Ratsprotokoll vom 31. März 1857

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 31. März 1857 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Kreisstadt Steyr vom 31. März 1857 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Spängler, Mayr, Heindl Michael, Vögerl, Haas, Haratzmüller, Krenklmüller, Heindl Anton, Sandböck, Stiegler, Nutzinger, Wittigschlager, Amort, Unzeitig. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Engl, Edelbauer, Eysn, Lechner, Millner, Vogl und v. Jäger entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor: 814. Das Conscript. Amt relationirt ad Num. 413 über die Zuständigkeit des Diurnisten Josef Löhner. Nachdem ein, auf Normalien basirten Grund zur weiteren Zurückweisung dieser Verpflegskosten nicht vorhanden ist, so erhält die Armen Inst. Rechngsführg. hiemit den Auftrag den Betrag von 46 fl für erlaufene Verpflegskosten, des nach hoher k.k. Statthalterei Entscheidung vom 29. November 1852 Z. 16618 hieher zuständigen Josef Löhner, an die k.k. Kreisbehörde Steyr, unter Anschluß des Einbegleitungsschreibens abzuführen. ad 1484. 1485. Vor et Kostenanschlag der Standröhren am Dominikanerkirchengebäude und am Rathhausgebäude. Sind diese beiden Kostenüberschläge zur Rektifizirung an die k.k. Kreis- behörde vorzulegen.

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Kreisstadt Steyr vom 31. März 1857 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Spängler, Mayr, Heindl Michael, Vögerl, Haas, Haratzmüller, Krenklmüller, Heindl Anton, Sandböck, Stiegler, Nutzinger, Wittigschlager, Amort, Unzeitig. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Engl, Edelbauer, Eysn, Lechner, Millner, Vogl und v. Jäger entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor: 814. Das Conscript. Amt relationirt ad Num. 413 über die Zuständigkeit des Diurnisten Josef Löhner. Nachdem ein, auf Normalien basirten Grund zur weiteren Zurückweisung dieser Verpflegskosten nicht vorhanden ist, so erhält die Armen Inst. Rechngsführg. hiemit den Auftrag den Betrag von 46 fl für erlaufene Verpflegskosten, des nach hoher k.k. Statthalterei Entscheidung vom 29. November 1852 Z. 16618 hieher zuständigen Josef Löhner, an die k.k. Kreisbehörde Steyr, unter Anschluß des Einbegleitungsschreibens abzuführen. ad 1484. 1485. Vor et Kostenanschlag der Standröhren am Dominikanerkirchengebäude und am Rathhausgebäude. Sind diese beiden Kostenüberschläge zur Rektifizirung an die k.k. Kreisbehörde vorzulegen.

1098. Kreisbehördl. Intimation, womit die Entscheidung der hohen k.k. Statthalterey, bezüglich der weiteren Einzalung der Einkommensteuer bekannt gegeben wird. Von dieser Intimation ist mittelst Abschrift dieses Erlaßes die Mild. Vers. Fonds Rechgsführung zum Benehmen und Darnachachtung zu verständigen und wird derselben aufgetragen ein Verzeichniß der Privat-Schuldkapitalien, mit der Äußerung über die Möglichkeit und Statthaftigkeit eine Rückzalung derselben hereinzugeben. 640. Intimationsdekret der k.k. Kreisbehörde vom 4. Februar d.J. Z. 716 mit der Anordnung der h. k.k. Statthalterei dto. 21. Jänner d.J. Z. 1717 bezüglich der Aufbesserung der Schullehrergehalte bei der k.k. Haupt und Unterrealschule, dann der Mädchenschule aus dem Kreisfonde und aus Gemeindemitteln. Nach den bestimt gegebenen Auftrage der h. k.k. Statthalterey erhält das Kassaamt hiemit unter Abschrift des Punktes 1 bis 5 des erwähnten Dekretes den Auftrag, die bewilligten Zuschüße und zwar für die Lehrer der Haupt und Unterrealschule mit 66 fl 40 und für die Lehrer der Mädchenschule mit 460 fl in monatlichen Raten gegen Quittung auszubezalen und diese Beträge in die Repartition der Schulkonkurrenz Auslagen einzuziehen. Mit diesem Auftrage aber wird dem Kassaamte unter Einem bemerkt, daß über diese Auslagen eine besondere Vormerkung zu führen ist, weil dieselbe nur vorschußweise zu behandeln

1098. Kreisbehördl. Intimation, womit die Entscheidung der hohen k.k. Statthalterey, bezüglich der weiteren Einzalung der Einkommensteuer bekannt gegeben wird. Von dieser Intimation ist mittelst Ab- schrift dieses Erlaßes die Mild. Vers. Fonds Rechgsführung zum Benehmen und Darnachachtung zu verständigen und wird derselben aufgetragen ein Verzeichniß der Privat-Schuldkapita- lien, mit der Äußerung über die Möglichkeit und Statthaftigkeit eine Rückzalung derselben hereinzugeben. 640. Intimationsdekret der k.k. Kreisbehörde vom 4. Februar d.J. Z. 716 mit der An- ordnung der h. k.k. Statthalterei dto. 21. Jänner d.J. Z. 1717 bezüglich der Auf- besserung der Schullehrergehalte bei der k.k. Haupt und Unterrealschule, dann der Mädchenschule aus dem Kreis- fonde und aus Gemeindemitteln. Nach den bestimt gegebenen Auftra- ge der h. k.k. Statthalterey erhält das Kassaamt hiemit unter Abschrift des Punktes 1 bis 5 des erwähnten Dekre- tes den Auftrag, die bewilligten Zu- schüße und zwar für die Lehrer der Haupt und Unterrealschule mit 66 fl 40 und für die Lehrer der Mädchenschule mit 460 fl in monatlichen Raten gegen Quittung auszubezalen und diese Be- träge in die Repartition der Schul- konkurrenz Auslagen einzuziehen. Mit diesem Auftrage aber wird dem Kassaamte unter Einem bemerkt, daß über diese Auslagen eine beson- dere Vormerkung zu führen ist, weil dieselbe nur vorschußweise zu behandeln

ist, da wegen der Nichtzulässigkeit dieser Auslagen, die geeignete Vor- stellung höhern Orts unterbreitet werden wird. Diese Vorstellung ist zu verfassen und der k.k. Kreisbehörde zur weiteren Vorlage an das Mini- sterium des Innern zu unterbreiten. 1390. Franz Pepöck, Josef Landsiedl und Josef Kemetmüller um Ertheilung der Bewilligung zur Erbauung einer ge- meinschaftlichen Familiengruft im alten Friedhofe. Ist an die Herrn Bittsteller die Be- willigung zum Baue einer Gruft, nach eingelegtem Plane zu ertheilen. 1230. Expeditor Amtmann berichtet die Reservirung einiger Wäschstücke für die Siechenanstalt bei der abgehaltenen Lizitation im Bruderhause im Betrage pr. 8 fl C.M. Die reservirten Effekten sind Herrn Inspizienten Vögerl mit dem Ersuchen einzuhändigen, selbe ordnungsmäßig ins Inventar des Armen Instituts aufzunehmen. Unter Einem erhält die Armen Instituts Rechngsführung den Auftrag, den Be- trag dieser Effekten mit 8 fl C.M. in Empfang und Ausgabe zu stellen. 1353. Kreisbehördl. Intim. des h. Steuerdirek- tions Erlaßes womit bedeutet wird, daß das hohe Finanz Ministerium dem Ansuchen des Mild. Vers. Fondes um Befreiung von der Einkommensteuer, oder um Nachsicht des rückständigen Steuerbetrages, keine Folge zu geben befunden habe. Die Mild. Vers. Fonds Rechgsführung ist von dieser hohen Entscheidung mittelst

