1098. Kreisbehördl. Intimation, womit die Entscheidung der hohen k.k. Statthalterey, bezüglich der weiteren Einzalung der Einkommensteuer bekannt gegeben wird. Von dieser Intimation ist mittelst Abschrift dieses Erlaßes die Mild. Vers. Fonds Rechgsführung zum Benehmen und Darnachachtung zu verständigen und wird derselben aufgetragen ein Verzeichniß der Privat-Schuldkapitalien, mit der Äußerung über die Möglichkeit und Statthaftigkeit eine Rückzalung derselben hereinzugeben. 640. Intimationsdekret der k.k. Kreisbehörde vom 4. Februar d.J. Z. 716 mit der Anordnung der h. k.k. Statthalterei dto. 21. Jänner d.J. Z. 1717 bezüglich der Aufbesserung der Schullehrergehalte bei der k.k. Haupt und Unterrealschule, dann der Mädchenschule aus dem Kreisfonde und aus Gemeindemitteln. Nach den bestimt gegebenen Auftrage der h. k.k. Statthalterey erhält das Kassaamt hiemit unter Abschrift des Punktes 1 bis 5 des erwähnten Dekretes den Auftrag, die bewilligten Zuschüße und zwar für die Lehrer der Haupt und Unterrealschule mit 66 fl 40 und für die Lehrer der Mädchenschule mit 460 fl in monatlichen Raten gegen Quittung auszubezalen und diese Beträge in die Repartition der Schulkonkurrenz Auslagen einzuziehen. Mit diesem Auftrage aber wird dem Kassaamte unter Einem bemerkt, daß über diese Auslagen eine besondere Vormerkung zu führen ist, weil dieselbe nur vorschußweise zu behandeln
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