des neuen Polizeiwachmannes Martin Tondl an. Nachdem der mit gemeinderäthl. Dekrete vom 17. März 1857 Z. 1169 angestellte Polizeiwachmann Martin Tondl am 26. April l.J. den Dienst als solchen begonnen hat, so ist ihm auch von diesem Tage an seine Löhnung von tägl. 24 xr C.M. zur monatlichen Erhebung bei der Stadtkassa anzuweisen. Bezüglich der Eidesablegung wird nach herabgelangter h. Genehmigung die weitere Weisung erfolgen. 2048. Das Polizeiamt zeigt an, daß der neue Polizeiwachmann Johann Lang bereits eingetroffen sey. Nachdem der mit gemeinderäthl. Dekrete vom 31. März l.J. Z. 1336 angestellte Polizeiwachmann Johann Lang am 23. April l.J. den Dienst als solcher begonnen hat, so ist ihm auch von diesem Tage an seine Löhnung den tägl. 24 xr C.M. zur monatlichen Erhebung bei der Stadtkassa anzuweisen. Bezüglich der Eidesablegung wird nach herabgelangter h. Genehmigung die weitere Weisung erfolgen. III. Section Refrt. Herr Vice Bürgermeister. 2029. Theres Seidl um Rückvergütung des städt. Zuschlages von den im Monat März 1857 ausgeführten Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferscheine und des richtigen Befundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 217 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktbr. 1856 Z. 5596 erhält das städtische Cassa-Amt den Auftrag, den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 29 fl 50 1/4 xr C.M.
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