Genehmigung wird die weitere Weisung an das Polizei und an das Cassa Amt erfolgen. Einstimmiger Beschluß nach diesem Antrage und ist an Johann Lang das Dekret, mit welchem er als städtischer Polizeiwachmann mit einer täglichen Löhnung von 24 xr C.M. und unter den vorgetragenen Bedingungen, wie sie im Gemeinderathsbeschluße vom 28. July v.J. Z. 3708 enthalten sind, angestellt wird, auszufertigen. Gaffl Haller Franz Karl Schriftführ. Dr. Spängler
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