Herrn Roman v. Jäger gegen Empfang- bestättigung rückzuvergüten, wovon die- selbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist. Zugleich wird Herrn Exhibent erinnert künftig bei Vermeidung der Zurückwei- sung des betreffenden Rückvergütungs- begehrens die Lieferscheine mit der Em- pfangsbestättigung versehen zu lassen. 1418. Johann Eysn um Rückvergütung des städt. Zuschlages für das im Monat Februar 1857 ausgeführte Bier. Auf Grund der Revision der vorgeleg- ten Lieferscheine und des richtigen Be- fundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 9 1/2 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktober 1856 Z. 5596 erhält das städtische Cassaamt den Auf- trag, den hiefür entfallenden Gemeinde- zuschlag von 1 fl 18 xr C.M. an Herrn Johann Eysn gegen Empfangsbestättigung rück- zuvergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu ver- ständigen ist. 1422. Josef Forstinger um Rückvergütung des städtischen Zuschlages für das im Monat Februar 1857 ausgeführte Bier. Auf Grund der Revision der vorge- legten Lieferscheine, und des richtigen Befundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 337 1/2 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktober 1850 Z. 5596 erhält das städtische Cassaamt den Auftrag, den hiefür entfallenden Ge- meindezuschlag von 46 fl 24 xr C.M. an Herrn Josef Forstinger gegen Empfangsbestättigung rückzuvergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen
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