Sinne des § 1339 des b. G. B. zu einer polizeilichen Abstrafung wegen Ehrenkränkung nicht eignet, erledigt ad acta. 1692 Johann Baptist Möstl um Aufnahme in den Gemeinde Verband und um Consens zu Ehe.I. Joh. Baptist Möstl angehender Mitbesitzer des Hauses No 22 in Ort wird hiemit in Folge seines Einschreitens de prs 4. lMts Z. 1692 in den Verband der Stadtgemeinde Steyr gegen dem, daß er beim hier städt. Kassaamte die Aufnamstaxe von 10 fl C.M. sogleich bar berichtige, aufgenommen II. dem Gesuchsteller Joh Baptist Möstl wird der Consens zur Ehe mit Katharina Stübinger ertheilt. 1819 Franz Honatzky Nagelschmiedgeselle derzeit zu Grafenbach in N. Oestrch, um Consens zur Ehe mit Magdalena Ofner. Ueber dieses Einschreiten de prs 11. April lJ. Z. 1819 wird dem Gesuchsteller Franz Honatzky bedeutet, daß der Gemeinderath bei dem Umstande, als der Ehewerber keinen gesicherten Lebensunterhalt, der die dauernde Versorgung einer Familie anhoffen läßt, nachweislich nicht in der Lage sei, seinem Gesuche um Ertheilung des Consenses zur Ehe mit Magdalena Ofner Folge zu geben. 1795 Ludwig Zimmermann No 433 in Aichet um Vorlage seines Gesuches an die h. k.k. Statthalterei wegen Anerkennung der radizirten oder verkäuflichen Eigenschaft seines Schuhmachergewerbes. Wird Einer wohllöbl. k.k. Kreisbehörde mit Bezug auf den Erlaß dem 14. Novbr. v.J. Z. 8032 mit dem ehrerbietigen Bemerken zur hochortigen Einbegleitung in Vorlage gebracht, daß Gesuchsteller zur Vervollständigung seines früheren Ansuchens
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