vergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist. 2160. Vortrag Nach dem eben zur Rückvergütung angewiesenen Gesuchen ergibt die Ausfuhr ein Total von 1458 1/2 Eimer Bier im Monat März 1857, wofür der Betrag von 200 fl 32 2/4 xr aus der Stadtkasse geleistet wird. Die Gemeindezuschlag wurde bei der k.k. Sammelkasse Steyr laut Anweisung der Finanz Bezirks Direktion Wels 623 fl 52 2/4 xr, durch die städtischen Perzipienten für die Einfuhr von 543 fl Eimer 69 fl 32 xr behoben, wodurch sich nach Abzug obiger Rückvergütung ein monatliches Erträgniß von 492 fl 52 2/4 xr von Bier und zuzüglich der Abfindungsbeträge von den Wirthen und Fleischern pr. 84 fl ein Gesamtergebniß von 576 fl 52 xr C.M. aus der indirekten Steuerbelegung ergibt. Nachdem im Ausfuhrsprotokolle 1495 Eimer aufscheinen, also um 36 1/2 Eimer weniger rückvergütet wurden, so trage darauf an, daß der hiefür ersparte Betrag pr. 4 fl 57 xr C.M. an den Herrn Protokollsführer für seine genaue Mühewaltung zugesprochen, und das Cassa Amt zur Auszahlung mittelst Rathschlag angewiesen werde. Einhellig angenommen. 2013. Rev. Konto des Franz Sandbök pr. 15 fl 11 xr für geliefertes Schreibmateriale. Zur Zalung aus der Stadtkasse. 1938. Distr. Aktuar Willner überreicht die Repartition zur Einhebung der 20 %
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