Ratsprotokoll vom 21. April 1857

1791 Josef Prandstetter Müller in Vogelsang durch Dr. Kompass erörtert das Sachverhältniß bezüglich der Benützung der Plautzenhofbrücke von ihm, und der Dorningerbrücke von der Gemeinde mit entsprechenden billigen Vergleichsanträgen und weiterer Bitte. In Erledigung dieses Einschreitens wird Ihren H. Josef Prandstetter bedeutet, daß nach Einvernahme des Gemeinderathes und im Einklange meiner eigenen Ueberzeugung das von der Stadtgemeinde seit Menschengedenken ersessene Recht der unbeschränkten Benützung der Dorninger Brücke für die Beurtheilung Ihrer Verpflichtungen bei Anlegung der Sperre an der Plautzenhofbrücke in keiner Beziehung in Betracht gezogen werden kann, sondern für letztere nur das im Jahre 1848 kreisämtlich gepflogene noch zu Recht bestehende Uebereinkommen maßgebend sey. Sie werden daher wiederhohlt unter Hinweisung auf das Dekret vom 6. März 1857 Z. 119 nach den klaren Bestimmungen des kreisämtlichen Protokolles mit Rücksicht auf die Punkte 4, 5 und 9 aufgefordert die eingegangenen Vergleichsbedingungen gegen die Stadtgemeinde eben so genau wie sie es eben der in selben Verhältnisse befindlichen Wehrkommune auf Grund die selben Rechtstitels bisher thaten, um so gewisser zu erfüllen, als ich nach Ablauf von 14 Tagen bei nicht geschehener Einzahlung Ihrer Schuldigkeit an die Stadtkasse, unliebsam mich genöthiget sähe nach den kaiserlich. Verordnung vom 24. April 1854 im Zwangswege gegen Sie vorzugehen.

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