Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 21. April 1857 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k: lf. Kreisstadt Steyr vom 21. April 1857 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Ge- genwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Mayr, Haas, Edelbauer, Vogl, Vögerl, Unzeitig, Krenklmüller, Sandböck, Engl, Amort, Nutzinger und Wittigschlager. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Dr. Spängler, Stiegler, v. Jäger, Millner, Haratzmüllner, Heindl Michael, Heindl Anton, Lechner, Eysn, entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor: 2003 Protokoll über die Sitzung des Comites in Angelegenheiten des Votivaltarbaues in der Stadtpfarrkirche Steyr. Dieses Comité Protokoll ist im Einrei- chungsprotokolle einzutragen, so wie zur Kenntniß des löbl. Gemeinderathes mit dem Bemerken, daß demnächst über die innerwähnten Arbeiten und die Kosten- frage ein Vortrag in der Gemeinde- rathssitzung erstattet werde, zu bringen und bei dem Akte über den Votivaltarbau aufzubewahren. III Section Referent Herr Vice Bürgermeister
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k: lf. Kreisstadt Steyr vom 21. April 1857 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Mayr, Haas, Edelbauer, Vogl, Vögerl, Unzeitig, Krenklmüller, Sandböck, Engl, Amort, Nutzinger und Wittigschlager. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Dr. Spängler, Stiegler, v. Jäger, Millner, Haratzmüllner, Heindl Michael, Heindl Anton, Lechner, Eysn, entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor: 2003 Protokoll über die Sitzung des Comites in Angelegenheiten des Votivaltarbaues in der Stadtpfarrkirche Steyr. Dieses Comité Protokoll ist im Einreichungsprotokolle einzutragen, so wie zur Kenntniß des löbl. Gemeinderathes mit dem Bemerken, daß demnächst über die innerwähnten Arbeiten und die Kostenfrage ein Vortrag in der Gemeinderathssitzung erstattet werde, zu bringen und bei dem Akte über den Votivaltarbau aufzubewahren. III Section Referent Herr Vice Bürgermeister
1860 Zalungsauftrag des k.k. Steueramtes Linz bezüglich der Intabulation von 10,000 fl auf dem Gemeindeposseß der Stadt, zu Gunsten der Sparkasse Steyr, und deren Interessenten. Dem Cassa–Amte mit der Weisung die berechnete Gebühr von 50 fl 30 x an das k.k. Steueramt Linz abzuführen, und deren Verausgabung unter Rubr. IX. „Sparkassa Auslagen“ zu verbuchen 1719 Kostenanschlag des Leopold Degenfellner über die Befestigung des eisernen Gitters beim Cassa Lokale Die veranschlagten Kosten von 40 fl. C.M. werden gegen die Bedingung gemeinderäthlich genehmigt, daß die Herstellg. welche unverweilt zu geschehen hat, in einer Stärke der Eisenstücke ausgeführt werde, wodurch die von dem k.k. Kreisbauamte angeregte vollkommene Sicherung der Sparkassalokalitäten erzielt wird. Hievon wird Herr Leopold Degenfellner mit dem Beisatze rathschlägig verständiget, daß er sich bei der Ausführung mit der Direktion der Sparkasse in Einvernehmen zu setzen habe. 1741, 1742 und 1743. Einkommensteuer Zalungsaufträge bezüglich der Grundentl. Renten, des städtischen Vermögens und des Scheckenamtes. Das Kassaamt wird angewiesen, Einkommensteuer: Zalungsaufträge ad Num. 1741, 1742, 1743 zu vollziehen und die Beträge von 13 fl 20 3/4 x, 357 fl 53 x, 2 fl 9 x zusammen zu 373 fl 22 ¾ x an das Stamm– Aerar unter Beobachtung der gesetzlichen Termine abzuführen.
1860 Zalungsauftrag des k.k. Steueram- tes Linz bezüglich der Intabulation von 10,000 fl auf dem Gemeindeposseß der Stadt, zu Gunsten der Sparkasse Steyr, und deren Interessenten. Dem Cassa–Amte mit der Weisung die berechnete Gebühr von 50 fl 30 x an das k.k. Steueramt Linz abzuführen, und deren Verausgabung unter Rubr. IX. „Sparkassa Auslagen“ zu verbuchen 1719 Kostenanschlag des Leopold Degen- fellner über die Befestigung des ei- sernen Gitters beim Cassa Lokale Die veranschlagten Kosten von 40 fl. C.M. werden gegen die Bedingung gemein- deräthlich genehmigt, daß die Herstellg. welche unverweilt zu geschehen hat, in einer Stärke der Eisenstücke ausge- führt werde, wodurch die von dem k.k. Kreisbauamte angeregte vollkom- mene Sicherung der Sparkassaloka- litäten erzielt wird. Hievon wird Herr Leopold Degenfellner mit dem Beisatze rathschlägig verstän- diget, daß er sich bei der Ausführung mit der Direktion der Sparkasse in Einvernehmen zu setzen habe. 1741, 1742 und 1743. Einkommensteuer Zalungsaufträge bezüglich der Grundentl. Renten, des städtischen Vermögens und des Scheckenamtes. Das Kassaamt wird angewiesen, Einkommensteuer: Zalungsaufträge ad Num. 1741, 1742, 1743 zu vollziehen und die Beträge von 13 fl 20 3/4 x, 357 fl 53 x, 2 fl 9 x zusammen zu 373 fl 22 ¾ x an das Stamm– Aerar unter Beobachtung der gesetzlichen Termine abzuführen.
1746 Rev. Konto des M.C. Reschauer für geliefertes Tuch zur Polizei Uniformirung pr 24 fl 41 x. Dem Kasse Amte zur Zalung. 1749 Rev. Konto des Josef Zierer pr 24 fl C.M. für gelieferte Schneiderarbeit. Dem Kassa Amte zur Zalung. 1748 Rev. Konto des Josef Zierer pr 14 f 30 x C.M. für gelieferte Schneiderarbeiten. Dem Kassa Amte zur Zalung. 1747 Rev. Konto des M. C. Reschauer pr 40 fl 18 xr C.M. für geliefertes Tuch zur Polizei Uniformirg Dem Kassa Amte zur Zalung. 1636 Rev. Konto des Maler Joh. Gruber für geleistete Malerarbeiten pr 55 fl 40 x C.M. Dem Kassa Amte zur Zalung. 1640 Rev. Konto des Hr. v. Koller pr 23 fl 59 x C.M. für gelieferte Nägel. Dem Kassa Amte zur Zalung 1671 Rev. Konto des Michael Haas pr 7 fl 54 x für Druckgebür. Dem Kassa Amte zur Zalung aus der Stadt- kassa und Verbuchung unter Rubrik IX. 1949 Das Kassa Amt relazionirt zur Z. 119 daß Jos. Prandstetter für das Ansperren bei der Plautzenhofsbrücke den stipulirten Betrag, ob 4 Jahre mit 40 fl C.M. noch nicht einbe- zalt habe. Dem Kassaamte mit Rücksicht auf die Erledigung ad Nrum 1791 zuzustellen. 1689 Das Polizeiamt um Auszahlung der Belohnungen für die Zuführung der Lösch- requisiten zum Brande in St. Peter in der Au am 19. Oktober. Das Cassa Amt wird angewiesen, die ausge- zeigten Fuhrlöhne im Betrage von 14 fl C.M. an das Polizeiamt zu dem Zwecke zu erfolgen, hiemit die aufgeführten Partheien zu bezahlen, und den Empfangsschein vorzulegen.
