Ratsprotokoll vom 28. April 1857

und tadellos geschildert, hat keine Mi- litärstrafe erhalten und schreibt eine hübsche Handschrift. Martin Tondel 35 Jahre alt, ledig, gesund, rüstig, talentirt, von ansehnlichen Äußern, wegen unbedeutenden Fehlern einige- male bestraft, weist eine ziemlich gute Handschrift aus und wird dessen Morali- tät als tadellos geschildert. Mit Bezug auf dem Gemeinderaths- beschluß vom 28. July v.J. Z. 3708 und die mit demselben festgesetzten Bedingun- gen für die Verleihung einer städtischen Polizeiwachmannsstelle trage ich da- her an: „Es seien Jakob Wenisch und Martin Tondel als Wachmänner bei der städt. Polizeiwache unter Vorbehalt der hoch- ortigen Genehmigung aufzunehmen und für sie sohin die Anstellungsde- krete auszufertigen.“ Von dieser Ernennung sind die be- treffenden im Wege ihrer Vorgesetzten Militärbehörde sogleich mit der Auf- forderung zu verständigen, sich zu äußern, ob sie diese Stellen anzuneh- men gesonnen seien. Hiernach ist der Besetzungsakt unter Allegirung der Anstellungsdekrete der wohllöbl. k.k. Kreisbehörde zur Erwirkung der hochortigen Genehmigung vorzu- legen. Beim Eintreffen der Ernannten auf ihren Dienstesplätzen wird die weitere Weisung an das Polizei- und Kassa- Amt erfolgen. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. Aichinger Sekr. Franz Karl Schriftführ. Gaffl Haller Dr. Spängler

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