Ratsprotokoll vom 21. April 1857

1791 Josef Prandstetter Müller in Vogelsang durch Dr. Kompass erörtert das Sachverhältniß bezüglich der Benützung der Plautzen- hofbrücke von ihm, und der Dorninger- brücke von der Gemeinde mit entsprechen- den billigen Vergleichsanträgen und wei- terer Bitte. In Erledigung dieses Einschreitens wird Ihren H. Josef Prandstetter bedeutet, daß nach Einvernahme des Gemeinderathes und im Einklange meiner eigenen Ueber- zeugung das von der Stadtgemeinde seit Menschengedenken ersessene Recht der unbeschränkten Benützung der Dor- ninger Brücke für die Beurtheilung Ihrer Verpflichtungen bei Anlegung der Sperre an der Plautzenhofbrücke in keiner Bezie- hung in Betracht gezogen werden kann, sondern für letztere nur das im Jahre 1848 kreisämtlich gepflogene noch zu Recht bestehende Uebereinkommen maß- gebend sey. Sie werden daher wiederhohlt unter Hin- weisung auf das Dekret vom 6. März 1857 Z. 119 nach den klaren Bestimmungen des kreisämtlichen Protokolles mit Rück- sicht auf die Punkte 4, 5 und 9 aufgefordert die eingegangenen Vergleichsbedingungen gegen die Stadtgemeinde eben so genau wie sie es eben der in selben Verhältnisse befindlichen Wehrkommune auf Grund die selben Rechtstitels bisher thaten, um so gewisser zu erfüllen, als ich nach Ablauf von 14 Tagen bei nicht geschehener Einzahlung Ihrer Schuldigkeit an die Stadtkasse, unlieb- sam mich genöthiget sähe nach den kaiserlich. Verordnung vom 24. April 1854 im Zwangs- wege gegen Sie vorzugehen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2