gesetzlichen Strafe in abermaligen Betretungsfalle dekretaliter zu verwarnen. 1464. Dekret der k.k. h. Statthalterey betreffend die Handhabung der Vorschriften beim Hufbeschlag der Pferde. Hievon sind die sämtlichen hiesigen Hufschmiedmeister mittelst IntimationsDekreten und der Aufforderung zur genauen Befolgung dieser Anordung so wie das Polizeiamt mit Abschrift zu verständigen. Dieser hohe Erlaß ist in der Normaliensammlung zu hinterlegen. 1351. Bescheid des k.k. städt. deleg. Bezirksgerichtes Steyr pcto. Bewilligung der exekutiven Pfändung der dem Josef Zierer gehörigen Hälfte der Schneidergerechtsame zu Gunsten des Michael Reschauer. Die Gewerbprotokollsführung erhält hiemit den Auftrag zur exekutiven Eintragung des jenseitigen Bescheides, Certiorirung dieser Eintragung auf dem Original Vergleiche und einem Pare der berührten Erledigung des k.k. städt. deleg. Bezirksgerichtes Steyr vom 10. März l.J. Z. 1319, welches von selbem im kurzen Wege abzuverlangen ist. Hiernach ist der Vollzug dieser Amtshandlung unter Rückschluß des orig. Vergleiches und des Bescheidpares dem k.k. städt. deleg. Bezirksgerichte mit Note bekannt zu geben. 1288. Indors. der Kreisbehörde vom 10. l.Mts. Z. 307 wegen Erwerbsteuer Minderung des Tischlers Großdeßner ad Num. 435. Der Vorsteher der Tischler Innung zu vernehmen.
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