1098. Kreisbehördl. Intimation, womit die Entscheidung der hohen k.k. Statthalterey, bezüglich der weiteren Einzalung der Einkommensteuer bekannt gegeben wird. Von dieser Intimation ist mittelst Ab- schrift dieses Erlaßes die Mild. Vers. Fonds Rechgsführung zum Benehmen und Darnachachtung zu verständigen und wird derselben aufgetragen ein Verzeichniß der Privat-Schuldkapita- lien, mit der Äußerung über die Möglichkeit und Statthaftigkeit eine Rückzalung derselben hereinzugeben. 640. Intimationsdekret der k.k. Kreisbehörde vom 4. Februar d.J. Z. 716 mit der An- ordnung der h. k.k. Statthalterei dto. 21. Jänner d.J. Z. 1717 bezüglich der Auf- besserung der Schullehrergehalte bei der k.k. Haupt und Unterrealschule, dann der Mädchenschule aus dem Kreis- fonde und aus Gemeindemitteln. Nach den bestimt gegebenen Auftra- ge der h. k.k. Statthalterey erhält das Kassaamt hiemit unter Abschrift des Punktes 1 bis 5 des erwähnten Dekre- tes den Auftrag, die bewilligten Zu- schüße und zwar für die Lehrer der Haupt und Unterrealschule mit 66 fl 40 und für die Lehrer der Mädchenschule mit 460 fl in monatlichen Raten gegen Quittung auszubezalen und diese Be- träge in die Repartition der Schul- konkurrenz Auslagen einzuziehen. Mit diesem Auftrage aber wird dem Kassaamte unter Einem bemerkt, daß über diese Auslagen eine beson- dere Vormerkung zu führen ist, weil dieselbe nur vorschußweise zu behandeln
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