ist, da wegen der Nichtzulässigkeit dieser Auslagen, die geeignete Vorstellung höhern Orts unterbreitet werden wird. Diese Vorstellung ist zu verfassen und der k.k. Kreisbehörde zur weiteren Vorlage an das Ministerium des Innern zu unterbreiten. 1390. Franz Pepöck, Josef Landsiedl und Josef Kemetmüller um Ertheilung der Bewilligung zur Erbauung einer gemeinschaftlichen Familiengruft im alten Friedhofe. Ist an die Herrn Bittsteller die Bewilligung zum Baue einer Gruft, nach eingelegtem Plane zu ertheilen. 1230. Expeditor Amtmann berichtet die Reservirung einiger Wäschstücke für die Siechenanstalt bei der abgehaltenen Lizitation im Bruderhause im Betrage pr. 8 fl C.M. Die reservirten Effekten sind Herrn Inspizienten Vögerl mit dem Ersuchen einzuhändigen, selbe ordnungsmäßig ins Inventar des Armen Instituts aufzunehmen. Unter Einem erhält die Armen Instituts Rechngsführung den Auftrag, den Betrag dieser Effekten mit 8 fl C.M. in Empfang und Ausgabe zu stellen. 1353. Kreisbehördl. Intim. des h. Steuerdirektions Erlaßes womit bedeutet wird, daß das hohe Finanz Ministerium dem Ansuchen des Mild. Vers. Fondes um Befreiung von der Einkommensteuer, oder um Nachsicht des rückständigen Steuerbetrages, keine Folge zu geben befunden habe. Die Mild. Vers. Fonds Rechgsführung ist von dieser hohen Entscheidung mittelst

Abschrift zu verständigen. An die k.k. Kreisbehörde aber ist die Anzeige zu erstatten, daß von den angetragenen Begünstigung der Raten Ausdehnung Gebrauch zu machen gesonnen ist, wovon auch obige Rechnungsführung unter Einem zu verständigen ist. 1124. Zuschrift des Bürgermeisteramts Neustift pcto. Beanspruchung der Verpflegskosten pr. 12 fl 45 xr für Josef Inselsbacher. Ist an das Bürgermeisteramt Neustift bei Scheibbs zurückzuerwiedern, daß man in den gegebenen Falle von der Zurückweisung dieser Verpflegskostenzahlung nicht abgehen könne, und daß das Bürgermeisteramt diese Vergütung im vorschriftsmäßigen Wege von dem Dienstgeber oder der Innung des Verpflegten einholen wolle. III. Section Refrt. Herr vice Bürgermeister 1345. Kassier Schiefermayr um zwangsweise Einbringung der haftenden Rückstände an der städt. Umlage pro 1856. Wird im Nachhange zu der Erledigung vom 13. Jänner l.J. ad Num. 57 gemeinderäthlich angeordnet, daß im Sinne der kais. Verordg. dem 24. April 1854 das Vollzugsbureau die zwangsweise Einbringung bei den säumigen Schuldnern der Gemeinde ohne Verzug veranlasst und hierüber binnen 8 Tagen relationiert von dieser Erledigung ist das Cassaamt auf Rubrik zu verständigen. 1316. Schreiben der Direktion des Oberoester. Gewerbe Vereins mit einem Programm der Ausstellung für Gegenstände der

Abschrift zu verständigen. An die k.k. Kreisbehörde aber ist die Anzeige zu erstatten, daß von den an- getragenen Begünstigung der Raten Ausdehnung Gebrauch zu machen ge- sonnen ist, wovon auch obige Rechnungs- führung unter Einem zu verständigen ist. 1124. Zuschrift des Bürgermeisteramts Neu- stift pcto. Beanspruchung der Verpflegs- kosten pr. 12 fl 45 xr für Josef Inselsbacher. Ist an das Bürgermeisteramt Neu- stift bei Scheibbs zurückzuerwiedern, daß man in den gegebenen Falle von der Zurückweisung dieser Verpflegs- kostenzahlung nicht abgehen könne, und daß das Bürgermeisteramt diese Vergütung im vorschriftsmäßigen Wege von dem Dienstgeber oder der Innung des Verpflegten einholen wolle. III. Section Refrt. Herr vice Bürgermeister 1345. Kassier Schiefermayr um zwangsweise Einbringung der haftenden Rückstände an der städt. Umlage pro 1856. Wird im Nachhange zu der Erledigung vom 13. Jänner l.J. ad Num. 57 gemeinde- räthlich angeordnet, daß im Sinne der kais. Verordg. dem 24. April 1854 das Vollzugsbureau die zwangsweise Einbrin- gung bei den säumigen Schuldnern der Gemeinde ohne Verzug veranlasst und hierüber binnen 8 Tagen relationiert von dieser Erledigung ist das Cassaamt auf Rubrik zu verständigen. 1316. Schreiben der Direktion des Oberoester. Gewerbe Vereins mit einem Programm der Ausstellung für Gegenstände der

Haushaltung des Land und Forstwirthes, bei Gelegenheit der 50jährigen Jubiläumsfeyer der k.k. Landwirthschafts-Gesellschaft in Wien. Ist das beiliegende Programm zu affi- giren, und eine weitere Bekanntgabe dem Ermessen des Herrn Vorsitzenden überlassen. 1329. Kreisbehördl. Intim. des h. Steuerdirek- tions Erlaßes pcto. Rückvergütung des vom Hausbesitzer Josef Mayer eingezalten Hauszinssteuer pr. 8 fl 57 2/4 xr C.M. Von diesem hohen Erlaße ist Herr Josef Mayr unter Ausfolgung der Beilagen mit Intim. Dekret zu verständigen. Nachtrag zum Vortrag des Herrn Bürgermeisters 1445. Protokoll über die vorgenommene Wahl eines neuen Viertelmeisters an die Stelle des enthobenen Herrn Leopold Kammerhofer. Nachdem bei der am 22. März d.J. vorgenommenen Wahl eines Viertel- meisters des 4. Viertels in Steyrdorf an die Stelle des ausgetretenen Herrn Leopold Kammerhofer Herr Anton Fendt mit 8 Stimmen von den erschie- nenen Wählern gewählt wurde, so wird derselbe zu Folge Gemeinderathsbeschluß vom heutigen Tage als solcher bestättigt. Es sind sonach den neu erwählten Herrn Viertelmeister Anton Fendt sein Anstellungsdekret mit den nöthigen Instruktionen und Behelfen zuzustel- len, wovon unter Einem das städtische Polizeiamt mit Rathschlag zu verstän- digen ist. Dem abgetretenen Herrn Viertel- meister ist mit seiner Enthebung der Dank für seine Leistungen auszu- sprechen.

