seien daher Herr Gustav Fürst v. Lamberg und alle seine Nachfolger im Besitze der Fideikommißherschaft

Steyr nicht berechtiget, diesen öffentlichen Passagen durch Absperrung oder sonst eine Weise ein Hinderniß in den Weg zu le- gen, vielmehr seien die Geklagten schul- dig, der Stadt Steyr alle Gerichtskosten zu ersetzen, über die am 7. Februar 1855 inrotulirten Akten zu Recht erkannt: „Die landesfürstliche Stadt Steyr befin- det sich im rechtmäßigen, redlichen und rechten und daher stärkeren Besitze des Rechtes zum Fahren, Reiten und Gehen aus der Vorstadt Voglsang durch das fürstl. Schloß in die Stadt Steyr und die Vorstädte Steyrdorf und Ennsdorf, kann über die Promenade durch das fürstl. Schloß in die Vorstädte Steyrdorf und Ennsdorf und über die Berggasse und den Schloßberg nach Steyrdorf und Ennsdorf, — was jedoch die Passage durch das fürstliche Schloß selbst anbe- langt, mit Ausschluß der Nachtzeit bei Ausübung des gedachten Besitzrechtes und es sind daher der Herr Fürst Gustav von Lamberg und alle seine Nachfolger im Besitze der Fideikommißherrschaft Steyr nicht berechtiget, diesen öffentlichen Passagen durch Absperrung oder sonst eine Weise ein Hinderniß in den Weg zu legen.“ Die Gerichtskosten werden gegen einander aufgehoben. In II. Instanz wurde das fragliche Passa- ge Recht der Stadtgemeinde Steyr gänz- lich abgesprochen mit folgendem Urtheil Das kk Oberlandesgericht in Wien hat Kraft der ihm von Sr. apostolischen

Steyr nicht berechtiget, diesen öffentlichen Passagen durch Absperrung oder sonst eine Weise ein Hinderniß in den Weg zu legen, vielmehr seien die Geklagten schuldig, der Stadt Steyr alle Gerichtskosten zu ersetzen, über die am 7. Februar 1855 inrotulirten Akten zu Recht erkannt: „Die landesfürstliche Stadt Steyr befindet sich im rechtmäßigen, redlichen und rechten und daher stärkeren Besitze des Rechtes zum Fahren, Reiten und Gehen aus der Vorstadt Voglsang durch das fürstl. Schloß in die Stadt Steyr und die Vorstädte Steyrdorf und Ennsdorf, kann über die Promenade durch das fürstl. Schloß in die Vorstädte Steyrdorf und Ennsdorf und über die Berggasse und den Schloßberg nach Steyrdorf und Ennsdorf, — was jedoch die Passage durch das fürstliche Schloß selbst anbelangt, mit Ausschluß der Nachtzeit bei Ausübung des gedachten Besitzrechtes und es sind daher der Herr Fürst Gustav von Lamberg und alle seine Nachfolger im Besitze der Fideikommißherrschaft Steyr nicht berechtiget, diesen öffentlichen Passagen durch Absperrung oder sonst eine Weise ein Hinderniß in den Weg zu legen.“ Die Gerichtskosten werden gegen einander aufgehoben. In II. Instanz wurde das fragliche Passage Recht der Stadtgemeinde Steyr gänzlich abgesprochen mit folgendem Urtheil Das kk Oberlandesgericht in Wien hat Kraft der ihm von Sr. apostolischen

Majestät verliehenen Amtsgewalt in der Rechtssache der Stadtgemeinde Steyr durch Dr. Pierer wider Herrn Gustav Fürsten v. Lamberg und die Fideikommißrepräsentation von Schloß Steyr durch Dr. Ladinser Geklagte, wegen Passage durch das fürstl. Schloß Steyr c. s. c. über Appelation der Geklagten mit Verwerfung der Appellation der klagenden Gemeinde das Urtheil des kk. Kreisgerichtes Steyr vom 11. März d.J. Z. 466 abzuändern und zu erkennen befunden: Das Begehren, die l.f. Stadt Steyer befinde sich im rechtmäßigen, redlichen und echten und daher stärkeren Besitze des Rechtes zum Fahren, Reiten und Gehen aus der Vorstadt Voglsang durch das fürstl. Schloß in die Stadt Steyr und die Vorstädte Steyrdorf und Ennsdorf, — dann über die Promenade durch das Fürstl. Schloß in die Vorstädte Steyrdorf und Ennsdorf, — und über die Berggasse und den Schloßberg nach Steyrdorf und Ennsdorf, — und es seien daher Herr Gustav Fürst v. Lamberg und alle seine Nachfolger im Besitze der Fideikommißherrschaft Steyr nicht berechtigt, diesen öffentlichen Passagen durch Absperrung oder sonst eine Weise ein Hinderniß in den Weg zu legen, vielmehr seien die Geklagten schuldig der Stadt Steyr alle Gerichtskosten zu ersetzen, -- finde nicht Statt, und werden die Kosten beider Instanzen aufgehoben. In III. und letzter Instanz wurde mit