1746 Rev. Konto des M.C. Reschauer für geliefertes Tuch zur Polizei Uniformirung pr 24 fl 41 x Dem Kasse Amte zur Zalung 1749 Rev. Konto des Josef Zierer pr 24 fl C.M. für gelieferte Schneiderarbeit Dem Kassa Amte zur Zalung 1748 Rev. Konto des Josef Zierer pr 14 f 30 x C.M. für gelieferte Schneiderarbeiten. Dem Kassa Amte zur Zalung 1747 Rev. Konto des M. C. Reschauer pr 40 fl 18 xr C.M. für geliefertes Tuch zur Polizei UniformirgDem Kassa Amte zur Zalung 1636 Rev. Konto des Maler Joh. Gruber für geleistete Malerarbeiten pr 55 fl 40 x C.M. dem Kassa Amte zur Zalung 1640 Rev. Konto des Hr. v. Koller pr 23 fl 59 x C.M. für gelieferte Nägel. Dem Kassa Amte zur Zalung 1671 Rev. Konto des Michael Haas pr 7 fl 54 x für Druckgebür Dem Kassa Amte zur Zalung aus der Stadtkassa und Verbuchung unter Rubrik IX. 1949 Das Kassa Amt relazionirt zur Z. 119 daß Jos. Prandstetter für das Ansperren bei der Plautzenhofsbrücke den stipulirten Betrag, ob 4 Jahre mit 40 fl C.M. noch nicht einbezalt habe. Dem Kassaamte mit Rücksicht auf die Erledigung ad Nrum 1791 zuzustellen. 1689 Das Polizeiamt um Auszahlung der Belohnungen für die Zuführung der Löschrequisiten zum Brande in St. Peter in der Au am 19. Oktober. Das Cassa Amt wird angewiesen, die ausgezeigten Fuhrlöhne im Betrage von 14 fl C.M. an das Polizeiamt zu dem Zwecke zu erfolgen, hiemit die aufgeführten Partheien zu bezahlen, und den Empfangsschein vorzulegen.
1791 Josef Prandstetter Müller in Vogelsang durch Dr. Kompass erörtert das Sachverhältniß bezüglich der Benützung der Plautzenhofbrücke von ihm, und der Dorningerbrücke von der Gemeinde mit entsprechenden billigen Vergleichsanträgen und weiterer Bitte. In Erledigung dieses Einschreitens wird Ihren H. Josef Prandstetter bedeutet, daß nach Einvernahme des Gemeinderathes und im Einklange meiner eigenen Ueberzeugung das von der Stadtgemeinde seit Menschengedenken ersessene Recht der unbeschränkten Benützung der Dorninger Brücke für die Beurtheilung Ihrer Verpflichtungen bei Anlegung der Sperre an der Plautzenhofbrücke in keiner Beziehung in Betracht gezogen werden kann, sondern für letztere nur das im Jahre 1848 kreisämtlich gepflogene noch zu Recht bestehende Uebereinkommen maßgebend sey. Sie werden daher wiederhohlt unter Hinweisung auf das Dekret vom 6. März 1857 Z. 119 nach den klaren Bestimmungen des kreisämtlichen Protokolles mit Rücksicht auf die Punkte 4, 5 und 9 aufgefordert die eingegangenen Vergleichsbedingungen gegen die Stadtgemeinde eben so genau wie sie es eben der in selben Verhältnisse befindlichen Wehrkommune auf Grund die selben Rechtstitels bisher thaten, um so gewisser zu erfüllen, als ich nach Ablauf von 14 Tagen bei nicht geschehener Einzahlung Ihrer Schuldigkeit an die Stadtkasse, unliebsam mich genöthiget sähe nach den kaiserlich. Verordnung vom 24. April 1854 im Zwangswege gegen Sie vorzugehen.
1791 Josef Prandstetter Müller in Vogelsang durch Dr. Kompass erörtert das Sachverhältniß bezüglich der Benützung der Plautzen- hofbrücke von ihm, und der Dorninger- brücke von der Gemeinde mit entsprechen- den billigen Vergleichsanträgen und wei- terer Bitte. In Erledigung dieses Einschreitens wird Ihren H. Josef Prandstetter bedeutet, daß nach Einvernahme des Gemeinderathes und im Einklange meiner eigenen Ueber- zeugung das von der Stadtgemeinde seit Menschengedenken ersessene Recht der unbeschränkten Benützung der Dor- ninger Brücke für die Beurtheilung Ihrer Verpflichtungen bei Anlegung der Sperre an der Plautzenhofbrücke in keiner Bezie- hung in Betracht gezogen werden kann, sondern für letztere nur das im Jahre 1848 kreisämtlich gepflogene noch zu Recht bestehende Uebereinkommen maß- gebend sey. Sie werden daher wiederhohlt unter Hin- weisung auf das Dekret vom 6. März 1857 Z. 119 nach den klaren Bestimmungen des kreisämtlichen Protokolles mit Rück- sicht auf die Punkte 4, 5 und 9 aufgefordert die eingegangenen Vergleichsbedingungen gegen die Stadtgemeinde eben so genau wie sie es eben der in selben Verhältnisse befindlichen Wehrkommune auf Grund die selben Rechtstitels bisher thaten, um so gewisser zu erfüllen, als ich nach Ablauf von 14 Tagen bei nicht geschehener Einzahlung Ihrer Schuldigkeit an die Stadtkasse, unlieb- sam mich genöthiget sähe nach den kaiserlich. Verordnung vom 24. April 1854 im Zwangs- wege gegen Sie vorzugehen.
Hiervon wird das Cassaamt auf Original mit der Weisung verständigt, über den Vollzug dieser Anordnung nach verstrichener Frist zu relationiren. 1355 Vortrag Das Gebarungsergebniß des Monates März zeigt eine Einnahme von 5033 fl 31 ¼ xr 〃 〃 Ausgabe 〃 1696 fl – ¼ xr woraus zuzüglich des Ueberschußes vom Monate Februar ein Cassa–Rest von 3657 fl. 16 2/4 xr C.M. resultirt. Das in Evidenz gehaltene Schema sämtl. Einnahms und Ausgabs Rubriken lege ich zur gefälligen Einsicht vor. Wird zur Wissenschaft genommen. 1575 Distrikts Aktuar Willner relationirt ad Nrum 59 über die Ausscheidung mehrerer k.k. Gendarmerie–Kosten von der Bezahlung aus dem Landesfonde. Auf Grund dieser Relation wird der Hr. Distr. Actuar angewiesen, die betreffenden Kontisten behufs der Behebung der aus dem Landesfonde angewiesenen Beträge, im kurzen Wege zu verständigen, daß sie über die ausgeschiedenen Kosten eigene Conto bei der Gemeinde Verwaltung einzureichen haben. 1697 Distr. Aktuar Willner relationirt ad Nrum. 6332 wegen Abänderung einiger Paragrafen der städtischen Feuerlöschordnung vom 27. Au- gust 1850. Diese durch die Erfahrung gebothenen sich an andern Orten als zweckförder- lich erwiesenen Anträge bezüglich der Abänderung der §§ 34. 35. 39. 40. 46, 47. und 49 der städtischer Feuerlöschordnung vom 27. August 1827 werden als zeitgemäß mit Beschluß vom heutigen gemeinderäthlich genehmiget.
Hiervon wird das Cassaamt auf Original mit der Weisung verständigt, über den Vollzug dieser Anordnung nach verstrichener Frist zu relationiren. 1355 Vortrag Das Gebarungsergebniß des Monates März zeigt eine Einnahme von 5033 fl 31 ¼ xr Ausgabe 1696 fl – ¼ xr woraus zuzüglich des Ueberschußes vom Monate Februar ein Cassa–Rest von 3657 fl. 16 2/4 xr C.M. resultirt. Das in Evidenz gehaltene Schema sämtl. Einnahms und Ausgabs Rubriken lege ich zur gefälligen Einsicht vor. Wird zur Wissenschaft genommen. 1575 Distrikts Aktuar Willner relationirt ad Nrum 59 über die Ausscheidung mehrerer k.k. Gendarmerie–Kosten von der Bezahlung aus dem Landesfonde. Auf Grund dieser Relation wird der Hr. Distr. Actuar angewiesen, die betreffenden Kontisten behufs der Behebung der aus dem Landesfonde angewiesenen Beträge, im kurzen Wege zu verständigen, daß sie über die ausgeschiedenen Kosten eigene Conto bei der Gemeinde Verwaltung einzureichen haben. 1697 Distr. Aktuar Willner relationirt ad Nrum. 6332 wegen Abänderung einiger Paragrafen der städtischen Feuerlöschordnung vom 27. August 1850. Diese durch die Erfahrung gebothenen sich an andern Orten als zweckförderlich erwiesenen Anträge bezüglich der Abänderung der §§ 34. 35. 39. 40. 46, 47. und 49 der städtischer Feuerlöschordnung vom 27. August 1827 werden als zeitgemäß mit Beschluß vom heutigen gemeinderäthlich genehmiget.
