zu Folge § 17 der a. h. sanktionirten Gemeindeordnung vom 11. November 1850 beschlossen, Seiner Wohlgeboren dem Herrn Georg Aichinger städtischen Sekretär das Ehrenbürgerrecht unserer Stadt zu verleihen, die gegenwärtige Urkunde ausfertigen, und mit dem größeren Stadtsiegel bekräftigen zu lassen. So geschehen in der Sitzung des Gemeinderathes der landesfürstl. Stadt Steyr am ein und dreyßigsten März des Jahres 1857. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Gaffl Haller Amort Franz Karl Schriftführ
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