Haushaltung des Land und Forstwirthes, bei Gelegenheit der 50jährigen Jubiläumsfeyer der k.k. Landwirthschafts-Gesellschaft in Wien. Ist das beiliegende Programm zu affigiren, und eine weitere Bekanntgabe dem Ermessen des Herrn Vorsitzenden überlassen. 1329. Kreisbehördl. Intim. des h. Steuerdirektions Erlaßes pcto. Rückvergütung des vom Hausbesitzer Josef Mayer eingezalten Hauszinssteuer pr. 8 fl 57 2/4 xr C.M. Von diesem hohen Erlaße ist Herr Josef Mayr unter Ausfolgung der Beilagen mit Intim. Dekret zu verständigen. Nachtrag zum Vortrag des Herrn Bürgermeisters 1445. Protokoll über die vorgenommene Wahl eines neuen Viertelmeisters an die Stelle des enthobenen Herrn Leopold Kammerhofer. Nachdem bei der am 22. März d.J. vorgenommenen Wahl eines Viertelmeisters des 4. Viertels in Steyrdorf an die Stelle des ausgetretenen Herrn Leopold Kammerhofer Herr Anton Fendt mit 8 Stimmen von den erschienenen Wählern gewählt wurde, so wird derselbe zu Folge Gemeinderathsbeschluß vom heutigen Tage als solcher bestättigt Es sind sonach den neu erwählten Herrn Viertelmeister Anton Fendt sein Anstellungsdekret mit den nöthigen Instruktionen und Behelfen zuzustellen, wovon unter Einem das städtische Polizeiamt mit Rathschlag zu verständigen ist. Dem abgetretenen Herrn Viertelmeister ist mit seiner Enthebung der Dank für seine Leistungen auszusprechen.

Refrt. Sekretär Aichinger 1459. Georg Haimberger um Ertheilung der Berechtigung zum Viktualienhandl.Nachdem bei dem hierortigen Bestande von 41 Viktualienhändlern und 16 Fragnern sich eine Uebersetzung dieser weit über den hiesigen Lokalbedarf hinausreichenden Geschäftszweige herausstellt, welche Thatsache auch von der H. k.k. Statthalterey aus Anlaß eines gleichen Falles mit Erlaß vom 31. Jänner l.J. Z. 1153 anerkannt wurde und nachdem keine besonders berücksichtigungswürdigen Gründe vorhanden sind, welche für dieses Gesuchsbegehren geltend zu machen wären, so kann diesem Gesuche keine Folge gegeben werden. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die hohe k.k. Statthalterey offen der jedoch binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weitern 14 Tagen zu überreichen ist. 1304. Ludwig Ruppert, Diurnist bei dem k.k. Landesgerichte Prag, um Consens zur Ehe mit Barbara Pikart. Wird dem löblichen k.k. Bezirksamt Steyr zur kompetenten Amtshandlung diensthöflich abgetretten. 1195. Protokoll über die Bitte des Leopold Kammerhofer um exekutive Pfändung bei Peter Wolfartsberger pcto. eines Verzehrungssteuer Rückstandes pr. 23 fl 20 xr C.M. Ist an Herrn Peter Wohlfartsberger ein Erinnerungs Dekret zu erlassen und hat nach Ablauf der in selbem gestellten Präklusivfrist das Expedit über die allfällig erfolgte Zalung des zu

Refrt. Sekretär Aichinger 1459. Georg Haimberger um Ertheilung der Berechtigung zum Viktualienhandl. Nachdem bei dem hierortigen Bestan- de von 41 Viktualienhändlern und 16 Fragnern sich eine Uebersetzung dieser weit über den hiesigen Lokal- bedarf hinausreichenden Geschäfts- zweige herausstellt, welche Thatsache auch von der H. k.k. Statthalterey aus Anlaß eines gleichen Falles mit Er- laß vom 31. Jänner l.J. Z. 1153 aner- kannt wurde und nachdem keine beson- ders berücksichtigungswürdigen Grün- de vorhanden sind, welche für dieses Gesuchsbegehren geltend zu machen wären, so kann diesem Gesuche keine Folge gegeben werden. Gegen diese Entscheidung steht der Re- kurs an die hohe k.k. Statthalterey offen der jedoch binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weitern 14 Tagen zu über- reichen ist. 1304. Ludwig Ruppert, Diurnist bei dem k.k. Landesgerichte Prag, um Consens zur Ehe mit Barbara Pikart. Wird dem löblichen k.k. Bezirksamt Steyr zur kompetenten Amtshandlung diensthöflich abgetretten. 1195. Protokoll über die Bitte des Leopold Kammerhofer um exekutive Pfändung bei Peter Wolfartsberger pcto. eines Verzehrungssteuer Rückstandes pr. 23 fl 20 xr C.M. Ist an Herrn Peter Wohlfartsberger ein Erinnerungs Dekret zu erlassen und hat nach Ablauf der in selbem gestell- ten Präklusivfrist das Expedit über die allfällig erfolgte Zalung des zu

exequirenden Betrages zu rela- tioniren. 1328. Kreisbehördl. Intimation des h. Statt- halterey Erlaßes wegen Nichtbewil- ligung der Verehlichung des Karl Werndl. Von diesem hohen Erlaße ist Rekur- rent unter Ausfolgung seiner Re- kursbeilagen zu verständigen. 1314. Kreisbehördl. Intimation des h. Statt- halterey Erlaßes pcto. Verleihung eines person. Siebmachergewerbes an Karl Brandliczky im Rekurswege. Hievon sind Rekurrent unter Aus- folgung der Rekursbeilagen in Wege der Gemeinde Vorstehung Enns sowie die hiesigen Siebmacher zu Handen des Herrn Franz Schläger zu ver- ständigen. Nach erfolgter Rechtskraft dieser h. Entscheidung hat sich Karl Brandlitzky wegen Erwerbsteuer Bemessung hier- amts zu melden. 1327. Alois Barometlers Verleihung eines personellen Schuhmachergewerbes laut Intim. der Kreisbehörde über den Statthalterey Erlaß, im Rekurswege. Von diesem hohen Erlaße ist Rekur- rent unter Aushändigung der Rekurs- beilagen sowie die hiesige Schuhmacher Innung mit Intim. Dekret zu verständi- gen. Nach erfolgter Rechtskraft dieser Gewerbsverleihung ist wegen Erwerb- steuer Bemessung Alois Barometler vorzurufen. 1315. Kreisbehördl. Intimation des h. Statthalterei Erlaßes über die Verleihung eines person. Messerschmiedgewerbes an Joh. Mann im Rekurswege.

exequirenden Betrages zu relationiren. 1328. Kreisbehördl. Intimation des h. Statthalterey Erlaßes wegen Nichtbewilligung der Verehlichung des Karl Werndl. Von diesem hohen Erlaße ist Rekurrent unter Ausfolgung seiner Rekursbeilagen zu verständigen. 1314. Kreisbehördl. Intimation des h. Statthalterey Erlaßes pcto. Verleihung eines person. Siebmachergewerbes an Karl Brandliczky im Rekurswege. Hievon sind Rekurrent unter Ausfolgung der Rekursbeilagen in Wege der Gemeinde Vorstehung Enns sowie die hiesigen Siebmacher zu Handen des Herrn Franz Schläger zu verständigen. Nach erfolgter Rechtskraft dieser h. Entscheidung hat sich Karl Brandlitzky wegen Erwerbsteuer Bemessung hieramts zu melden. 1327. Alois Barometlers Verleihung eines personellen Schuhmachergewerbes laut Intim. der Kreisbehörde über den Statthalterey Erlaß, im Rekurswege. Von diesem hohen Erlaße ist Rekurrent unter Aushändigung der Rekursbeilagen sowie die hiesige Schuhmacher Innung mit Intim. Dekret zu verständigen. Nach erfolgter Rechtskraft dieser Gewerbsverleihung ist wegen Erwerbsteuer Bemessung Alois Barometler vorzurufen. 1315. Kreisbehördl. Intimation des h. Statthalterei Erlaßes über die Verleihung eines person. Messerschmiedgewerbes an Joh. Mann im Rekurswege.