Herr Distrikts Actuar Willner erhält demnach den Auftrag deren Drucklegung in erforderlicher Zahl zu veranlassen, daß außer dem Bedarf zum Amtsgebrauch die sämtlichen Pferdebesitzer hiemit betheilt werden können. 1576 Distrikts Aktuar Willner relationiert ad Nrum 298 über die Art der Bezalung des Johann Bichler’schen Glaser Conto für Lieferungen in die k.k. Gendarm. Kaserne Der Distrikts Aktuar wird gemeinderätlich angewiesen, den Glasermeister Hr. Johann Bichler im Sinne der bezirksämtlichen Intimation Kraft des citirten hohen Statthalterey Erlaßes dahin zu verständigen, daß er über die die Stadtgemeinde treffenden Kosten pr 2 fl 48 x C.M eine besondere Rechnung hieramt zu überreichen habe. 1577 Distrikts Aktuar Willner relationirt ad Nrum 253 über die Ausscheidung der Glaser- und Schlosserkonten für die Gend. Kaserne von der Zalung aus dem Landesfonde. Distr. Aktuar Willner wird angewiesen, die Kontisten, deren Forderungen liquid befunden wurden, im kurzen Wege behufs der Behebung zu verständigen. Die im Jahre 1855 geleisteten Glaserarbeiten können um so weniger von der Gemeindekasse getragen werden, als der Gemeinderath bei keiner wie immer gearteten Anschaffung für die Gendarm. gefragt wurde. Der den Haus meiste treffende Konto des Schlossers Daniel Kleinert wird mit 55 xr zur Zalung angewiesen. 1726 Kaßier Schiefermayr stellt den Antrag wegen Ueberweisung der Armen
Herr Distrikts Actuar Willner erhält demnach den Auftrag deren Drucklegung in erforderlicher Zahl zu veranlassen, daß außer dem Bedarf zum Amtsgebrauch die sämtlichen Pferdebesitzer hiemit be- theilt werden können. 1576 Distrikts Aktuar Willner relationiert ad Nrum 298 über die Art der Bezalung des Johann Bichler’schen Glaser Conto für Lie- ferungen in die k.k. Gendarm. Kaserne Der Distrikts Aktuar wird gemeinderät- lich angewiesen, den Glasermeister Hr. Johann Bichler im Sinne der bezirks- ämtlichen Intimation Kraft des citirten hohen Statthalterey Erlaßes dahin zu ver- ständigen, daß er über die die Stadtge- meinde treffenden Kosten pr 2 fl 48 x C.M ei- ne besondere Rechnung hieramt zu über- reichen habe. 1577 Distrikts Aktuar Willner relationirt ad Nrum 253 über die Ausscheidung der Glaser- und Schlosserkonten für die Gend. Kaserne von der Zalung aus dem Landesfonde. Distr. Aktuar Willner wird angewiesen, die Kontisten, deren Forderungen liquid befun- den wurden, im kurzen Wege behufs der Be- hebung zu verständigen. Die im Jahre 1855 geleisteten Glaserarbeiten können um so weniger von der Gemeinde- kasse getragen werden, als der Gemeinde- rath bei keiner wie immer gearteten An- schaffung für die Gendarm. gefragt wurde. Der den Haus meiste treffende Konto des Schlossers Daniel Kleinert wird mit 55 xr zur Zalung angewiesen. 1726 Kaßier Schiefermayr stellt den Antrag wegen Ueberweisung der Armen
Instituts-Rechnungsgeschäfte an ein an- deres Individuum. In Erwägung, daß die Sparkassegeschäfte in den gewöhnlichen Amtsstunden vollzogen, und mit der Erweiterung und Zunahme des revirement einen bedeutenden Zeitauf- wand erfordern werden, erkennt der Gemeinderath die Nothwendigkeit, dem Herrn Cassier einen Theil seiner kassa- ämtlichen Arbeiten abzunehmen, und be- schließt zu diesem Behufe die Uebertra- gung der Armeninstituts–Rechnungs- führung mit Innbegriff der Franz Öppinger, Leopold Pacher und Simon Zachhuberschen Stiftungen an den Herrn Expeditor Amtmann, welcher beauf- tragt wird, die sämtlichen Detail–Ge- schäfte unter seiner Haftung nach An- weisung und Leitung des Herrn Kassiers derartig zu übernehmen, daß er mit den Partheien verkehrt, die sämtlichen Gelder aus dem Armenfonde und Stiftungen sowohl, als auch die Dotation der Ergänzung aus der Stadtkassa empfängt, und am Jahreschluße die ordnungsmäßige Rech- nung zu legen habe. Von diesem Beschluße sind beide, der künf- tige Rechnungsführer mit Decret, der Herr Cassier auf Original gleichzeitig zu verstän- digen. 1773 Josef Mayer, Hausbesitzer No 105 um Rückver- gütung der Gemeinde–Umlagen. Auf Grund des hohen Steuer Direktions– Erlasses vom 10. Februar 1857 Z. 10730 erhält das Cassa Amt den Auftrag die auf 8 fl 57 2/4 xr landesfürstl. Steuern entfallende Gemeinde– Umlage im Betrage von 1 fl 47 2/4 x an den bürgl. Hausbesitzer Herrn Josef Mayer gegen Empfangsbestättigung rück zu vergüten,
Instituts-Rechnungsgeschäfte an ein anderes Individuum. In Erwägung, daß die Sparkassegeschäfte in den gewöhnlichen Amtsstunden vollzogen, und mit der Erweiterung und Zunahme des revirement einen bedeutenden Zeitaufwand erfordern werden, erkennt der Gemeinderath die Nothwendigkeit, dem Herrn Cassier einen Theil seiner kassaämtlichen Arbeiten abzunehmen, und beschließt zu diesem Behufe die Uebertragung der Armeninstituts–Rechnungsführung mit Innbegriff der Franz Öppinger, Leopold Pacher und Simon Zachhuberschen Stiftungen an den Herrn Expeditor Amtmann, welcher beauftragt wird, die sämtlichen Detail–Geschäfte unter seiner Haftung nach Anweisung und Leitung des Herrn Kassiers derartig zu übernehmen, daß er mit den Partheien verkehrt, die sämtlichen Gelder aus dem Armenfonde und Stiftungen sowohl, als auch die Dotation der Ergänzung aus der Stadtkassa empfängt, und am Jahreschluße die ordnungsmäßige Rechnung zu legen habe. Von diesem Beschluße sind beide, der künftige Rechnungsführer mit Decret, der Herr Cassier auf Original gleichzeitig zu verständigen. 1773 Josef Mayer, Hausbesitzer No 105 um Rückvergütung der Gemeinde–Umlagen. Auf Grund des hohen Steuer Direktions– Erlasses vom 10. Februar 1857 Z. 10730 erhält das Cassa Amt den Auftrag die auf 8 fl 57 2/4 xr landesfürstl. Steuern entfallende Gemeinde– Umlage im Betrage von 1 fl 47 2/4 x an den bürgl. Hausbesitzer Herrn Josef Mayer gegen Empfangsbestättigung rück zu vergüten,
wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist. IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort 1699 Expeditor Amtmann berichtet, daß mit Ende April 1857 der Kontrakt wegen Lieferung des zur Stadtbeleuchtung erforderlichen Rübsöhles zu Ende geht. Soll die bezügliche Lizitation unverzüglich und zwar am 23. April Nachmittags 2 Uhr angeordnet werden, wozu die betreffende Herren Kaufleute und sonstigen Lieferanten einzuladen sind. 1589 Prot. mit Joh Hefner, Pflastermeister über die Preisbestimmung der städtischen Pflasterarbeiten. Wird dem Herrn Bauverwalter Wittigschlager nebst den Kostenanschlag ad Nrum 1591 zur Preisabminderungsveranlassung mit dem Pflastermeister Hefner zugemittelt. 1873 Expeditor Amtmann berichtet zur Zahl 1589 über die Preisverhandlung der städt. Pflasterarbeiten, dann vorgenommen Ausmessung der nothwendigen Pflasterung in Ennsdorf durch die Kollergasse. Dem mit dem Pflasterer Joh. Hefner bestimte Preis, die Umpflasterung nebst Material– Beistellung pr □ Klafter a 55 xr zu liefern wird genehmigt, wonach derselbe unter Mittheilung des Flächenmaßes bezüglich der Pflasterung in der Kollergasse den Auftrag erhält, diese Herstellungen unverzüglich in Angriff zu nehmen und in Vollzug zu setzen. Weiters sind die Hausbesitzer No 276-277 mittelst Dekret zu beauftragen die Kanal-Herstellung und Deckung mit Steinen bei ihren Häusern vorzunehmen, ebenso ist
wovon derselbe in Erledigung dieses Ein- schreitens rathschlägig zu verständigen ist. IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort 1699 Expeditor Amtmann berichtet, daß mit Ende April 1857 der Kontrakt wegen Lie- ferung des zur Stadtbeleuchtung erforder- lichen Rübsöhles zu Ende geht. Soll die bezügliche Lizitation unverzüglich und zwar am 23. April Nachmittags 2 Uhr angeordnet werden, wozu die betreffende Herren Kaufleute und sonstigen Lieferan- ten einzuladen sind. 1589 Prot. mit Joh Hefner, Pflastermeister über die Preisbestimmung der städtischen Pflaster- arbeiten. Wird dem Herrn Bauverwalter Wit- tigschlager nebst den Kostenanschlag ad Nrum 1591 zur Preisabminderungsveranlassung mit dem Pflastermeister Hefner zuge- mittelt. 1873 Expeditor Amtmann berichtet zur Zahl 1589 über die Preisverhandlung der städt. Pflasterarbeiten, dann vorgenommen Ausmessung der nothwendigen Pflasterung in Ennsdorf durch die Kollergasse. Dem mit dem Pflasterer Joh. Hefner bestimte Preis, die Umpflasterung nebst Material– Beistellung pr □ Klafter a 55 xr zu liefern wird genehmigt, wonach derselbe unter Mit- theilung des Flächenmaßes bezüglich der Pflasterung in der Kollergasse den Auf- trag erhält, diese Herstellungen unverzüg- lich in Angriff zu nehmen und in Vollzug zu setzen. Weiters sind die Hausbesitzer No 276-277 mittelst Dekret zu beauftragen die Kanal-Herstellung und Deckung mit Steinen bei ihren Häusern vorzunehmen, ebenso ist
an den Brunnvorsteher H. Peteler das Dekret zu erlassen, bei den Brunnen in Ennsdorf behufs des bequemen Zu- ganges zwey neue steinerne Antritts- stufen herstellen zu lassen. 1941 Zimmermeister Karl Stohl, um Anordnung eines Lokalaugenscheines bei dem von Hr. Roman v. Jäger erkauften Grunde behufs der beantragten Einplankung desselben. Wird unter Zuzug der betreffenden Anrainer und Viertelmeister, am 29. April 1857 der Augenschein abgehal- ten, und zu deren Vornahme der Hr. Distr. Aktuar Willner mittelst Zustellung beauf- tragt. 1810 Zimmermeister Jos. Huber um Bewilligung zum Baue eines neuen Verbindungs-Steges. Wird unter Zuzug der betreffenden Anrainer und Viertelmeister am 29. April l. der Augenschein abgehal- ten, und zu dessen Vornahme der H. Distr. Aktuar Willner mittelst Zustellung beauf- tragt. 1766 Kreisbehördl. Dekret pcto Aufstellung von 5 Ausweichtafeln. Dem Polizeiamte wird mittelst Abschrift dieses Erlaßes der Auftrag ertheilt, die innerwähnten Ausweichtafeln in Empfang zu nehmen und deren Aufstellung ge- eigneten Orts zu veranlassen, übrigens ist der Empfang unter Vorlage der betref- fenden Kostenanschläge mit Bericht der kk. Kreisbehörde zu bestättigen. Für die VI Section Referent Herr Bürgermeister: 1920 Leopold Degenfellner, Bevollmächtigter der Frau Elise Benninger um eine weitere a Conto Zalung von 2000 fl C.M. für den Ennsdorfer
an den Brunnvorsteher H. Peteler das Dekret zu erlassen, bei den Brunnen in Ennsdorf behufs des bequemen Zuganges zwey neue steinerne Antrittsstufen herstellen zu lassen. 1941 Zimmermeister Karl Stohl, um Anordnung eines Lokalaugenscheines bei dem von Hr. Roman v. Jäger erkauften Grunde behufs der beantragten Einplankung desselben. Wird unter Zuzug der betreffenden Anrainer und Viertelmeister, am 29. April 1857 der Augenschein abgehalten, und zu deren Vornahme der Hr. Distr. Aktuar Willner mittelst Zustellung beauftragt. 1810 Zimmermeister Jos. Huber um Bewilligung zum Baue eines neuen Verbindungs-Steges. Wird unter Zuzug der betreffenden Anrainer und Viertelmeister am 29. April l. der Augenschein abgehalten, und zu dessen Vornahme der H. Distr. Aktuar Willner mittelst Zustellung beauftragt. 1766 Kreisbehördl. Dekret pcto Aufstellung von 5 Ausweichtafeln. Dem Polizeiamte wird mittelst Abschrift dieses Erlaßes der Auftrag ertheilt, die innerwähnten Ausweichtafeln in Empfang zu nehmen und deren Aufstellung geeigneten Orts zu veranlassen, übrigens ist der Empfang unter Vorlage der betreffenden Kostenanschläge mit Bericht der kk. Kreisbehörde zu bestättigen. Für die VI Section Referent Herr Bürgermeister: 1920 Leopold Degenfellner, Bevollmächtigter der Frau Elise Benninger um eine weitere a Conto Zalung von 2000 fl C.M. für den Ennsdorfer
Schulhausbau. Dem Kassaamte mit der Weisung zuzustellen, über die Zuläßigkeit einer a Conto Zalung überhaupt, vorzüglich aber in Hinsicht der Kassakräfte schleunigst zu relationiren. Dieser Relation sind dann auch die Lizitations– und Baubedingniß–Protokolle beizugeben. 1666 Erlaß der k.k: Kreisbehörde, bezüglich der, bei den Lehrern der k.k. Mädchenschule beabsichtigten Aufbesserung, eingeschlichenen Irrung. Dem Kassaamte wird unter Vorhalt dieses Erlaßes die Weisung ertheilt, daß der gemeinderäthliche Auftrag, wegen provisorischer Auszalung der Lehreraufbesserung aus der Stadtkasse in der Art abgeändert wird, daß den Lehrern der k.k. Mädchenschule diese angeordnete Aufbesserung nunmehr zu gleichen Theilen zukomt, so zwar, daß jeden der drey Lehrer, nebst den Wohnungszinsbeitrag pr 40 fl noch weitere 140 fl somit 420 fl der Stadtkasse unter den angeordneten Modalitäten, bis zur Zeit der höheren Entscheidung zu verabfolgen sind. 1655 Leopold Anzengruber, um käufliche Ueberlassung des nöthigen Grundes von der Herrenhauswiese zu innerwähnten Zwecke. Hierüber ist der Lokalaugenschein am 24. Apl. 2Uhr Nachmittags abzuhalten. Zu denselben werden die Herrn Gemeinderäthe Vögerl, Millner und Haratzmüller, dann die Anrainer Herr Hoffmann und Wiesinger und der Gesuchsteller Herr Anzengruber eingeladen, und ist hiebei das wirkliche Bedürfniß und die genaue Abmarkung des erbethenen Grundes zu erheben und festzustellen.
