1521. Note der k.k. Finanz Bezirks Direktion Wels pcto. Behebung des Gemeindezuschlages für den Monat Februar 1857 pr. 644 fl 37 1/2 xr C.M. aus der hies. k.k. Sammelkasse. Das Cassaamt wird angewiesen, den ausgezeigten Gemeindezuschlag pr. 644 fl 37 1/2 xr C.M. bei der k.k. Sammelkassa zu beheben, und unter Rubrik IX sub 3 zu verbuchen. 1569. Indors. der k.k. Kreisbehörde v. 27. März 1857 Z. 1874 worin unter Abschrift des kommißionellen Befundes der Sparkassa-Lokalitäten die mit dem Erlaße vom 28. Jänner d.J. Z. 650 geforderten Nachweisungen neuerlich betrieben werden. Das Resultat der am 24. d.Mts. durch Abgeordnete der wohll. k.k. Kreisbehörde vorgenommenen kommißionellen Besichtigung der Sparkassa Lokalitäten wird vom Gemeinderathe zur Kenntniß genommen, und Herr Bürgermeister mit Beschluß vom heutigen ermächtigt, die zweckentsprechende Herstellung des beanständeten mittleren Theiles des Abschlußgitters nach Einvernahme von Sachverständigen unverweilt zu veranlassen. Hinsichtlich der weiteren Nachweisungen wird sich auf die Erledigung vom 10. Februar 1857 ad Num. 480 bezogen, und die Berichterstattung von Seite der Sparkassa Direktion zu gewärtigen sein. 1444. Comiß. Prot. ad Num. 1055 über die Prüfung der Stadtkassaamtsrechnungen pro 1854 et 1855. Die innliegenden von dem Comite beantragten Erledigungen der Stadtkassaamtsrechnungen pro 1854 et 1855 werden als das Prüfungs- und Feststellungs Ergebniß der vorgelegten Rechnungsanstände und deren Erläuterungen nach § 57 der
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