Von diesem h. Erlasse ist Rekurrent unter Aushändigung der Rekursbeilagen mit der Aufforderung sich nach erfolgter Rechtskraft dieser Verleihg. wegen Erwerbsteuerbemessung hieramts zu melden, – sowie der Herr Vorsteher der hies. Messerer Innung mit Dekreten zu verständigen. 1288. Note des k.k. Kreisgerichtes Steyr vom 3. l.Mts. Z. 248 wgen Äußerung bezüglich der Nothwendigkeit der Bestellung eines dritten Notars für Steyr. Ist dem löbl. k.k. Kreisgerichte mit Not zurückzuerinnern, daß nach hieramtlichen Ermessen die Bestellung eines dritten Notars für Steyr nicht nothwendig sein dürfte. 713. Kreisbehördl. Dekret betreffend die Vorlage von Stempeln zur Ausfertigung der Urkunde, mit welcher bezüglich des zu Gunsten des Landesfondes landtäflich haftenden Miethzinses auf sämtl. Lokalitäten des Neuthorgebäudes für die Unterbringung der k.k. Gend. etz. etz. Ist eine 15 xr Stempelmarke mit Bericht der k.k. Kreisbehörde vorzulegen. 1415. Schreiben des k.k. Truppen Spital Commandos bezüglich der Nichtannahme der Polizeiwachmannstelle von Seite des Jakob Wenisch unter Rückgabe des Anstellgs. Dekretes. Zur Wissenschaft ad acta. 1241. Note des k.k. städt. deleg Bezirksgerichtes Steyr wegen Unterschreitung der gesetzlichen Sperrstunde von Seite des Gastwirthes Michael Sergl. Ist der Gastwirth Herr Michael Sergl hierwegen unter Androhung der

Von diesem h. Erlasse ist Rekurrent unter Aushändigung der Rekursbei- lagen mit der Aufforderung sich nach erfolgter Rechtskraft dieser Verleihg. wegen Erwerbsteuerbemessung hier- amts zu melden, – sowie der Herr Vorsteher der hies. Messerer Innung mit Dekreten zu verständigen. 1288. Note des k.k. Kreisgerichtes Steyr vom 3. l.Mts. Z. 248 wgen Äußerung bezüglich der Nothwendigkeit der Be- stellung eines dritten Notars für Steyr. Ist dem löbl. k.k. Kreisgerichte mit Not zurückzuerinnern, daß nach hier- amtlichen Ermessen die Bestellung eines dritten Notars für Steyr nicht nothwendig sein dürfte. 713. Kreisbehördl. Dekret betreffend die Vorlage von Stempeln zur Ausfertigung der Urkunde, mit welcher bezüglich des zu Gunsten des Landesfondes landtäflich haftenden Miethzinses auf sämtl. Lokalitäten des Neuthor- gebäudes für die Unterbringung der k.k. Gend. etz. etz. Ist eine 15 xr Stempelmarke mit Bericht der k.k. Kreisbehörde vorzulegen. 1415. Schreiben des k.k. Truppen Spital Comman- dos bezüglich der Nichtannahme der Polizei- wachmannstelle von Seite des Jakob Wenisch unter Rückgabe des Anstellgs. Dekretes. Zur Wissenschaft ad acta. 1241. Note des k.k. städt. deleg Bezirksgerichtes Steyr wegen Unterschreitung der gesetzlichen Sperrstunde von Seite des Gastwirthes Michael Sergl. Ist der Gastwirth Herr Michael Sergl hierwegen unter Androhung der

gesetzlichen Strafe in abermaligen Betretungsfalle dekretaliter zu verwarnen. 1464. Dekret der k.k. h. Statthalterey betreffend die Handhabung der Vorschriften beim Hufbeschlag der Pferde. Hievon sind die sämtlichen hiesigen Hufschmiedmeister mittelst Intimations- Dekreten und der Aufforderung zur genauen Befolgung dieser Anordung so wie das Polizeiamt mit Abschrift zu verständigen. Dieser hohe Erlaß ist in der Normalien- sammlung zu hinterlegen. 1351. Bescheid des k.k. städt. deleg. Bezirksge- richtes Steyr pcto. Bewilligung der exe- kutiven Pfändung der dem Josef Zierer gehörigen Hälfte der Schneidergerechtsame zu Gunsten des Michael Reschauer. Die Gewerbprotokollsführung erhält hiemit den Auftrag zur exekutiven Eintragung des jenseitigen Bescheides, Certiorirung dieser Eintragung auf dem Original Vergleiche und einem Pare der berührten Erledigung des k.k. städt. deleg. Bezirksgerichtes Steyr vom 10. März l.J. Z. 1319, welches von selbem im kurzen Wege abzuverlangen ist. Hiernach ist der Vollzug dieser Amts- handlung unter Rückschluß des orig. Vergleiches und des Bescheidpares dem k.k. städt. deleg. Bezirksgerichte mit Note bekannt zu geben. 1288. Indors. der Kreisbehörde vom 10. l.Mts. Z. 307 wegen Erwerbsteuer Minderung des Tischlers Großdeßner ad Num. 435. Der Vorsteher der Tischler Innung zu vernehmen.

gesetzlichen Strafe in abermaligen Betretungsfalle dekretaliter zu verwarnen. 1464. Dekret der k.k. h. Statthalterey betreffend die Handhabung der Vorschriften beim Hufbeschlag der Pferde. Hievon sind die sämtlichen hiesigen Hufschmiedmeister mittelst IntimationsDekreten und der Aufforderung zur genauen Befolgung dieser Anordung so wie das Polizeiamt mit Abschrift zu verständigen. Dieser hohe Erlaß ist in der Normaliensammlung zu hinterlegen. 1351. Bescheid des k.k. städt. deleg. Bezirksgerichtes Steyr pcto. Bewilligung der exekutiven Pfändung der dem Josef Zierer gehörigen Hälfte der Schneidergerechtsame zu Gunsten des Michael Reschauer. Die Gewerbprotokollsführung erhält hiemit den Auftrag zur exekutiven Eintragung des jenseitigen Bescheides, Certiorirung dieser Eintragung auf dem Original Vergleiche und einem Pare der berührten Erledigung des k.k. städt. deleg. Bezirksgerichtes Steyr vom 10. März l.J. Z. 1319, welches von selbem im kurzen Wege abzuverlangen ist. Hiernach ist der Vollzug dieser Amtshandlung unter Rückschluß des orig. Vergleiches und des Bescheidpares dem k.k. städt. deleg. Bezirksgerichte mit Note bekannt zu geben. 1288. Indors. der Kreisbehörde vom 10. l.Mts. Z. 307 wegen Erwerbsteuer Minderung des Tischlers Großdeßner ad Num. 435. Der Vorsteher der Tischler Innung zu vernehmen.

1617. Prot. ad Num. 1288 mit Mathias Schrader Innungsvorsteher. Wird einer wohllöblichen k.k. Kreisbehörde unter Kommunikats Rückschluß mit dem erneuerten Anträge auf Herabsetzung des bezüglichen Steuersatzes auf 8 fl C.M. ergebenst in Vorlage gebracht. Refrt. Nachtrag Herr Bürgermeister trägt vor: 1578. Kassier Schiefermayr um Anweisung von 1 fl 37 1/4 xr C.M. zur Bestallung des für den Umkreis des k.k. Bezirksamtes Steyr bestellten Forstwirthe [?] Dem Kammeramte wird mit Zustellung aufgetragen, den abverlangten Betrag pr. 1 fl 37 1/4 xr C.M. an das k.k. Steueramt Steyr abzuführen und gehörig zu verrechnen. 1406. Katharina Parfußer, Stadtköchin um Erwerbsteuer Minderung. Wird der k.k. Kreisbehörde bei dem Umstande, als die Gesuchsangaben in Wahrheit gegründet sind und Gesuchstellerin zu Folge polizeilicher Erhebung keine Hilfsleute bei ihrem, ortsbekannt unverminderten, Gewerbsbetriebe beschäftiget, mit dem Antrage auf Herabsetzung des betreffenden Steuersatzes auf 5 fl C.M. ergebenst vorgelegt. 1647. Vortrag Der Expeditor des Gemeindeamtes Herr Franz Amtmann hat dem Bürgermeister und dem löblichen Gemeinderathe der Stadt Steyr eine kaligraphische Arbeit seiner Mußestunden

