l.J. Z. 55 zurückgewiesen wurde, und der erbetene Steuersatz der Besteuerung gänzlich ruhender Gewerbe gleich kommen würde, mit dem Antrage auf Belassung dieses Steuersatzes von 5 fl ergebenst in Vorlage gebracht. 2026. Erlaß der k.k. Kreisbehörde, pcto. Kenntnißnahme der h. Statthalterey von der hierortigen Anzeige über Regiekosten, Kontrollmaßregeln etz. etz. der hies. Sparkassa. Zur Wissenschaft, und ist von diesem hohen Erlasse die Direktion der Sparkassa Steyr mit Abschrift zu verständigen. 1996. Johann Kraker, Mitbesitzer des Hauses No. 110 in der Stadt um Mitbesitzeslöschung seines H. Bruders Josef Kraker, und dagegen seine Alleinanschreibung bei der im Gewerbprotokolle folio 157 eingetragenen Krämmergerechtsame. Auf Grund des orig. Kaufvertrages vom 17. April 1857 wird das Alleineigenthumsrecht auf die im Gewerbvormerkungsprotokolle der Stadt Steyr folio 157 vorgetragene verkäufliche Krämmergerechtsame, welche gegenwärtig gemeinschäftlich von Johann Kraker und Josef Kraker besessen wurde, zu Gunsten des Herrn Johann Kraker im halben Kaufpreise von fl 15 eingetragen. Hievon sind die Gewerbprotokollsführung zum Vollzuge dieser Eintragung auf Originalbescheid, Herr Gesuchsteller unter Ausfolgung seiner Beilagen und Herr Josef Kraker rathschlägig zu eigenen Handen zu verständigen.
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