Schulhausbau. Dem Kassaamte mit der Weisung zuzu- stellen, über die Zuläßigkeit einer a Conto Zalung überhaupt, vorzüglich aber in Hinsicht der Kassakräfte schleunigst zu relationiren. Dieser Relation sind dann auch die Lizitations– und Bau- bedingniß–Protokolle beizugeben. 1666 Erlaß der k.k: Kreisbehörde, bezüglich der, bei den Lehrern der k.k. Mädchen- schule beabsichtigten Aufbesserung, ein- geschlichenen Irrung. Dem Kassaamte wird unter Vorhalt die- ses Erlaßes die Weisung ertheilt, daß der gemeinderäthliche Auftrag, wegen provisorischer Auszalung der Lehrer- aufbesserung aus der Stadtkasse in der Art abgeändert wird, daß den Lehrern der k.k. Mädchenschule diese angeordnete Aufbesserung nunmehr zu gleichen Theilen zukomt, so zwar, daß jeden der drey Leh- rer, nebst den Wohnungszinsbeitrag pr 40 fl noch weitere 140 fl somit 420 fl der Stadtkasse unter den angeordneten Modalitäten, bis zur Zeit der höheren Ent- scheidung zu verabfolgen sind. 1655 Leopold Anzengruber, um käufliche Ueber- lassung des nöthigen Grundes von der Her- renhauswiese zu innerwähnten Zwecke. Hierüber ist der Lokalaugenschein am 24. Apl. 2Uhr Nachmittags abzuhalten. Zu denselben werden die Herrn Gemeinde- räthe Vögerl, Millner und Haratzmüller, dann die Anrainer Herr Hoffmann und Wiesinger und der Gesuchsteller Herr Anzen- gruber eingeladen, und ist hiebei das wirk- liche Bedürfniß und die genaue Abmar- kung des erbethenen Grundes zu erheben und festzustellen.
Herrn Anzengruber ist zugleich aufzu- tragen, einen Situationsplan anferti- gen zu lassen, auf welchem der abzulösen- de Grund genau anzugeben ist, und denselben ehestens hierorts zu überrei- chen. Herr Amtmann hat bei diesen Augenschein das Protokoll zu führen. 1704 Die Stadtpfarrkirchen Rechnungsführung berichtet zur Zahl 1525 über das Gesuch der Josefa Derflinger zu Ternberg um Aus- stellung einer löschungsfähigen Urkunde für 2 Satzposten. Bezüglich dieser Satzposten ist im Einver- ständnisse und unter Mitfertigung der löbl. geistlichen Vogtey, die Löschungsur- kunde für den ernsten Satzposten auszu- stellen, und für den 2. Satzposten das Geeignete für die Amortisirung des- selben zu veranlassen. Bittstellerin ist hievon unter Zustellung der Löschungsurkunde rathschlägig zu verständigen. 1573 Intimationsdekret der k.k. Kreis- behörde mit welchem nach h. Statthalterei Erlaß dto 20. März d. J. Z. 4811, die Aus- zalung der bei den Reparaturen an der Exdominikanerkirche allhier erlaufenen Kosten pr 454 fl 28 x ange- ordnet wird. Nachdem sich bis jetzt viele Uebelstän- de bei den Reparaturarbeiten an der Exdominikanerkirchen gezeigt haben, so sind die beiden Ersteher dieser Arbeiten degretaliter zu verständi- gen, daß sie die im Lizitations Proto- koll dto 1 7br 1856 § 4 enthaltenen Verpflichtungen getreulich erfüllen um nach geschehener Herstellung der bisher
Herrn Anzengruber ist zugleich aufzutragen, einen Situationsplan anfertigen zu lassen, auf welchem der abzulösende Grund genau anzugeben ist, und denselben ehestens hierorts zu überreichen. Herr Amtmann hat bei diesen Augenschein das Protokoll zu führen. 1704 Die Stadtpfarrkirchen Rechnungsführung berichtet zur Zahl 1525 über das Gesuch der Josefa Derflinger zu Ternberg um Ausstellung einer löschungsfähigen Urkunde für 2 Satzposten. Bezüglich dieser Satzposten ist im Einverständnisse und unter Mitfertigung der löbl. geistlichen Vogtey, die Löschungsurkunde für den ernsten Satzposten auszustellen, und für den 2. Satzposten das Geeignete für die Amortisirung desselben zu veranlassen. Bittstellerin ist hievon unter Zustellung der Löschungsurkunde rathschlägig zu verständigen. 1573 Intimationsdekret der k.k. Kreisbehörde mit welchem nach h. Statthalterei Erlaß dto 20. März d. J. Z. 4811, die Auszalung der bei den Reparaturen an der Exdominikanerkirche allhier erlaufenen Kosten pr 454 fl 28 x angeordnet wird. Nachdem sich bis jetzt viele Uebelstände bei den Reparaturarbeiten an der Exdominikanerkirchen gezeigt haben, so sind die beiden Ersteher dieser Arbeiten degretaliter zu verständigen, daß sie die im Lizitations Protokoll dto 1 7br 1856 § 4 enthaltenen Verpflichtungen getreulich erfüllen um nach geschehener Herstellung der bisher
entstandenen Gebrechen die vollständige Kollaudirung erwirken zu können. ad Nrum 6210 Betreffend den Dachanstrich beim Krankenhause und der Ausbesserung der Mauerbögen. Die beantragte Mauerwerk–Ausbesserung ist Herrn Maurermeister Gutbrunner im Accordwege zu übertragen, und zwar um den Betrag von 18 fl 56 x nach dem Kostenanschlage. Hinsichtlich des Dachanstriches sind die schadhaften Flecke mit schwarzer Öhlfarbe gut anzustreichen und ist diese Arbeit im Regierwege auszuführen. Herr Gemeinderath Vögerl wird ersucht, dieses Anstreichen zu veranlassen und zu überwachen. 1492 Indorsat der k.k. Kreisbehörde mit dem Auftrage, über den Ursprung und Bestand der Gewerbsschule allhier zu berichten und behufs der weiteren Fortdauer derselben den gutächtlichen Antrag zu stellen. Der Bericht über den Ursprung und den Bestand der hiesigen sogenannten Gewerbsschule, so wie die Anträge behufs der Fortdauer derselben, ist umfassend der k.k. Kreisbehörde vorzulegen. 1933 Das Expedit berichtet in Betreff der aus dem Armenfonde betheilten Rosenegger'schen Kinder, Leopold und Katharina. Die Armenportionen der beiden Rosenegger'schen Kinder ist vom nächsten Zalungstage an einzustellen. Hievon ist die Armen Instituts Rechnungs führung zu verständigen; an die Mutter der Rosenegger'schen Kinder aber ist ein
entstandenen Gebrechen die vollständi- ge Kollaudirung erwirken zu können. ad Nrum 6210 Betreffend den Dachanstrich beim Kran- kenhause und der Ausbesserung der Mauerbögen. Die beantragte Mauerwerk–Ausbes- serung ist Herrn Maurermeister Gutbrunner im Accordwege zu über- tragen, und zwar um den Betrag von 18 fl 56 x nach dem Kostenanschlage. Hinsichtlich des Dachanstriches sind die schadhaften Flecke mit schwarzer Öhlfarbe gut anzustreichen und ist diese Arbeit im Regierwege auszuführen. Herr Gemeinderath Vögerl wird ersucht, die- ses Anstreichen zu veranlassen und zu überwachen. 1492 Indorsat der k.k. Kreisbehörde mit dem Auftrage, über den Ursprung und Bestand der Gewerbsschule allhier zu berichten und behufs der weiteren Fortdauer derselben den gutächtlichen Antrag zu stellen. Der Bericht über den Ursprung und den Bestand der hiesigen sogenannten Gewerbsschule, so wie die Anträge be- hufs der Fortdauer derselben, ist umfas- send der k.k. Kreisbehörde vorzulegen. 1933 Das Expedit berichtet in Betreff der aus dem Armenfonde betheilten Ro- senegger'schen Kinder, Leopold und Katharina. Die Armenportionen der beiden Rosen- egger'schen Kinder ist vom nächsten Zalungs- tage an einzustellen. Hievon ist die Armen Instituts Rechnungs führung zu verständigen; an die Mutter der Rosenegger'schen Kinder aber ist ein