1617. Prot. ad Num. 1288 mit Mathias Schrader Innungsvorsteher. Wird einer wohllöblichen k.k. Kreisbehörde unter Kom- munikats Rückschluß mit dem er- neuerten Anträge auf Herabsetzung des bezüglichen Steuersatzes auf 8 fl C.M. ergebenst in Vorlage ge- bracht. Refrt. Nachtrag Herr Bürgermeister trägt vor: 1578. Kassier Schiefermayr um Anweisung von 1 fl 37 1/4 xr C.M. zur Bestallung des für den Um- kreis des k.k. Bezirksamtes Steyr be- stellten Forstwirthe [?] Dem Kammeramte wird mit Zustellung aufgetragen, den abverlangten Betrag pr. 1 fl 37 1/4 xr C.M. an das k.k. Steueramt Steyr abzuführen und gehörig zu verrech- nen. 1406. Katharina Parfußer, Stadtköchin um Erwerbsteuer Minderung. Wird der k.k. Kreisbehörde bei dem Umstande, als die Gesuchsangaben in Wahr- heit gegründet sind und Gesuchstellerin zu Folge polizeilicher Erhebung keine Hilfsleute bei ihrem, ortsbekannt un- verminderten, Gewerbsbetriebe be- schäftiget, mit dem Antrage auf Herab- setzung des betreffenden Steuersatzes auf 5 fl C.M. ergebenst vorgelegt. 1647. Vortrag Der Expeditor des Gemeindeamtes Herr Franz Amtmann hat dem Bür- germeister und dem löblichen Gemein- derathe der Stadt Steyr eine kaligraphi- sche Arbeit seiner Mußestunden

gewidmet, welche sowohl bezüglich der Intention des Widmenden als auch rück- sichtlich der schönen Ausführung dieser Arbeit demselben alle Ehre macht. Es ist dieß ein Verzeichniß der Ehrenbürger der Stadt Steyr, welches ich hiemit dem löblichen Gemeinderathe übergebe und mir zugleich den Antrag zu stellen erlau- be: „Es solle dieses Ehrenbürgerbuch fortan zur Eintragung der mit dem Ehrenbürgerrechte zu betheilenden in Gebrauch bleiben und dem Herrn Expedi- tor Franz Amtmann die Anerkennung des Gemeinderathes für die Widmung dieses schönen Werkes bekannt gegeben, sowie demselben und dem städtischen Kassa- amte die Weisung ertheilt werden, daß er als Entschädigung für die dießfälligen baren Auslagen und auch zugleich als Gratifikation für die jüngst vollführte Kaligraphirung der Addresse an Sr. k.k. apost. Majestät aus Anlaß der glück- lichen Rückkehr von Allerhöchst dero Reise nach Italien, den Betrag von Ein Hun- dert Gulden Konv. Münze aus der städt. Kammeramtskassa zu beheben habe. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Nachtrag III. Section Refrt. Herr vice Bürgermeister 1487. Rev. Konto des Anton Reisinger pr. 11 fl 45 xr C.M. für gelieferte Schmiedarbeiten. Dem Cassa-Amte zur Zalung aus der Stadtkassa. 1488. Rev. Konto des Anton Michel pr. 3 fl 28 xr C.M. für gelieferte Schlosserarbeiten. Dem Cassa-Amte zur Zalung aus der Stadtkassa. 1489. Rev. Konto das Franz Unzeitig pr. 56 fl 48 xr C.M. für die von der Kohlkommunität gelieferten 8 Klafter weiche Scheiter. Dem Kassaamte zur Zalung aus der Stadtkassa

gewidmet, welche sowohl bezüglich der Intention des Widmenden als auch rücksichtlich der schönen Ausführung dieser Arbeit demselben alle Ehre macht. Es ist dieß ein Verzeichniß der Ehrenbürger der Stadt Steyr, welches ich hiemit dem löblichen Gemeinderathe übergebe und mir zugleich den Antrag zu stellen erlaube: „Es solle dieses Ehrenbürgerbuch fortan zur Eintragung der mit dem Ehrenbürgerrechte zu betheilenden in Gebrauch bleiben und dem Herrn Expeditor Franz Amtmann die Anerkennung des Gemeinderathes für die Widmung dieses schönen Werkes bekannt gegeben, sowie demselben und dem städtischen Kassaamte die Weisung ertheilt werden, daß er als Entschädigung für die dießfälligen baren Auslagen und auch zugleich als Gratifikation für die jüngst vollführte Kaligraphirung der Addresse an Sr. k.k. apost. Majestät aus Anlaß der glücklichen Rückkehr von Allerhöchst dero Reise nach Italien, den Betrag von Ein Hundert Gulden Konv. Münze aus der städt. Kammeramtskassa zu beheben habe. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Nachtrag III. Section Refrt. Herr vice Bürgermeister 1487. Rev. Konto des Anton Reisinger pr. 11 fl 45 xr C.M. für gelieferte Schmiedarbeiten. Dem Cassa-Amte zur Zalung aus der Stadtkassa. 1488. Rev. Konto des Anton Michel pr. 3 fl 28 xr C.M. für gelieferte Schlosserarbeiten. Dem Cassa-Amte zur Zalung aus der Stadtkassa. 1489. Rev. Konto das Franz Unzeitig pr. 56 fl 48 xr C.M. für die von der Kohlkommunität gelieferten 8 Klafter weiche Scheiter. Dem Kassaamte zur Zalung aus der Stadtkassa

1490. Rev. Konto des Franz Rager pr. 7 fl 36 xr C.M. für gelieferte Glaserarbeit zur Sparkasse. Dem Kassaamte zur Zalung aus der Stadtkasse und dießfälligen Verbuchung unter Rubrik IX. 1535. Rev. Konto des Johann Mühlberger pr. 4 fl 20 xr C.M. für Säbel polliren und schleifen. Dem Kassaamte zur Zalung aus der Stadtkasse. 1532. Rev. Konto des Johann Schaitner pr. 1 fl 30 xr C.M. für gelieferte wollene Fußsoken für PolizeimannschftD. em Cassaamte zur Zalung aus der Stadtkasse. 1536. Rev. Konto des Ernst Ecke für gelieferte Säbel kuppel pr. 7 fl 12 xr. Dem Kassaamte zur Zalung aus der Stadtkasse. 1528. Das Conscript. Amt überreicht die Rekrutirgs. kostenrechnung für das Jahre 1857. Das Cassa-Amt wird angewiesen, die verzeichneten Rekrutirungskosten pr. 60 fl 59 xr C.M. an die Rechnungsleger auszubezalen. 1534. Rev. Konto des M. Lechner pr. 9 fl C.M. für 6 Stück Säbel für die Polizei. Dem Kassaamte zur Zalung aus der Stadtkasse. 1420. Theresia Seidl um Rückvergütung des städt. Zuschlages für das im Monat Februar 1857 ausgeführte Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferscheine, und des richtigen Befundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 239 1/2 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktober 1856 Z. 5596 erhält das städtische Kassa-Amt den Auftrag den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 32 fl 55 3/4 xr C.M. an Frau Theresia Seidl gegen Empfangsbestätigung rückzuvergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist. 1423. Johann Haratzmüller um Rückvergütung des städtischen Zuschlages für das im Monat

