faßt der Gemeinderath nach § 51 und 52 der a.h. sanktionirten Gemeindeordnung vom 11. November 1850 über gemachte Anregung des Referenten den einstimmigen Beschluß, daß die Stelle eines Gemeindesekretärs an Herrn Georg Aichinger unter den für Staatsbeamten geltenden Normen definitiv verliehen werde, und die veranlassenden Motive mit der Ausfertigung des dießfälligen Dekretes zum ehrenden Ausdrucke gebracht werden. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Hierauf trägt der Herr Bürgermeister vor und stellt den Antrag daß dem Herrn Sekretär Georg Aichinger zum Ehrenbürger der Stadt Steyr ernannt werde. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage des Herrn Bürgermeisters. 1042. Das Polizeiamt zeigt das Eintreffen des neuen Polizeiwachmannes Andreas Hölzl an. Nachdem der, mit gemeinderäthlichem Dekrete vom 24. Oktober 1856 Z. 5110 angestellte Polizeiwachmann Andreas Hölzl am 25. Februar d.J. den Dienst als solcher begonnen hat, so ist ihm auch von diesem Tage an seine Löhnung von tägl. 24 xr C.M. zur monatlichen Erhebung bei der Stadtkasse anzuweisen, und übrigens derselbe zur Ablegung des Diensteides auf den 5. März um 9 Uhr früh in den Rathssaale zu bestellen. Da endlich am 28. July 1855 sub No. 3701? gemeinderäthlich beschlossen wurde, daß mit dem Eintritte der neuen Polizeiwachmänner auch die Erhöhung der Löhnung der
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