Bescheid hinauszugeben mittelst welchem sie aufgefordert wird, ihre beiden Töchter in Dienst zu geben und angemes- sen zur Arbeit anzuhalten. 1756 Franz Schulz, Lehrgehilfe der städtischen Schule in Aichet, um Gehaltsaufbesserung In Betreff der Aufbesserung des Schulge- hilfengehaltes bei den städtischen Schulen hat ein Comité, bestehend aus den Herren Gemeinderäthen Haller, Lechner, Dr. Spängler, Sandbök zusammen zu tretten, welches diese Angelegenheit reiflich in Berathung zu ziehen und hierüber eine Norm festzustellen hat, nach der bei ähnlichen Gesuchen vorzugehen ist. Der Zusammentritt hat am 8. Mai d. J. 3 Uhr Nachmittags zu geschehen und ist dazu der hochw. Herr Schulendistrikts– Aufseher mit Note einzuladen. 1805 Prot. ad Nrum 1390 mit Jos. Kemetmüller, Franz Peppöck und Jos. Landsiedl in Be- treff der erhaltenen Erledigung über das Ansuchen der gemeinschäftlich zu erbauen- den Familiengruft. Bei den beiden geistlichen Vogtheien ist mit Note die Äußerung nachzusuchen, ob in ähnlichen Fällen, wenn zwei oder mehrere Partheien die obendrein, wie die Familie Pepök mit den beiden anderen Familien in keiner Verwandtschaft ste- hen, für eine Familiengruft, ebenfalls die einfache Taxe mit 20 fl beizubehalten sei oder nicht. 1680 Note des k.k. Kreisbauamtes Steyr mit der Bestättigung, das der Sparofen in Benefizia- tenhause gut und haltbar hergestellt wurde. Wird der Stadtpfarrkirchen Rechnungs- führung unter Anschluß der Akten
Bescheid hinauszugeben mittelst welchem sie aufgefordert wird, ihre beiden Töchter in Dienst zu geben und angemessen zur Arbeit anzuhalten. 1756 Franz Schulz, Lehrgehilfe der städtischen Schule in Aichet, um Gehaltsaufbesserung In Betreff der Aufbesserung des Schulgehilfengehaltes bei den städtischen Schulen hat ein Comité, bestehend aus den Herren Gemeinderäthen Haller, Lechner, Dr. Spängler, Sandbök zusammen zu tretten, welches diese Angelegenheit reiflich in Berathung zu ziehen und hierüber eine Norm festzustellen hat, nach der bei ähnlichen Gesuchen vorzugehen ist. Der Zusammentritt hat am 8. Mai d. J. 3 Uhr Nachmittags zu geschehen und ist dazu der hochw. Herr Schulendistrikts– Aufseher mit Note einzuladen. 1805 Prot. ad Nrum 1390 mit Jos. Kemetmüller, Franz Peppöck und Jos. Landsiedl in Betreff der erhaltenen Erledigung über das Ansuchen der gemeinschäftlich zu erbauenden Familiengruft. Bei den beiden geistlichen Vogtheien ist mit Note die Äußerung nachzusuchen, ob in ähnlichen Fällen, wenn zwei oder mehrere Partheien die obendrein, wie die Familie Pepök mit den beiden anderen Familien in keiner Verwandtschaft stehen, für eine Familiengruft, ebenfalls die einfache Taxe mit 20 fl beizubehalten sei oder nicht. 1680 Note des k.k. Kreisbauamtes Steyr mit der Bestättigung, das der Sparofen in Benefiziatenhause gut und haltbar hergestellt wurde. Wird der Stadtpfarrkirchen Rechnungsführung unter Anschluß der Akten
als Rechnungsbeleg zur Zalung von 46 fl an den Kontisten, zugewiesen. 1978 Note des k.k. städt. deleg. Bezirksgerichtes Steyr mit der Uebermachung des Betrages von 787 fl 30 xr C.M. aus der Verlassenschaft des verstorb. H. Kanonicus Plersch. Das Kassaamt erhält hiemit den Auftrag, die empfangenen und bereits verbuchten 787 fl 30 x C.M. als a Conto Zalung für die Stadtpfarrhofbaulichkeiten an Herrn Leopold Degenfellner gegen Quittung und ordentlicher Verbuchung auszubezalen 1639 Prot. ad Nrum 815 mit Susana Gmainleitner, über die Anzeige des Obmannes Stiebar im Bürgerspitale. Ueber diese Anschuldigungen ist eine weitere Untersuchung einzuleiten und ist vor allen auch Herr Inspizient Edelbauer zu ersuchen allfällige Angaben zu machen, und jene Personen unter den Bewohnern des Bürgerspitals nahmhaft zu machen, die um die Anschuldigungen wissen könnten. Diese Personen sind vorzurufen und zu Protokoll zu vernehmen und ist dasselbe in Vorlage zu bringen. 1619 Barbara Hager No 47 in der Stadt um Gestattung des Unterstandes in Bürgerspital. Da Barbara Hager, wohl ein hiesiges Bürgerskind in Gratz ein Haus besessen haben soll, dem Polizeiamte um Bericht über die Zuständigkeit und Verhältnisse derselben. 1774 Note der geistlichen Vogtei der Vorstadtpfarrkirche St. Michael pto
als Rechnungsbeleg zur Zalung von 46 fl an den Kontisten, zugewiesen. 1978 Note des k.k. städt. deleg. Bezirksge- richtes Steyr mit der Uebermachung des Betrages von 787 fl 30 xr C.M. aus der Verlassenschaft des verstorb. H. Kanonicus Plersch. Das Kassaamt erhält hiemit den Auf- trag, die empfangenen und bereits ver- buchten 787 fl 30 x C.M. als a Conto Zalung für die Stadtpfarrhofbaulichkeiten an Herrn Leopold Degenfellner gegen Quittung und ordentlicher Verbuchung auszubezalen 1639 Prot. ad Nrum 815 mit Susana Gmainleit- ner, über die Anzeige des Obmannes Stiebar im Bürgerspitale. Ueber diese Anschuldigungen ist eine weitere Untersuchung einzuleiten und ist vor allen auch Herr Inspizient Edel- bauer zu ersuchen allfällige Angaben zu machen, und jene Personen unter den Bewohnern des Bürgerspitals nahmhaft zu machen, die um die Anschul- digungen wissen könnten. Diese Per- sonen sind vorzurufen und zu Protokoll zu vernehmen und ist dasselbe in Vorla- ge zu bringen. 1619 Barbara Hager No 47 in der Stadt um Gestattung des Unterstandes in Bürger- spital. Da Barbara Hager, wohl ein hiesiges Bürgerskind in Gratz ein Haus besessen haben soll, dem Polizeiamte um Bericht über die Zuständigkeit und Verhältnisse derselben. 1774 Note der geistlichen Vogtei der Vor- stadtpfarrkirche St. Michael pto
