vielseitige Gelegenheit fand, seine für diesen wichtigen Posten erforderliche Geschäftstüchtigkeit an den Tag zu legen, und in den schwierigsten Fällen seine Befähigung zur Lösung der ihm gewordenen Aufgabe mit Hilfe einer sich bewußten Intelligenz, und einer nicht zu ermüdenden Willensstärke in Erreichung der im Interesse der Gemeinde angestrebten Zwecke in einer dem Gemeinderath vollkommen befriedigenden Weise thatsächlich zu bewähren. Von dem Wunsche geleitet, solche ausgezeichnete Kräfte im Vereine mit wahrer Berufsliebe zum Besten der Gemeinde dauernd zu binden, anderseits zu beurkunden, und öffentlich Zeugniß zu geben, daß der Gemeinderath sich in der Anerkennung des Verdienstes der von ihm bestellten Organe selbst ehrt, und weil in neuerer Zeit definitive Anstellungen untergeordneter Gemeindebeamter erfolgt sind, glaube ich im Sinne der geehrten Versammlung die Initiative zu ergreifen, wenn ich mir erlaube unter Berufung auf die Eingangs erwähnten Grundzüge, und mit Rücksicht auf die so eben berührten dienstlichen Verhältnisse den schließlichen Antrag der einstimmigen Annahme des löblichen Gemeinderathes zu empfehlen: In Anbetracht der ausgezeichneten und eifrigen Dienstleistung des Herrn Gemeindesekretärs Georg Aichinger seit dem Eintritte vom 1. November 1855 in die Gemeindeverwaltung, und in Anerkennung derselben durch einen gesetzlichen Akt des gerechtfertigten Vertrauens und der vollsten Befriedigung
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