Majestät verliehenen Amtsgewalt in der Rechtssache der Stadtgemeinde Steyr durch Dr. Pierer wider Herrn Gustav Fürsten v. Lamberg und die Fideikom- mißrepräsentation von Schloß Steyr durch Dr. Ladinser Geklagte, wegen Passage durch das fürstl. Schloß Steyr c. s. c. über Appelation der Geklagten mit Verwerfung der Appellation der klagenden Gemeinde das Urtheil des kk. Kreisgerichtes Steyr vom 11. März d.J. Z. 466 abzuändern und zu erkennen befunden: Das Begehren, die l.f. Stadt Steyer befinde sich im rechtmäßigen, redlichen und echten und daher stärkeren Besitze des Rechtes zum Fahren, Reiten und Gehen aus der Vorstadt Voglsang durch das fürstl. Schloß in die Stadt Steyr und die Vorstädte Steyrdorf und Ennsdorf, — dann über die Promenade durch das Fürstl. Schloß in die Vorstädte Steyrdorf und Ennsdorf, — und über die Berggasse und den Schloßberg nach Steyr- dorf und Ennsdorf, — und es seien daher Herr Gustav Fürst v. Lamberg und alle seine Nachfolger im Besitze der Fideikommißherrschaft Steyr nicht be- rechtigt, diesen öffentlichen Passagen durch Absperrung oder sonst eine Wei- se ein Hinderniß in den Weg zu legen, vielmehr seien die Geklagten schuldig der Stadt Steyr alle Gerichtskosten zu ersetzen, -- finde nicht Statt, und werden die Kosten beider Instanzen aufgehoben. In III. und letzter Instanz wurde mit

Aufhebung der zweitrichterlichen Sen- tenz der Stadtgemeinde das erwähnte Passage Recht zuerkannt mit folgendem Urtheil „Der kk. Oberste Gerichtshof hat im Namen Sr. kk. Apost. Majestät in der Rechtssache der Stadtgemeinde Steyr durch Dr. Pierer Klägers wider Gustav Fürsten v. Lamberg als Besitzer des Fideikommißgutes Steyr und die Fidei- kommißrepräsentanten Dr. Karl Wie- ser als Fidei Curator und Dr. Welsch als Posteritäts Curator, Geklagte, wegen der Dienstbarkeit der Durchfahrt wor- über das kk. Kreisgericht Steyr am 11. März 1856 Z. 466, und das k.k. Ober- landesgericht in Wien abändernd am 31. Oktober 1856 z. Z. 9352 durch Urtheil erkannten, über die von der klagenden Stadtgemeinde Steyr durch Dr. Silvery angemeldete Revision, das Urtheil des kk. Kreisgerichtes Steyr vom 11. März 1856 Z. 466 K N 14 unter gegenseitiger Aufhebung der Gerichtskosten aller drey Instanzen zu bestättigen befunden.“ Es erübrigt nur mehr die Sicherstellung dieses Obergerichtlichen Rechtsspruches durch Einverleibung des zuerkannten Servitutsrechtes zu Gunsten der Stadt- gemeinde auf dem fürstl. Lamberg'schen Fideikommißgute Schloß Steyr. Und somit wäre denn diese lang- wierige Prozeßsache zu Gunsten und Vortheil der Stadtgemeinde Steyr ent- schieden und ein für die Stadt wichtiges Recht für die Zukunft gegen weitere Proteste und Anfechtungen sichergestellt und erhalten, wie es ehedem von hundert

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