1490. Rev. Konto des Franz Rager pr. 7 fl 36 xr C.M. für gelieferte Glaserarbeit zur Sparkasse. Dem Kassaamte zur Zalung aus der Stadtkasse und dießfälligen Verbuchung unter Rubrik IX. 1535. Rev. Konto des Johann Mühlberger pr. 4 fl 20 xr C.M. für Säbel polliren und schleifen. Dem Kassaamte zur Zalung aus der Stadtkasse. 1532. Rev. Konto des Johann Schaitner pr. 1 fl 30 xr C.M. für gelieferte wollene Fußsoken für Polizeimannschft. Dem Cassaamte zur Zalung aus der Stadtkasse. 1536. Rev. Konto des Ernst Ecke für gelieferte Säbel kuppel pr. 7 fl 12 xr. Dem Kassaamte zur Zalung aus der Stadtkasse. 1528. Das Conscript. Amt überreicht die Rekrutirgs. kostenrechnung für das Jahre 1857. Das Cassa-Amt wird angewiesen, die verzeich- neten Rekrutirungskosten pr. 60 fl 59 xr C.M. an die Rechnungsleger auszubezalen. 1534. Rev. Konto des M. Lechner pr. 9 fl C.M. für 6 Stück Säbel für die Polizei. Dem Kassaamte zur Zalung aus der Stadtkasse. 1420. Theresia Seidl um Rückvergütung des städt. Zuschlages für das im Monat Februar 1857 aus- geführte Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferscheine, und des richtigen Befundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 239 1/2 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktober 1856 Z. 5596 erhält das städtische Kassa-Amt den Auftrag den hiefür entfallen- den Gemeindezuschlag von 32 fl 55 3/4 xr C.M. an Frau Theresia Seidl gegen Empfangsbestä- tigung rückzuvergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist. 1423. Johann Haratzmüller um Rückvergütung des städtischen Zuschlages für das im Monat

Februar 1857 ausgeführte Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferscheine, und des richtigen Befundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 234 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktober 1856 Z. 5596 erhält das städtische Cassa-Amt den Auftrag, den hiefür ent- fallenden Gemeindezuschlag von 32 fl 10 1/2 xr C.M. an Herrn Johann Haratzmüller gegen Empfangsbestättigung rückzuvergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Ein- schreitens rathschlägig zu verständigen ist. 1421. Josef v. Jäger um Rückvergütung des städtischen Zuschlages für das im Monat Februar 1857 ausgeführte Bier. Auf Grund der Revision der vorge- legten Lieferscheine und des richtigen Befundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 68 3/4 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktober 1856 Z. 5596 erhält das städtische Cassaamt den Auftrag, den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 9 fl 27 xr C.M. an H. Josef v. Jäger gegen Empfangsbestättigung rückzuvergüten, wovon derselbe in Er- ledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist. 1419. Roman v. Jäger um Rückvergütung des städtischen Zuschlages für das im Monat Februar 1857 ausgeführte Bier. Auf Grund der Revision der vorge- legten Lieferscheine und des richtigen Befundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 272 1/2 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktober 1856 Z. 5596 erhält das städtische Cassaamt den Auftrag, den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 37 fl 28 xr C.M. an

Februar 1857 ausgeführte Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferscheine, und des richtigen Befundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 234 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktober 1856 Z. 5596 erhält das städtische Cassa-Amt den Auftrag, den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 32 fl 10 1/2 xr C.M. an Herrn Johann Haratzmüller gegen Empfangsbestättigung rückzuvergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist. 1421. Josef v. Jäger um Rückvergütung des städtischen Zuschlages für das im Monat Februar 1857 ausgeführte Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferscheine und des richtigen Befundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 68 3/4 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktober 1856 Z. 5596 erhält das städtische Cassaamt den Auftrag, den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 9 fl 27 xr C.M. an H. Josef v. Jäger gegen Empfangsbestättigung rückzuvergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist. 1419. Roman v. Jäger um Rückvergütung des städtischen Zuschlages für das im Monat Februar 1857 ausgeführte Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferscheine und des richtigen Befundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 272 1/2 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktober 1856 Z. 5596 erhält das städtische Cassaamt den Auftrag, den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 37 fl 28 xr C.M. an

Herrn Roman v. Jäger gegen Empfangbestättigung rückzuvergüten, wovon dieselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist. Zugleich wird Herrn Exhibent erinnert künftig bei Vermeidung der Zurückweisung des betreffenden Rückvergütungsbegehrens die Lieferscheine mit der Empfangsbestättigung versehen zu lassen. 1418. Johann Eysn um Rückvergütung des städt. Zuschlages für das im Monat Februar 1857 ausgeführte Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferscheine und des richtigen Befundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 9 1/2 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktober 1856 Z. 5596 erhält das städtische Cassaamt den Auftrag, den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 1 fl 18 xr C.M. an Herrn Johann Eysn gegen Empfangsbestättigung rückzuvergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist. 1422. Josef Forstinger um Rückvergütung des städtischen Zuschlages für das im Monat Februar 1857 ausgeführte Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferscheine, und des richtigen Befundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 337 1/2 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktober 1850 Z. 5596 erhält das städtische Cassaamt den Auftrag, den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 46 fl 24 xr C.M. an Herrn Josef Forstinger gegen Empfangsbestättigung rückzuvergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen

Herrn Roman v. Jäger gegen Empfang- bestättigung rückzuvergüten, wovon die- selbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist. Zugleich wird Herrn Exhibent erinnert künftig bei Vermeidung der Zurückwei- sung des betreffenden Rückvergütungs- begehrens die Lieferscheine mit der Em- pfangsbestättigung versehen zu lassen. 1418. Johann Eysn um Rückvergütung des städt. Zuschlages für das im Monat Februar 1857 ausgeführte Bier. Auf Grund der Revision der vorgeleg- ten Lieferscheine und des richtigen Be- fundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 9 1/2 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktober 1856 Z. 5596 erhält das städtische Cassaamt den Auf- trag, den hiefür entfallenden Gemeinde- zuschlag von 1 fl 18 xr C.M. an Herrn Johann Eysn gegen Empfangsbestättigung rück- zuvergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu ver- ständigen ist. 1422. Josef Forstinger um Rückvergütung des städtischen Zuschlages für das im Monat Februar 1857 ausgeführte Bier. Auf Grund der Revision der vorge- legten Lieferscheine, und des richtigen Befundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 337 1/2 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktober 1850 Z. 5596 erhält das städtische Cassaamt den Auftrag, den hiefür entfallenden Ge- meindezuschlag von 46 fl 24 xr C.M. an Herrn Josef Forstinger gegen Empfangsbestättigung rückzuvergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen

