zu Folge § 17 der a. h. sanktionirten Ge- meindeordnung vom 11. November 1850 beschlossen, Seiner Wohlgeboren dem Herrn Georg Aichinger städtischen Sekretär das Ehrenbürgerrecht unse- rer Stadt zu verleihen, die gegenwärti- ge Urkunde ausfertigen, und mit dem größeren Stadtsiegel bekräftigen zu lassen. So geschehen in der Sitzung des Gemein- derathes der landesfürstl. Stadt Steyr am ein und dreyßigsten März des Jahres 1857. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Gaffl Haller Amort Franz Karl Schriftführ
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