Ratsprotokoll vom 21. April 1857

Hiervon wird das Cassaamt auf Original mit der Weisung verständigt, über den Vollzug dieser Anordnung nach verstrichener Frist zu relationiren. 1355 Vortrag Das Gebarungsergebniß des Monates März zeigt eine Einnahme von 5033 fl 31 ¼ xr 〃 〃 Ausgabe 〃 1696 fl – ¼ xr woraus zuzüglich des Ueberschußes vom Monate Februar ein Cassa–Rest von 3657 fl. 16 2/4 xr C.M. resultirt. Das in Evidenz gehaltene Schema sämtl. Einnahms und Ausgabs Rubriken lege ich zur gefälligen Einsicht vor. Wird zur Wissenschaft genommen. 1575 Distrikts Aktuar Willner relationirt ad Nrum 59 über die Ausscheidung mehrerer k.k. Gendarmerie–Kosten von der Bezahlung aus dem Landesfonde. Auf Grund dieser Relation wird der Hr. Distr. Actuar angewiesen, die betreffenden Kontisten behufs der Behebung der aus dem Landesfonde angewiesenen Beträge, im kurzen Wege zu verständigen, daß sie über die ausgeschiedenen Kosten eigene Conto bei der Gemeinde Verwaltung einzureichen haben. 1697 Distr. Aktuar Willner relationirt ad Nrum. 6332 wegen Abänderung einiger Paragrafen der städtischen Feuerlöschordnung vom 27. Au- gust 1850. Diese durch die Erfahrung gebothenen sich an andern Orten als zweckförder- lich erwiesenen Anträge bezüglich der Abänderung der §§ 34. 35. 39. 40. 46, 47. und 49 der städtischer Feuerlöschordnung vom 27. August 1827 werden als zeitgemäß mit Beschluß vom heutigen gemeinderäthlich genehmiget.

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