1563 Karl Schmiderer, Gastwirth in Reichenschall rekurrirt gegen die Erhöhung seiner Einkommensteuer. Nachdem laut der bei der wohllöblichen k.k: Kreisbehörde erliegenden und hieramts erhobenen Originalfassion des Rekurrenten pro 1856, welche sub dato 3. Dezember 1856 von demselben eigenhändig ausgefertiget wurde, – das durchschnittliche Jahreseinkommen von seinem Wirtsgeschäfte in Reichenschwall No 196 von dem Rekurrenten selbst auf 350 fl angesetzt und sohin die Einkommensteuer auf Grund dieser seiner eigenen Fassion mit 9 fl 30 xr richtig bemessen worden ist, – so erhält Rekurrent unter Rückfolgung seiner Rekursbeilagen die Weisung, sein auf unwahre Thatsachen gestütztes Rekursbegehren zur hochortigen Vorlage von Berichtigung derselben nicht geeignet sei. 1294 Polizeimann Josef Oberhaben zeigt an, daß aus dem Hause des Herrn Schleifermeister Anton Kettenhuber No 225 b. d. St. der Hausmist gesetzwidrig ausgeführt wurde. Mit der an den Beanzeigten erlassenen strengen Verwarnung für diese Betretungsfall erledigt. 1901 Note des 59. L. I. Rgts. Ergänzungs– Bezirks, Comdos Salzburg, mit der Erwiederung, daß dem zum hies Polizeiwachmann ernannten Joh. Lang das Anstellungsdekret ausgefolgt, und zum Abgehen an seine neue Bestimmung angewiesen wurde. Zur Wissenschaft und ist unter Einem mit dem Berichte ad Nrum 1836 wegen
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