Aufkündung des der Stadtpfarre Wels gemachten Darlehens pr 1000 fl C.M. Der Kanzlei wird aufgetragen, die Aufkündigung des 4% Kapitals pr 1000 fl zur Vorstadtpfarrkirche Steyr gehörig, bei der Vogtey der Stadtpfarr- kirche, unter Mitfertigung der geistliche Vogtey unverweilt vorzunehmen. 1445 Erlaß der k.k: Kreisbehörde pcto Entrich- tung der für die Verwaltungsjahre 1850 bis incl 1854 nachträglich vorgeschriebenen Einkom- mensteuer pr 1665 fl 16 1/4 x in 8 gleichen Jahresraten. Zur Wissenschaft, und ist der M. V. f. Rech- nungsführung zum Benehmen zuzustellen. 1944 Indors. der k.k. Kreisbehörde über die von derselben an das st. d. Bezirksgericht erlasse- nen Jndorsat-Note betreff der Erfolglassung des die Plersch'sche Verlassenschaft treffender Antheiles pr 787 fl 30 xr C.M. an die Gemeindevorstehung Steyr. Zur Wissenschaft und dem Kassaamte zum Benehmen und Wissen zuzustellen. 1737 Zalungs=Auftrag der Einkommensteuer das Stadtpfarrkirchenamt betreffend pr 23 fl 2 2/4 xr Der Stadtpfarrkirchen Rechnungsführung zur Zalung 1738 Einkommensteuer Zalungsauftrag pr 24 fl 38 xr Die Verwaltg. des 4 Benefizienamtes betreffend. Der betreffenden Rechnungsführung zur Zalung. 1739 Einkommensteuer Zalungsauftrag pr 334 fl 40 xr den Mild. Vers. Fond treffend. Der M. V. Fonds Rechnungsführung zur Zalung 1740 Einkommensteuer Zalungsauftrag pr 2 fl 43 2/4 xr Verwaltg des Nikolai. Stift und Gemeinkosten treff. Der betreffenden Rechnungsführung zur Zalung. Refrt Sekretär Aichinger. 1893 Expeditor Amtmann zeigt den Franz Ascher- bauer, Hausbesitzer No 508 in Wieserfeld
Aufkündung des der Stadtpfarre Wels gemachten Darlehens pr 1000 fl C.M. Der Kanzlei wird aufgetragen, die Aufkündigung des 4% Kapitals pr 1000 fl zur Vorstadtpfarrkirche Steyr gehörig, bei der Vogtey der Stadtpfarrkirche, unter Mitfertigung der geistliche Vogtey unverweilt vorzunehmen. 1445 Erlaß der k.k: Kreisbehörde pcto Entrichtung der für die Verwaltungsjahre 1850 bis incl 1854 nachträglich vorgeschriebenen Einkommensteuer pr 1665 fl 16 1/4 x in 8 gleichen Jahresraten. Zur Wissenschaft, und ist der M. V. f. Rechnungsführung zum Benehmen zuzustellen. 1944 Indors. der k.k. Kreisbehörde über die von derselben an das st. d. Bezirksgericht erlassenen Jndorsat-Note betreff der Erfolglassung des die Plersch'sche Verlassenschaft treffender Antheiles pr 787 fl 30 xr C.M. an die Gemeindevorstehung Steyr. Zur Wissenschaft und dem Kassaamte zum Benehmen und Wissen zuzustellen. 1737 Zalungs=Auftrag der Einkommensteuer das Stadtpfarrkirchenamt betreffend pr 23 fl 2 2/4 xr Der Stadtpfarrkirchen Rechnungsführung zur Zalung 1738 Einkommensteuer Zalungsauftrag pr 24 fl 38 xr Die Verwaltg. des 4 Benefizienamtes betreffend. Der betreffenden Rechnungsführung zur Zalung 1739 Einkommensteuer Zalungsauftrag pr 334 fl 40 xr den Mild. Vers. Fond treffend. Der M. V. Fonds Rechnungsführung zur Zalung 1740 Einkommensteuer Zalungsauftrag pr 2 fl 43 2/4 xr Verwaltg des Nikolai. Stift und Gemeinkosten treff. Der betreffenden Rechnungsführung zur Zalung Refrt Sekretär Aichinger. 1893 Expeditor Amtmann zeigt den Franz Ascherbauer, Hausbesitzer No 508
wegen widerrechtlicher Haltung eines offenen Verschleißladens und Betrieb des Viktualienhandels, an. Ist Franz Ascherbauer mittelst Dekret zur Einstellung seines Viktualienhandels aufzufordern und dem Polizeiamte wegen Invigilirung auf die Befolgung dieses Auftrages die Weisung mit Dekretabschrift zu ertheilen. 1722 Indors. der Kreisbehörde v. 4. lMts Z. 505/Str. wegen Äußerung über den Rekurs des Feilenschmiedes Josef Reichl pcto Einkommensteuer. Wird Einer Wohllöbl. k.k. Kreisbehörde mit Berufung auf den Commissionsantrag v. 19. Jänner 1857 und dem neuerlichen Antrage auf Belassung des rekurrirten Einkommensteuersatzes ehrerbietig in Vorlage gebracht, da die bezügliche Bemessung mit genauer Berücksichtigung der bestehenden Gewerbsverhältnisse erfolgte und die Rekursangabe in Betreff der Steuererhöhung unrichtig ist. 1357 Franz Pepök Fleischhauer Rekurs wegen Erhöhung seiner EinkommensteuerWird Einer Wohllöble k.k. Kreisbehörde in Gemäßheit der aus Anlaß der Einkommensteuerbemessung pro 1857 ämtlich gepflogenen Erhebungen mit dem Antrag auf Belassung des rekurrirten Einkommensteuersatzes ergebenst in Vorlage gebracht. 1504 Polizeiämtl. Relat. wegen Geistesverrücktheit das Georg Rubrecht Wird dem Herrn Stadtarzt Med Dr. Krakowitzer mit der Einladung zugefertiget, den Georg Rubrecht neuerlich zu beobachten und hiernach sein ärztliches, Gutachten unter Kommunikats Rückschluß
wegen widerrechtlicher Haltung eines offenen Verschleißladens und Betrieb des Viktualienhandels, an. Ist Franz Ascherbauer mittelst Dekret zur Einstellung seines Viktualienhan- dels aufzufordern und dem Polizeiam- te wegen Invigilirung auf die Befolgung dieses Auftrages die Weisung mit De- kretabschrift zu ertheilen. 1722 Indors. der Kreisbehörde v. 4. lMts Z. 505/Str. wegen Äußerung über den Rekurs des Feilenschmiedes Josef Reichl pcto Einkommensteuer. Wird Einer Wohllöbl. k.k. Kreisbehörde mit Berufung auf den Commissionsantrag v. 19. Jänner 1857 und dem neuerlichen Antrage auf Belassung des rekurrir- ten Einkommensteuersatzes ehrerbietig in Vorlage gebracht, da die bezügliche Be- messung mit genauer Berücksichtigung der bestehenden Gewerbsverhältnisse erfolgte und die Rekursangabe in Be- treff der Steuererhöhung unrichtig ist. 1357 Franz Pepök Fleischhauer Rekurs wegen Erhöhung seiner Einkommensteuer Wird Einer Wohllöble k.k. Kreisbehörde in Gemäßheit der aus Anlaß der Ein- kommensteuerbemessung pro 1857 ämtlich gepflogenen Erhebungen mit dem Antrag auf Belassung des rekurrir- ten Einkommensteuersatzes ergebenst in Vorlage gebracht. 1504 Polizeiämtl. Relat. wegen Geistesver- rücktheit das Georg Rubrecht Wird dem Herrn Stadtarzt Med Dr. Krakowitzer mit der Einladung zuge- fertiget, den Georg Rubrecht neuerlich zu beobachten und hiernach sein ärztliches, Gutachten unter Kommunikats Rückschluß
baldgefälligst hieher zu übermachen. 1654 Josef Lange, Schauspiel Direktor, um Ver- längerung der Theater Pachtzeit. Dem Herrn Gesuchsteller Josef Lange wird hiermit auf Grund der beigebrach- ten h. Statthalterei Bewilligung vom 22 Februar lJ. Z. 865 Pr. unter den im Pacht- vertrage vom [Datum fehlt] enthalte- nen Bedingungen die Bewilligung er- theilt, das städtische Theater nach Ablauf der Kontraktszeit wärend des Monates April 1857 zum Behufe theatralischer Vorstellungen benützen zu dürfen. 1836 Note des 21. L. J. Rgts Ergänzungsbezirks Comandos zu Czaslau betreffend die Annahme des Anstellungs-Dekretes von Martin Tondl, als städt Polizeiwachmann. Die Genehmigung dieser Ernennung ist gleichzeitig mit dem ad Nrum 1901 zu erstattenden Berichte im Wege der Wohllöbl. k.k. Kreisbehörde nachzu- suchen. 1918 Barbara Mayrhofer verwitw: Innwohnerin No 279 in Ennsdorf um Gestattung ihres innwohnungsweisen Aufenthaltes daselbst Dem Polizeiamte zur Erhebung des Leumundes und der Subsistenzverhält- nisse der Mutter der Gesuchstellerin sowie der allfällig bekannten Verhält- nisse der Letzteren und Relation binnen 8 Tagen. 1295 Polizeimann Oberhuber zeigt an, daß aus dem Hause des Hr. Joh. Michl. Pfurtscheller Nr. 321 Wieserfeld der Haus und Senkgruben Dünger gesetzwidrig ausgeführt wurde. Mit der an den Beanzeigten erlass. Verwarng erledigt. 1378 Petenberger Jos. als städt: Gefällspächter,
