l.J. Z. 55 zurückgewiesen wurde, und der erbetene Steuersatz der Besteu- erung gänzlich ruhender Gewerbe gleich kommen würde, mit dem Antra- ge auf Belassung dieses Steuersatzes von 5 fl ergebenst in Vorlage gebracht. 2026. Erlaß der k.k. Kreisbehörde, pcto. Kennt- nißnahme der h. Statthalterey von der hierortigen Anzeige über Regiekosten, Kontrollmaßregeln etz. etz. der hies. Sparkassa. Zur Wissenschaft, und ist von diesem hohen Erlasse die Direktion der Spar- kassa Steyr mit Abschrift zu verstän- digen. 1996. Johann Kraker, Mitbesitzer des Hauses No. 110 in der Stadt um Mitbesitzeslöschung seines H. Bruders Josef Kraker, und dagegen seine Alleinanschreibung bei der im Gewerbprotokolle folio 157 einge- tragenen Krämmergerechtsame. Auf Grund des orig. Kaufvertrages vom 17. April 1857 wird das Alleineigen- thumsrecht auf die im Gewerbvormer- kungsprotokolle der Stadt Steyr folio 157 vorgetragene verkäufliche Kräm- mergerechtsame, welche gegenwärtig gemeinschäftlich von Johann Kraker und Josef Kraker besessen wurde, zu Gunsten des Herrn Johann Kraker im halben Kaufpreise von fl 15 einge- tragen. Hievon sind die Gewerbprotokollsführung zum Vollzuge dieser Eintragung auf Originalbescheid, Herr Gesuchsteller un- ter Ausfolgung seiner Beilagen und Herr Josef Kraker rathschlägig zu ei- genen Handen zu verständigen.
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