Ratsprotokoll vom 28. April 1857

und tadellos geschildert, hat keine Militärstrafe erhalten und schreibt eine hübsche Handschrift. Martin Tondel 35 Jahre alt, ledig, gesund, rüstig, talentirt, von ansehnlichen Äußern, wegen unbedeutenden Fehlern einigemale bestraft, weist eine ziemlich gute Handschrift aus und wird dessen Moralität als tadellos geschildert. Mit Bezug auf dem Gemeinderathsbeschluß vom 28. July v.J. Z. 3708 und die mit demselben festgesetzten Bedingungen für die Verleihung einer städtischen Polizeiwachmannsstelle trage ich daher an: „Es seien Jakob Wenisch und Martin Tondel als Wachmänner bei der städt. Polizeiwache unter Vorbehalt der hochortigen Genehmigung aufzunehmen und für sie sohin die Anstellungsdekrete auszufertigen.“ Von dieser Ernennung sind die betreffenden im Wege ihrer Vorgesetzten Militärbehörde sogleich mit der Aufforderung zu verständigen, sich zu äußern, ob sie diese Stellen anzunehmen gesonnen seien. Hiernach ist der Besetzungsakt unter Allegirung der Anstellungsdekrete der wohllöbl. k.k. Kreisbehörde zur Erwirkung der hochortigen Genehmigung vorzulegen. Beim Eintreffen der Ernannten auf ihren Dienstesplätzen wird die weitere Weisung an das Polizei- und KassaAmt erfolgen. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage. Aichinger Franz Karl Sekr. Schriftführ. Gaffl Haller Dr. Spängler

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