1521. Note der k.k. Finanz Bezirks Direktion Wels pcto. Behebung des Gemeindezuschlages für den Monat Februar 1857 pr. 644 fl 37 1/2 xr C.M. aus der hies. k.k. Sammelkasse. Das Cassaamt wird angewiesen, den aus- gezeigten Gemeindezuschlag pr. 644 fl 37 1/2 xr C.M. bei der k.k. Sammelkassa zu beheben, und unter Rubrik IX sub 3 zu verbuchen. 1569. Indors. der k.k. Kreisbehörde v. 27. März 1857 Z. 1874 worin unter Abschrift des kom- mißionellen Befundes der Sparkassa-Lo- kalitäten die mit dem Erlaße vom 28. Jänner d.J. Z. 650 geforderten Nachweisungen neu- erlich betrieben werden. Das Resultat der am 24. d.Mts. durch Abge- ordnete der wohll. k.k. Kreisbehörde vor- genommenen kommißionellen Besichtigung der Sparkassa Lokalitäten wird vom Gemein- derathe zur Kenntniß genommen, und Herr Bürgermeister mit Beschluß vom heutigen ermächtigt, die zweckentsprechende Herstel- lung des beanständeten mittleren Theiles des Abschlußgitters nach Einvernahme von Sachverständigen unverweilt zu ver- anlassen. Hinsichtlich der weiteren Nachweisungen wird sich auf die Erledigung vom 10. Februar 1857 ad Num. 480 bezogen, und die Bericht- erstattung von Seite der Sparkassa Direk- tion zu gewärtigen sein. 1444. Comiß. Prot. ad Num. 1055 über die Prüfung der Stadtkassaamtsrechnungen pro 1854 et 1855. Die innliegenden von dem Comite be- antragten Erledigungen der Stadtkassa- amtsrechnungen pro 1854 et 1855 werden als das Prüfungs- und Feststellungs Ergebniß der vorgelegten Rechnungsanstände und deren Erläuterungen nach § 57 der

1521. Note der k.k. Finanz Bezirks Direktion Wels pcto. Behebung des Gemeindezuschlages für den Monat Februar 1857 pr. 644 fl 37 1/2 xr C.M. aus der hies. k.k. Sammelkasse. Das Cassaamt wird angewiesen, den ausgezeigten Gemeindezuschlag pr. 644 fl 37 1/2 xr C.M. bei der k.k. Sammelkassa zu beheben, und unter Rubrik IX sub 3 zu verbuchen. 1569. Indors. der k.k. Kreisbehörde v. 27. März 1857 Z. 1874 worin unter Abschrift des kommißionellen Befundes der Sparkassa-Lokalitäten die mit dem Erlaße vom 28. Jänner d.J. Z. 650 geforderten Nachweisungen neuerlich betrieben werden. Das Resultat der am 24. d.Mts. durch Abgeordnete der wohll. k.k. Kreisbehörde vorgenommenen kommißionellen Besichtigung der Sparkassa Lokalitäten wird vom Gemeinderathe zur Kenntniß genommen, und Herr Bürgermeister mit Beschluß vom heutigen ermächtigt, die zweckentsprechende Herstellung des beanständeten mittleren Theiles des Abschlußgitters nach Einvernahme von Sachverständigen unverweilt zu veranlassen. Hinsichtlich der weiteren Nachweisungen wird sich auf die Erledigung vom 10. Februar 1857 ad Num. 480 bezogen, und die Berichterstattung von Seite der Sparkassa Direktion zu gewärtigen sein. 1444. Comiß. Prot. ad Num. 1055 über die Prüfung der Stadtkassaamtsrechnungen pro 1854 et 1855. Die innliegenden von dem Comite beantragten Erledigungen der Stadtkassaamtsrechnungen pro 1854 et 1855 werden als das Prüfungs- und Feststellungs Ergebniß der vorgelegten Rechnungsanstände und deren Erläuterungen nach § 57 der

Gemeindeordnung vom heute versammelten Gemeinderathe definitiv genehmigt und sind hievon Abschriften an das Cassaund Bauamt, dann für das Jahr 1854 die Erbsinteressenten das verstorbenen Kassiers Ludwig Göschl und zwar für letztere dann auszufertigen, wenn die bezügliche Armen-Instituts und Mild. Vers. Fonds Rechg. einer definitiven Erledigung zugeführt sein werden, zu welchem Behufe Herr Kassier Schiefermayr gleichzeitig angewiesen wurde zu relationiren, ob gegen seinen Amtsverfahren in Bezug der letzteren Rechnungsanstände bestehen oder nicht. ad Num. 819 Vortrag Aus dem Vortrage der Rückvergütungsgesuche und der Anweisung der k.k. Finanz Bezirks Direktion Wels dto. 8. März 1857 de pr. sub No. 1244 ergibt sich mit Rücksicht auf die Einfuhr des von außen erzeugten Bieres folgende Zusammenstellung des netto Erträgnisses vom Gemeindezuschlag und zwar für den abgelaufenen Monat Febr. für eingeführtes Bier 86 fl 12 1/4 xr laut Anweisung der Finanz Bez. Dion. Wels 644 fl 37 1/2 xr zusammen 730 fl 49 3/4 Hievon die Rückvergütungen 159 fl 43 2/4 Somit Reinerträgniß 571 fl 6 1/4 xr C.M. Da nach dem Ausfuhr Protokoll der Gemeinde in Vergleichung mit jenen der Mauthstationen 1173 3/4 Eimer erscheinen, aber nur 1162 zur Rückvergütung gelangen, so beantrage ich, daß die Differenz von 11 3/4 Eimer in dem Betrage von 1 fl 37 xr C.M. dem Herrn Protokollsführer zugewiesen, und dieserwegen das Kassaamt mit Rathschlag den Auszahlungs-Auftrag erhält. Einhellig nach dem Antrage.

Gemeindeordnung vom heute versammel- ten Gemeinderathe definitiv genehmigt und sind hievon Abschriften an das Cassa- und Bauamt, dann für das Jahr 1854 die Erbsinteressenten das verstorbenen Kassiers Ludwig Göschl und zwar für letztere dann auszufertigen, wenn die bezügliche Armen-Instituts und Mild. Vers. Fonds Rechg. einer definitiven Erledigung zugeführt sein werden, zu welchem Behufe Herr Kassier Schiefermayr gleichzeitig angewiesen wurde zu relationiren, ob gegen seinen Amtsver- fahren in Bezug der letzteren Rechnungs- anstände bestehen oder nicht. ad Num. 819 Vortrag Aus dem Vortrage der Rückvergütungs- gesuche und der Anweisung der k.k. Finanz Bezirks Direktion Wels dto. 8. März 1857 de pr. sub No. 1244 ergibt sich mit Rücksicht auf die Einfuhr des von außen erzeugten Bieres folgende Zusammenstellung des netto Erträgnisses vom Gemeindezuschlag und zwar für den abgelaufenen Monat Febr. für eingeführtes Bier 86 fl 12 1/4 xr laut Anweisung der Finanz Bez. Dion. Wels 644 fl 37 1/2 xr zusammen 730 fl 49 3/4 Hievon die Rückvergütungen 159 fl 43 2/4 Somit Reinerträgniß 571 fl 6 1/4 xr C.M. Da nach dem Ausfuhr Protokoll der Gemein- de in Vergleichung mit jenen der Mauthstati- onen 1173 3/4 Eimer erscheinen, aber nur 1162 zur Rückvergütung gelangen, so beantrage ich, daß die Differenz von 11 3/4 Eimer in dem Betrage von 1 fl 37 xr C.M. dem Herrn Protokollsführer zugewiesen, und die- serwegen das Kassaamt mit Rathschlag den Auszahlungs-Auftrag erhält. Einhellig nach dem Antrage.