baldgefälligst hieher zu übermachen. 1654 Josef Lange, Schauspiel Direktor, um Verlängerung der Theater Pachtzeit. Dem Herrn Gesuchsteller Josef Lange wird hiermit auf Grund der beigebrachten h. Statthalterei Bewilligung vom 22 Februar lJ. Z. 865 Pr. unter den im Pachtvertrage vom [Datum fehlt] enthaltenen Bedingungen die Bewilligung ertheilt, das städtische Theater nach Ablauf der Kontraktszeit wärend des Monates April 1857 zum Behufe theatralischer Vorstellungen benützen zu dürfen. 1836 Note des 21. L. J. Rgts Ergänzungsbezirks Comandos zu Czaslau betreffend die Annahme des Anstellungs-Dekretes von Martin Tondl, als städt Polizeiwachmann. Die Genehmigung dieser Ernennung ist gleichzeitig mit dem ad Nrum 1901 zu erstattenden Berichte im Wege der Wohllöbl. k.k. Kreisbehörde nachzusuchen. 1918 Barbara Mayrhofer verwitw: Innwohnerin No 279 in Ennsdorf um Gestattung ihres innwohnungsweisen Aufenthaltes daselbst Dem Polizeiamte zur Erhebung des Leumundes und der Subsistenzverhältnisse der Mutter der Gesuchstellerin sowie der allfällig bekannten Verhältnisse der Letzteren und Relation binnen 8 Tagen. 1295 Polizeimann Oberhuber zeigt an, daß aus dem Hause des Hr. Joh. Michl. Pfurtscheller Nr. 321 Wieserfeld der Haus und Senkgruben Dünger gesetzwidrig ausgeführt wurde. Mit der an den Beanzeigten erlass. Verwarng erledigt. 1378 Petenberger Jos. als städt: Gefällspächter,
bittet, daß der nunmehr nach Wels zuständige Maurermeister H. M. Beninger zur Zalung der Mauth beauftragt werde.Diese Eingabe findet ihre Erledigung durch die bereits erhobener Maßen geschehene Zalung des innangeführten Mauthrückstandes von Seite des Beanzeigten 1910 Bescheid des k.k. Kreisgerichtes Steyr v. 4. April lJ. Z. 614 wegen Supereinverleibung des städt. Satzkapitales auf dem Joh. Baptist Schlager'schen Hause pr 600 fl zu Gunsten der Sparkasse Linz Zur Wissenschaft und ist dieser Bescheid in der Registratur zu hinterlegen. 1425 Note des k.k. städt. deleg Bezirksgerichtes Steyr vom 11. März 1857 Z. 1032, womit die der Rosa Stelzhammer abgenommenen Wagen und Gewichte zur weiteren Amtshandlung wegen Uebertrettung der Zimentirungs Vorschriften übermittelt werden. Ist an Frau Rosa Stelzhammer das Straf–Erkenntniß mittelst welchen sie wegen Ueberschreitung der Zimentirungs Vorschriften vom 1. April 1807 zu einer Geldstrafe vom 2. fl C.M. zum hiesigen Armenfonde verurtheilt wurde auszufertigen, gegen welches ihr nach der kais. Verordnung v. 8. Juni 1853 der Rekurs an die h. k.k. Statthalterey offensteht, welcher binnen 24 Stunden hieramts anzumelden und binnen 3 Tagen zu überreichen ist. 1564 Sebastian Hörmann Pflasterschleifer Vorstellung wegen verweigertem Consens zur Ehe mit Theresia Weiß. Nachdem dieses erneuerte Einschreiten keinen weiteren Anhaltspunkt bietet, welcher die Fähigkeit des
bittet, daß der nunmehr nach Wels zu- ständige Maurermeister H. M. Beninger zur Zalung der Mauth beauftragt werde. Diese Eingabe findet ihre Erledigung durch die bereits erhobener Maßen gesche- hene Zalung des innangeführten Mauth- rückstandes von Seite des Beanzeigten 1910 Bescheid des k.k. Kreisgerichtes Steyr v. 4. April lJ. Z. 614 wegen Supereinverlei- bung des städt. Satzkapitales auf dem Joh. Baptist Schlager'schen Hause pr 600 fl zu Gunsten der Sparkasse Linz Zur Wissenschaft und ist dieser Bescheid in der Registratur zu hinterlegen. 1425 Note des k.k. städt. deleg Bezirksgerich- tes Steyr vom 11. März 1857 Z. 1032, womit die der Rosa Stelzhammer abgenommenen Wagen und Gewichte zur weiteren Amtshandlung wegen Uebertrettung der Zimentirungs Vorschriften übermit- telt werden. Ist an Frau Rosa Stelzhammer das Straf–Erkenntniß mittelst welchen sie wegen Ueberschreitung der Zimenti- rungs Vorschriften vom 1. April 1807 zu einer Geldstrafe vom 2. fl C.M. zum hiesigen Armenfonde verurtheilt wurde auszufertigen, gegen welches ihr nach der kais. Verordnung v. 8. Juni 1853 der Rekurs an die h. k.k. Statthalterey offen- steht, welcher binnen 24 Stunden hieramts anzumelden und binnen 3 Tagen zu über- reichen ist. 1564 Sebastian Hörmann Pflasterschleifer Vorstellung wegen verweigertem Consens zur Ehe mit Theresia Weiß. Nachdem dieses erneuerte Einschrei- ten keinen weiteren Anhaltspunkt bietet, welcher die Fähigkeit des
Bittstellers, eine Familie zu erhalten, darthut, vielmehr die Unselbstständigkeit seines Erwerbsgeschäftes welches zumeist in der Unterstützung seinen Eltern bei ihrem Hausier– und Marktfieranten–Geschäf- te besteht, konstatirt, so findet sich der Ge- meinderath nicht in der Lage von seiner früheren Entscheidung dto 12. Jänner lJ. Z. 175, mit welcher der Consens zur Ehe mit Theresia Weiß dem Gesuchsteller verweigert wurde, abzugehen. 1909 Johann und Josef Kraker hiesig behauste Handelsleute um Eintragung ihres Eigen- thumsrechtes auf die verkäufliche Krämmer- gerechtigkeit im Gewerkprotokolle folio 157 und die Markthütte im Markthüttenproto¬ kolle. Auf Grund der orig. Einantwortungs- urkunde des k.k. Kreisgerichtes Steyr v. 27. Septbr 1856 Z. 2324 nach Jos. Kraker wird das gemeinschaftliche Eigenthums- recht auf die früher von Jos. Kraker besessene Markthütte im Markthütten– Protokolle Steyr Tom I folio 5 u 6 und auf die früher von demselben besessenen verkäufliche Krämmergerechtigkeit im Gewerbprotokolle der Stadt Steyr folio 157 nachdem aus dem betreffenden Abhandlungsakte einzustellenden Werthe zu Gunsten der Brüder Josef Kraker und Johann Kraker eingetragen. Hievon sind die Gewerbprotokollsfüh- rung zum Vollzuge dieser Eintragung mit Original Bescheid und die Gesuchstel- ler unter Ausfolgung der original Einantwortung mit Rubrik zu eigenen Handen zu verständigen.
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