Ratsprotokoll vom 21. April 1857

Schulhausbau. Dem Kassaamte mit der Weisung zuzu- stellen, über die Zuläßigkeit einer a Conto Zalung überhaupt, vorzüglich aber in Hinsicht der Kassakräfte schleunigst zu relationiren. Dieser Relation sind dann auch die Lizitations– und Bau- bedingniß–Protokolle beizugeben. 1666 Erlaß der k.k: Kreisbehörde, bezüglich der, bei den Lehrern der k.k. Mädchen- schule beabsichtigten Aufbesserung, ein- geschlichenen Irrung. Dem Kassaamte wird unter Vorhalt die- ses Erlaßes die Weisung ertheilt, daß der gemeinderäthliche Auftrag, wegen provisorischer Auszalung der Lehrer- aufbesserung aus der Stadtkasse in der Art abgeändert wird, daß den Lehrern der k.k. Mädchenschule diese angeordnete Aufbesserung nunmehr zu gleichen Theilen zukomt, so zwar, daß jeden der drey Leh- rer, nebst den Wohnungszinsbeitrag pr 40 fl noch weitere 140 fl somit 420 fl der Stadtkasse unter den angeordneten Modalitäten, bis zur Zeit der höheren Ent- scheidung zu verabfolgen sind. 1655 Leopold Anzengruber, um käufliche Ueber- lassung des nöthigen Grundes von der Her- renhauswiese zu innerwähnten Zwecke. Hierüber ist der Lokalaugenschein am 24. Apl. 2Uhr Nachmittags abzuhalten. Zu denselben werden die Herrn Gemeinde- räthe Vögerl, Millner und Haratzmüller, dann die Anrainer Herr Hoffmann und Wiesinger und der Gesuchsteller Herr Anzen- gruber eingeladen, und ist hiebei das wirk- liche Bedürfniß und die genaue Abmar- kung des erbethenen Grundes zu erheben und festzustellen.

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