1648. Vortrag Das vorzügliche Augenmerk des Ge- meinderathes war von jeher dahin ge- richtet, bei Besetzung der Stellen des Gemeindeamtes solche Männer zu ge- winnen, die sich durch erprobte Ge- schäftskenntniß und Leistungsfähigkeit hervorgethan, und durch eine warme Anhänglichkeit an die Stadt Steyr, und ein lebhaftes Interesse für das Wohl der Kommune des vollen Vertrauens wür- dig gezeigt hatten. Diesen Grundsätzen volle Rechnung tragend erschien es im Angesichte der mit dem Jahre 1850 begin- nenden Umgestaltung des politischen und judiziellen Staatsorganismus, und das von der Stadtgemeinde hohen Orts gebothe- nen besonderen Gemeindestatuts eine pflichtgemäße Aufgabe des dama- ligen Gemeindeausschußes die vor- züglicheren Beamten des Magistrates deren fernere Dienstleistung in dem neuen Wirkungskreise unerläßlich schien, durch eine bleibende Ernennung in der Verwaltung zu erhalten. Folgerich- tig wurde denselben bei der Aussicht des Unterkommens im Staatsdienste das freundliche Anerbiethen einer definitiven Anstellung unter Erhöhung der bisherigen Gehalte gemacht, und von selben auch angenommen. Als im Jahre 1854 der Herr Sekretär Neumayr mit Tod abging, blieb diese Stelle län- gere Zeit unbesetzt, bis endlich die wohl. k.k. Kreisbehörde mit dem Dekre- te vom 20. Juni 1855 Z. 4089 auf deren Wiederbesetzung drang.

1648. Vortrag Das vorzügliche Augenmerk des Gemeinderathes war von jeher dahin gerichtet, bei Besetzung der Stellen des Gemeindeamtes solche Männer zu gewinnen, die sich durch erprobte Geschäftskenntniß und Leistungsfähigkeit hervorgethan, und durch eine warme Anhänglichkeit an die Stadt Steyr, und ein lebhaftes Interesse für das Wohl der Kommune des vollen Vertrauens würdig gezeigt hatten. Diesen Grundsätzen volle Rechnung tragend erschien es im Angesichte der mit dem Jahre 1850 beginnenden Umgestaltung des politischen und judiziellen Staatsorganismus, und das von der Stadtgemeinde hohen Orts gebothenen besonderen Gemeindestatuts eine pflichtgemäße Aufgabe des damaligen Gemeindeausschußes die vorzüglicheren Beamten des Magistrates deren fernere Dienstleistung in dem neuen Wirkungskreise unerläßlich schien, durch eine bleibende Ernennung in der Verwaltung zu erhalten. Folgerichtig wurde denselben bei der Aussicht des Unterkommens im Staatsdienste das freundliche Anerbiethen einer definitiven Anstellung unter Erhöhung der bisherigen Gehalte gemacht, und von selben auch angenommen. Als im Jahre 1854 der Herr Sekretär Neumayr mit Tod abging, blieb diese Stelle längere Zeit unbesetzt, bis endlich die wohl. k.k. Kreisbehörde mit dem Dekrete vom 20. Juni 1855 Z. 4089 auf deren Wiederbesetzung drang.

Ueber Vortrag des Herrn Bürgermeisters in der Sitzung vom 20. July 1855 ad Num. 2986 wurde die Vorberathung einem Comite überwiesen, worauf das dießfällige Ergebniß unterm 28. Juli 1855 der gemeinderäthlichen Schlußfassung vorgelegt wurde. Das Resultat derselben war, daß sich der Gemeinderath für die unverweilte Besetzung der wichtigen Stelle eines Gemeindesekretärs mit dem jährlichen Gehalte von 800 fl C.M. nebst einem Wohnungsbeitrage von 100 fl C.M. bis zur beabsichtigten Einräumung einer Naturalwohnung in Rathhause aussprach, und aus rücksichtswürdigen Motiven sich bewogen fand, diese Anstellung bis zum Erscheinen des definitiven Gemeindegesetzes provisorisch zu bedingen. Bei der hierauf eröffneten Concurrenz kam nach Ablauf der Bewerbungsfrist untern 25. Septbr. 1855 die bezügliche Competenten Tabelle zur Vorlage des Gemeinderathes, welcher nach dem Antrage des Herrn Bürgermeisters über vorausgegangene Discussion durch schriftliche Abstimmung zum einstimmigen Beschluß erhob, daß die Stelle eines Gemeindesekretärs an Herrn Georg Aichinger provisorisch zu verleihen, und das entsprechende Ernennungsdekret auszufertigen sei. Am 21. Oktober desselben Jahres ward derselbe dem versammelten Gemeinderathe, und sämtlichen Viertelmeistern in Eid und Pflicht genommen, und dessen Dienstantritt für den 1. November 1855 bestimt. Mehr als ein Jahr ist hingegangen, daß der jüngst angestellte Herr Sekretär

Ueber Vortrag des Herrn Bürger- meisters in der Sitzung vom 20. July 1855 ad Num. 2986 wurde die Vorberathung einem Comite überwiesen, worauf das dießfällige Ergebniß unterm 28. Juli 1855 der gemeinderäthlichen Schlußfassung vorgelegt wurde. Das Resultat derselben war, daß sich der Gemeinderath für die unverweilte Besetzung der wichtigen Stelle eines Gemeindesekretärs mit dem jährlichen Gehalte von 800 fl C.M. nebst einem Wohnungsbeitrage von 100 fl C.M. bis zur be- absichtigten Einräumung einer Natural- wohnung in Rathhause aussprach, und aus rücksichtswürdigen Motiven sich bewogen fand, diese Anstellung bis zum Erscheinen des definitiven Gemeindegesetzes pro- visorisch zu bedingen. Bei der hierauf eröffneten Concurrenz kam nach Ablauf der Bewerbungsfrist untern 25. Septbr. 1855 die bezügliche Competenten Tabelle zur Vorlage des Gemeinderathes, welcher nach dem Antrage des Herrn Bürger- meisters über vorausgegangene Discussion durch schriftliche Abstimmung zum einstimmigen Beschluß erhob, daß die Stelle eines Gemeindesekre- tärs an Herrn Georg Aichinger pro- visorisch zu verleihen, und das entspre- chende Ernennungsdekret auszuferti- gen sei. Am 21. Oktober desselben Jahres ward derselbe dem versammelten Ge- meinderathe, und sämtlichen Viertelmei- stern in Eid und Pflicht genommen, und dessen Dienstantritt für den 1. November 1855 bestimt. Mehr als ein Jahr ist hingegangen, daß der jüngst angestellte Herr Sekretär

vielseitige Gelegenheit fand, seine für diesen wichtigen Posten erforderliche Ge- schäftstüchtigkeit an den Tag zu legen, und in den schwierigsten Fällen seine Befähi- gung zur Lösung der ihm gewordenen Aufgabe mit Hilfe einer sich bewußten Intelligenz, und einer nicht zu ermüdenden Willensstärke in Erreichung der im In- teresse der Gemeinde angestrebten Zwecke in einer dem Gemeinderath vollkommen befriedigenden Weise thatsächlich zu bewäh- ren. Von dem Wunsche geleitet, solche ausgezeichnete Kräfte im Vereine mit wah- rer Berufsliebe zum Besten der Gemein- de dauernd zu binden, anderseits zu be- urkunden, und öffentlich Zeugniß zu geben, daß der Gemeinderath sich in der Aner- kennung des Verdienstes der von ihm be- stellten Organe selbst ehrt, und weil in neuerer Zeit definitive Anstellungen untergeordneter Gemeindebeamter erfolgt sind, glaube ich im Sinne der ge- ehrten Versammlung die Initiative zu ergreifen, wenn ich mir erlaube unter Berufung auf die Eingangs erwähnten Grundzüge, und mit Rücksicht auf die so eben berührten dienstlichen Verhältnisse den schließlichen Antrag der einstimmigen Annahme des löblichen Gemeinderathes zu empfehlen: In Anbetracht der ausgezeichneten und eifrigen Dienstleistung des Herrn Ge- meindesekretärs Georg Aichinger seit dem Eintritte vom 1. November 1855 in die Gemeindeverwaltung, und in An- erkennung derselben durch einen gesetzli- chen Akt des gerechtfertigten Vertrau- ens und der vollsten Befriedigung

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