1648. Vortrag Das vorzügliche Augenmerk des Ge- meinderathes war von jeher dahin ge- richtet, bei Besetzung der Stellen des Gemeindeamtes solche Männer zu ge- winnen, die sich durch erprobte Ge- schäftskenntniß und Leistungsfähigkeit hervorgethan, und durch eine warme Anhänglichkeit an die Stadt Steyr, und ein lebhaftes Interesse für das Wohl der Kommune des vollen Vertrauens wür- dig gezeigt hatten. Diesen Grundsätzen volle Rechnung tragend erschien es im Angesichte der mit dem Jahre 1850 begin- nenden Umgestaltung des politischen und judiziellen Staatsorganismus, und das von der Stadtgemeinde hohen Orts gebothe- nen besonderen Gemeindestatuts eine pflichtgemäße Aufgabe des dama- ligen Gemeindeausschußes die vor- züglicheren Beamten des Magistrates deren fernere Dienstleistung in dem neuen Wirkungskreise unerläßlich schien, durch eine bleibende Ernennung in der Verwaltung zu erhalten. Folgerich- tig wurde denselben bei der Aussicht des Unterkommens im Staatsdienste das freundliche Anerbiethen einer definitiven Anstellung unter Erhöhung der bisherigen Gehalte gemacht, und von selben auch angenommen. Als im Jahre 1854 der Herr Sekretär Neumayr mit Tod abging, blieb diese Stelle län- gere Zeit unbesetzt, bis endlich die wohl. k.k. Kreisbehörde mit dem Dekre- te vom 20. Juni 1855 Z. 4089 auf deren Wiederbesetzung drang.
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