Abschrift zu verständigen. An die k.k. Kreisbehörde aber ist die Anzeige zu erstatten, daß von den angetragenen Begünstigung der Raten Ausdehnung Gebrauch zu machen gesonnen ist, wovon auch obige Rechnungsführung unter Einem zu verständigen ist. 1124. Zuschrift des Bürgermeisteramts Neustift pcto. Beanspruchung der Verpflegskosten pr. 12 fl 45 xr für Josef Inselsbacher. Ist an das Bürgermeisteramt Neustift bei Scheibbs zurückzuerwiedern, daß man in den gegebenen Falle von der Zurückweisung dieser Verpflegskostenzahlung nicht abgehen könne, und daß das Bürgermeisteramt diese Vergütung im vorschriftsmäßigen Wege von dem Dienstgeber oder der Innung des Verpflegten einholen wolle. III. Section Refrt. Herr vice Bürgermeister 1345. Kassier Schiefermayr um zwangsweise Einbringung der haftenden Rückstände an der städt. Umlage pro 1856. Wird im Nachhange zu der Erledigung vom 13. Jänner l.J. ad Num. 57 gemeinderäthlich angeordnet, daß im Sinne der kais. Verordg. dem 24. April 1854 das Vollzugsbureau die zwangsweise Einbringung bei den säumigen Schuldnern der Gemeinde ohne Verzug veranlasst und hierüber binnen 8 Tagen relationiert von dieser Erledigung ist das Cassaamt auf Rubrik zu verständigen. 1316. Schreiben der Direktion des Oberoester. Gewerbe Vereins mit einem Programm der Ausstellung für Gegenstände der
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